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Familienzusammenführung (Er albanischer Flüchtling) (Gelesen: 1.655 mal)
justina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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18.02.2017 um 14:05:51
 
hallo
ich bin seit Anfang Februar mit einen Albaner verheiraten(Eheschließung in Deutschland).
Er kam vor 1 Jahr und 8 Monaten als Flüchtling nach Deutschland,
er soll Deutschland Jetzt aber verlassen.
Gibt es keine Möglichkeiten das er sofort hier bleiben kann ?
warum soll er den erst zurück und dann wieder kommen?
was für Anforderungen müssen wir beide erfühlen damit das alles funktioniert?
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 18.02.2017 um 14:21:39
 
Er ist kein Flüchtling. Darum ist es ihm auch möglich und zumutbar das Visumverfahren durchzulaufen. Ob jetzt bereits eine Einreisesperre erteilt wurde oder erst wenn er abgeschoben wird weiß ich jetzt nicht. Falls bereits erteilt, sollte man sie sofort befristen lassen. Falls diese nicht erteilt wurde, so sollte man es vermeiden indem man zeitnah ausreist.

Diese Förmelei ist auch gerechtfertigt, damit auch der letzte offensichlich unberechtigte Asylbewerber lernt, dass man für die Einreise und den Aufenthalt nach und in Deutschland ein Visaverfahren durchlaufen muss und nur tatsächlich Asylberechtigte aufgrund der Sondersituation von der Visapflicht befreit sind.

Um es aber euch angenehmer zu machen sollte man mit der ABH absprechen, ob man auf jegliche Aufenhaltsbeendenden Maßnahmen verzichtet, wenn man sich darauf einigt, dass man ein Termin bei der Botschaft beschafft und kurz vor dem Termin ausreist und das Visumverfahren durchläuft. Das klappt umso besser je weniger der Ausländer auf öffentliche Mittel angewiesen ist. Wenn er also Asylbewerberleistungen erhält, dann wäre es imho vertretbar die Zeit in Albanien zu verbringen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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KaGe
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Antwort #2 - 18.02.2017 um 16:28:01
 
justina schrieb am 18.02.2017 um 14:05:51:
warum soll er den erst zurück und dann wieder kommen?

Weil sein Asylgrund/Fluchtgrund im Asylverfahren nicht anerkannt wurde. Die Flüchtlingseigenschaft wurde ihm nicht zuerkannt.
Er sollte jetzt freiwillig nach Albanien ausreisen.
Zurück kommt er dann mit einem Visum, weil er dein Ehemann ist.
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deerhunter
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Antwort #3 - 18.02.2017 um 16:46:46
 
Aber wenn er ja schon 20 Monate hier ist, sollte er ja A1 haben. Dann aufpassen das man keine Einreisesperre bekommt (also schnell ausreisen) und das Visaverfahren in Albanien durchlaufen. Dann seid ihr auch in diesem Jahr wieder zusammen in Deutschland, wenn seine Papiere ok sind.
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justina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 18.02.2017 um 17:20:56
 
Er reißt zum aus sobald ein platz in Flugzeug frei ist.
Die ABH sagte das wir zum DRK gehen sollten und die kümmern sich da rum.Er hat eine kopie vom seinen Bescheid vom BAMF bekommen
bei freiwilliger Ausreise sind es 10 Monate. So wie ich das verstanden habe darf er in dieser zeit nicht einreisen. Aber 10 Monate ist eine lange zeit kann man die nicht ihrgend wie verkürzen?
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deerhunter
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Antwort #5 - 18.02.2017 um 20:07:39
 
justina schrieb am 18.02.2017 um 17:20:56:
Er reißt zum aus sobald ein platz in Flugzeug frei ist.


Nach Albanien kann man auch per Bus / Bahn kommen...da muss man nicht warten! Ich würde es nicht übertreiben mit der Güte der ABH
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Obst88
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Antwort #6 - 18.02.2017 um 20:38:41
 
justina schrieb am 18.02.2017 um 17:20:56:
bei freiwilliger Ausreise sind es 10 Monate. So wie ich das verstanden habe darf er in dieser zeit nicht einreisen. Aber 10 Monate ist eine lange zeit kann man die nicht ihrgend wie verkürzen?


Er hat eine Einreisesperre von 10 Monaten bekommen oder er hat erst in 10 Monaten einen Termin bei der deutschen Botschaft in Albanien?
Die wurde weiter oben ja bereits gesagt, dass er mit der Ausländerbehörde sprechen könnte ob sie es akzeptieren wenn er erst kurz vor dem Termin bei der Botschaft ausreist.
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reinhard
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Antwort #7 - 19.02.2017 um 21:57:05
 
Er kann, ohne auf das DRK zu warten, sofort ausreisen und von Albanien aus sofort eine "Neubefristung der Einreisesperre" bei der Ausländerbehörde beantragen. Er begründet das damit, dass er inzwischen verheiratet ist und ein FZF-Visum beantragen möchte.

Ich nehme an, bei der Verhängung der Einreisesperre war er noch nicht verheiratet bzw. es war nicht bekannt.
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