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Anfragen an Behörden nach der Abgabe der alte Staatsangehörigkeit (Gelesen: 7.353 mal)
Dr.Turner
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Antwort #15 - 27.01.2017 um 20:55:32
 
ich glaube dass die Behörden, die gefragt werden sind die gleiche für die Zusicherung und die endgültige Einbürgerung.
Wenn die Entscheidungen vor 3 drei Monaten +ve waren sollen jetzt auch gleich gelten. Da die Frist 6 Monaten ist.

Über der Berliner-Fall kann ich Ihnen nicht weniger als 100% stimmen.  weinend
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2Chevaux
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 28.01.2017 um 13:37:38
 
Lieber Dr. Turner,

bitte einfach rechnen: Wann wurde der Antrag gestellt ? Vielleicht doch vor mehr als gut sechs Monaten ? Aha.
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Dr.Turner
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Antwort #17 - 29.01.2017 um 18:39:39
 
Zitat:
bitte einfach rechnen: Wann wurde der Antrag gestellt ? Vielleicht doch vor mehr als gut sechs Monaten ? Aha.


Das ist eine gute Antwort. Das stimmt. Habe nicht so gerechnet aber das kann schon der Grund sein. Vielen Dank.
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2Chevaux
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 29.01.2017 um 18:51:27
 
Gerne. Sie kommt vom Fachmann.
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Dr.Turner
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Antwort #19 - 30.01.2017 um 19:27:59
 
und nur nach eine Woche kommt die Antwort Durchgedreht

Ich darf meine Einbürgerungsurkunde abholen.
Also, meine Damen meine Herrn vielen für Ihre Aufmerksamkeit und die Antworten.  Cool
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