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Ehegattennachzug Hamburg - Was danach? (Gelesen: 2.796 mal)
Alacrity
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Antwort #15 - 24.02.2017 um 12:29:22
 
Das Jobcenter ist schon vor der Erteilung der AE zuständig, wegen des Vermerks im Visum zur Erwerbstätigkeit.

Sobald sie eingereist ist, meldet sie sich in deiner Wohnung an und dann solltet ihr unverzüglich einen Antrag beim Jobcenter auf Leistungen stellen. Mit ALG2-Bezug kommt sie dann auch in die GKV unabhängig von deinem Versicherungsstatus.
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