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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Besuchsvisum um 2 Tage überzogen
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Beitrag begonnen von NRWlerin am 07.03.2017 um 17:04:22

Titel: Besuchsvisum um 2 Tage überzogen
Beitrag von NRWlerin am 07.03.2017 um 17:04:22
Hallo zusammen!

Ich bitte für eine Bekannte um Rat.

Ein nicht EU-Ausländer hat sein Besuchsvisum um 2 Tage überzogen, da ihm nicht bewusst war, dass die vorgedruckte Dauer der Visumstage im Visum nicht überschritten werden darf.
Diese Angabe der Tage deckt sich nicht mit den Daten des Visums. Er ist also vor Ablauf der Gültigkeit ausgereist.
Es ist das 2. Besuchsvisum innerhalb 6 Monaten, insgesamt war er keine 90 Tage in Deutschland.
Er hat nun am Flughafen ein Schreiben bekommen, welches er unterschreiben musste, dass er 2 Tage illegal in Deutschland war.
Ihm wurde mitgeteilt, dass da wohl nichts weiter passiert.
Nun steht ein Visum zur Familienzusammenführung in Kürze an.
Soll er das Problem bei der Antragstellung thematisieren, oder abwarten, was passiert.
Was können die möglichen Folgen sein?

Titel: Re: Besuchsvisum um 2 Tage überzogen
Beitrag von Aras am 07.03.2017 um 17:08:29
Das wird auf dem AntragsFormular für ein nationales Visum gar nicht gefragt.

Danach kräht wahrscheinlich auch keiner, da es bei FZF um einen Anspruch geht.

Falls es überhaupt angesprochen wird kann er es ruhig zugeben.

Titel: Re: Besuchsvisum um 2 Tage überzogen
Beitrag von PerikleZ am 09.03.2017 um 10:35:38

Aras schrieb am 07.03.2017 um 17:08:29:
Das wird auf dem AntragsFormular für ein nationales Visum gar nicht gefragt.

Danach kräht wahrscheinlich auch keiner, da es bei FZF um einen Anspruch geht.

Falls es überhaupt angesprochen wird kann er es ruhig zugeben.


Im Antragsforumlar werden sehr wohl die Voraufenthalte erfragt (Punkt 5). Diese sollten wahrheitsgemäß wiedergegen werden, da Falschangaben im Visumverfahren in der Regel zur Ablehnung führen.

Titel: Re: Besuchsvisum um 2 Tage überzogen
Beitrag von Aras am 09.03.2017 um 10:44:17
Mir geht es um Frage 15. Die Überziehung ist unerheblich.

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