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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Anfragen an Behörden nach der Abgabe der alte Staatsangehörigkeit
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Beitrag begonnen von Dr.Turner am 20.01.2017 um 21:18:18

Titel: Anfragen an Behörden nach der Abgabe der alte Staatsangehörigkeit
Beitrag von Dr.Turner am 20.01.2017 um 21:18:18
Guten Abend,
ich habe vor 3 Monaten die EB-Zusicherung bekommen.  :)
Danach Antrag auf der Entlassung von der alte Staatangehörigkeits gestellt. Vor eine Woche die zusage bekommen. :)
Zur EBH gegangen und alle Unterlagen mit Lohnabrechnungen 5 Jährige Arbeitsvertrag, 54000 Euros pro Gehaltszertifikat vom letztes Jahr (Arbeitnehmer seit 6 Jahre) eingereicht. Dann die Antwort bekommen.

Wir schicken jetzt die Anfrage nochmal an den Behörden und wenn es endgültig positiv entchieden wird, bekommen Sie einen Brief. Es kann aber 8 bis 12 Wochen dauern und bis dahin sind Sie Staatenlos!

Was für ein Mist? :-[ Ist das normal? Warum wurde es nicht früher überpruft? Warum jetzt nochmal wenn ich keinen Pass habe. :'(

Danke für Ihre Antwort.

Viele Grüße,

Dr. Turner  ;D

Titel: Re: Anfragen an Behörden nach der Abgabe der alte Staatsangehörigkeit
Beitrag von Odysseus am 20.01.2017 um 23:05:52
Ja, es ist normal.

Die EB-Voraussetzungen müssen bis zum Abschluss des Verfahrens erfüllt sein, und das muss ggf. vor Aushändigung der Urkunde noch einmal überprüft werden.
Und es kann nicht vorher überprüft werden, weil ja niemand weiß, wann die Entlassung vorliegt. Macht man's zu früh, müsste es vielleicht noch mal wiederholt werden - und das macht keinen Sinn.

Dass du z.Zt. ohne Pass bist, ist nicht zu vermeiden.

Titel: Re: Anfragen an Behörden nach der Abgabe der alte Staatsangehörigkeit
Beitrag von Dr.Turner am 21.01.2017 um 08:27:30
:)
Danke für die Antwort.
Welche Anfragen werden erneut gestartet und es dauert 8 bis 12 Wochen?  :-/
Obwolh keine Änderung in der Situation stattgefunden hat, müss ich trotzdem warten.  :-X
Mache ich  ;D

Titel: Re: Anfragen an Behörden nach der Abgabe der alte Staatsangehörigkeit
Beitrag von reinhard am 21.01.2017 um 11:08:52

Dr.Turner schrieb am 21.01.2017 um 08:27:30:
Welche Anfragen werden erneut gestartet und es dauert 8 bis 12 Wochen?


Das sind die Fragen an die Sicherheitsbehörden, ob Du Terrorist bist.

Die Antwort ist dann vermutlich "nein", aber die Behörden bekommen jeden Tag einen ganzen Stapel mit Anfragen.

Titel: Re: Anfragen an Behörden nach der Abgabe der alte Staatsangehörigkeit
Beitrag von Odysseus am 23.01.2017 um 08:58:26

reinhard schrieb am 21.01.2017 um 11:08:52:
Das sind die Fragen an die Sicherheitsbehörden, ob Du Terrorist bist.


Vielleicht ein wenig drastisch formuliert...
Es wird in erster Linie geprüft, ob gegen Dich neue, weitere oder überhaupt Ermittlungsverfahren bei Staatsanwaltschaft oder Polizei vorliegen und ob im BZR etwas (neues) eingetragen ist.

Titel: Re: Anfragen an Behörden nach der Abgabe der alte Staatsangehörigkeit
Beitrag von vanille am 23.01.2017 um 15:53:13
Hallo,
was würde dann passieren, wenn es nicht positiv entschieden wäre, weil der TE z.B. arbeitslos durch Kündigung in dieser Zeit wäre ? Der TE hat also dann keine gültige Staatsangehörigkeit mehr ?

Titel: Re: Anfragen an Behörden nach der Abgabe der alte Staatsangehörigkeit
Beitrag von dim4ik am 23.01.2017 um 16:14:35

vanille schrieb am 23.01.2017 um 15:53:13:
was würde dann passieren, wenn es nicht positiv entschieden wäre, weil der TE z.B. arbeitslos durch Kündigung in dieser Zeit wäre ?

Die Entscheidung der EBH über die Einbürgerung wird in die Zukunft auf den Zeitpunkt verschoben, wenn alle Einbürgerungsvoraussetzungen wieder erfüllt sind.


vanille schrieb am 23.01.2017 um 15:53:13:
Der TE hat also dann keine gültige Staatsangehörigkeit mehr ?

Ja.

Titel: Re: Anfragen an Behörden nach der Abgabe der alte Staatsangehörigkeit
Beitrag von Aras am 23.01.2017 um 16:37:55
Sollte es nur an der LU Sicherung scheitert wird dies ggf. im Rahmen einer Härtefall-Klausel gelöst und trotzdem eingebürgert.

Titel: Re: Anfragen an Behörden nach der Abgabe der alte Staatsangehörigkeit
Beitrag von Dr.Turner am 24.01.2017 um 19:47:34
2.1.2
Sicherheitsüberprüfung

Die Einbürgerungsbehörde richtet unter Nutzung des elektronischen Verfahrens OSiP (OnlineSicherheitsPrüfung) Erkenntnisanfragen an

a)      das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW/Abteilung Verfassungsschutz: Regelanfrage gem. § 37 Absatz 2   StAG  für Einbürgerungsbewerber, die das 16. Lebensjahr vollendet haben,

b)      das Bundesamt für Justiz zur Erlangung einer unbeschränkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister (BZR) bei Einbürgerungsbewerbern, die das 14. Lebensjahr vollendet haben,

c)      an das Landeskriminalamt NRW zur Übermittlung von Daten auf der Grundlage von § 28 Absatz 3 Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen - PolG NRW -.

Die letzten Rückmeldungen der genannten Erkenntnisstellen dürfen im Zeitpunkt der Vornahme einer Einbürgerung bzw. der Erteilung /Verlängerung einer Einbürgerungszusicherung nicht älter als 6 Monate sein.

Wenn es einmal Z.B in Oktober geprüft wurde.. es sind ja dann nur 3 Monate oder?

Titel: Re: Anfragen an Behörden nach der Abgabe der alte Staatsangehörigkeit
Beitrag von Dr.Turner am 26.01.2017 um 20:30:16

Dr.Turner schrieb am 24.01.2017 um 19:47:34:
Die letzten Rückmeldungen der genannten Erkenntnisstellen dürfen im Zeitpunkt der Vornahme einer Einbürgerung bzw. der Erteilung /Verlängerung einer Einbürgerungszusicherung nicht älter als 6 Monate sein.

Wenn es einmal Z.B in Oktober geprüft wurde.. es sind ja dann nur 3 Monate oder?


Gibt es dazu eine Antwort oder habe ich es falsch verstanden? Die neue Anfragen sind überflussig!

Titel: Re: Anfragen an Behörden nach der Abgabe der alte Staatsangehörigkeit
Beitrag von reinhard am 26.01.2017 um 21:48:26

Dr.Turner schrieb am 26.01.2017 um 20:30:16:
Gibt es dazu eine Antwort oder habe ich es falsch verstanden? Die neue Anfragen sind überflussig!


Wir wissen nicht, welche Informationen der Einbürgerungsbehörde vorliegen. Wir wissen nicht, wer gerade gefragt wird und warum.

Titel: Re: Anfragen an Behörden nach der Abgabe der alte Staatsangehörigkeit
Beitrag von 2Chevaux am 27.01.2017 um 08:09:42
Ein bloßer Rechenfehler ! Es geht nicht darum, was vor drei Monaten war: Die Anfragen werden gestartet, sobald ein Antrag zur Bearbeitung kommt. Wie schnell sie beantwortet werden, hängt von vielerlei ab. Sind sie dann zum Zeitpunkt einer Entscheidung (egal, ob Einbürgerung oder Zusicherung) noch aktuell, ist es gut. Sind sie zu alt, werden sie erneuert - ganz einfach.

Titel: Re: Anfragen an Behörden nach der Abgabe der alte Staatsangehörigkeit
Beitrag von Dr.Turner am 27.01.2017 um 20:27:45

schrieb am 27.01.2017 um 08:09:42:
Die Anfragen werden gestartet, sobald ein Antrag zur Bearbeitung kommt.


Der Antrag wurde gestellt. Egal wann. Dann kommt die Zusicherung von drei Monaten. Das heißt alles war ok. Wenn ich EU-Burger sein würde, wurde die Einbürgerung sofort erteilt. Jetzt bin ich von der alte Staatsangehörigkeit entlastet.
Die Anfragen sind die gleiche und sollten auch für die Einbügerungsurkunde gültig sein da ich kein neue Antrag gestellt sondern der Antrag wurde jetzt weitergefühert. Was ist so komplex hier? Wenn die Anfragen für die EZ ok waren sollten Sie jetzt immer noch aktuelle sein weil es sind nicht mehr als drei Monate. Ich habe der Antrag für die Einbürgerung gestellt und nicht für die Zusicherung.

Titel: Re: Anfragen an Behörden nach der Abgabe der alte Staatsangehörigkeit
Beitrag von Dr.Turner am 27.01.2017 um 20:31:05

reinhard schrieb am 26.01.2017 um 21:48:26:
Wir wissen nicht, welche Informationen der Einbürgerungsbehörde vorliegen. Wir wissen nicht, wer gerade gefragt wird und warum. 


Der gleiche Person. Ich glaube nicht dass die Behörde so nett war ohne alle +ve Entscheidungen von Anfragen Einürgerungzusicherung zu erteilen. LoL. Die Anfragen für die Zusicherung sind die gleiche wie für die Einburgerung weil für manche wird es direkt als Einbürgerung gelten. z.B. Iran.... etc

Titel: Re: Anfragen an Behörden nach der Abgabe der alte Staatsangehörigkeit
Beitrag von Aras am 27.01.2017 um 20:38:39
Die gleiche Person wird gefragt? Es geht darum welche Behörden gefragt werden!

Und schau mal was in den letzten 3 Monaten passiert ist. Es ist schon sinnvoll nochmal die Polizeistellen zu fragen etc. um mögliche Kriminelle und Terroristen festzustellen bevor man diese einbürgert und ggf. wieder ausbürgert.

Dass Iraner ohne Einbürgerungszusicherung eingebürgert werden soll jetzt was begründen?

Titel: Re: Anfragen an Behörden nach der Abgabe der alte Staatsangehörigkeit
Beitrag von Dr.Turner am 27.01.2017 um 20:55:32
ich glaube dass die Behörden, die gefragt werden sind die gleiche für die Zusicherung und die endgültige Einbürgerung.
Wenn die Entscheidungen vor 3 drei Monaten +ve waren sollen jetzt auch gleich gelten. Da die Frist 6 Monaten ist.

Über der Berliner-Fall kann ich Ihnen nicht weniger als 100% stimmen.  :'(

Titel: Re: Anfragen an Behörden nach der Abgabe der alte Staatsangehörigkeit
Beitrag von 2Chevaux am 28.01.2017 um 13:37:38
Lieber Dr. Turner,

bitte einfach rechnen: Wann wurde der Antrag gestellt ? Vielleicht doch vor mehr als gut sechs Monaten ? Aha.

Titel: Re: Anfragen an Behörden nach der Abgabe der alte Staatsangehörigkeit
Beitrag von Dr.Turner am 29.01.2017 um 18:39:39

schrieb am 28.01.2017 um 13:37:38:
bitte einfach rechnen: Wann wurde der Antrag gestellt ? Vielleicht doch vor mehr als gut sechs Monaten ? Aha.


Das ist eine gute Antwort. Das stimmt. Habe nicht so gerechnet aber das kann schon der Grund sein. Vielen Dank.

Titel: Re: Anfragen an Behörden nach der Abgabe der alte Staatsangehörigkeit
Beitrag von 2Chevaux am 29.01.2017 um 18:51:27
Gerne. Sie kommt vom Fachmann.

Titel: Re: Anfragen an Behörden nach der Abgabe der alte Staatsangehörigkeit
Beitrag von Dr.Turner am 30.01.2017 um 19:27:59
und nur nach eine Woche kommt die Antwort :D

Ich darf meine Einbürgerungsurkunde abholen.
Also, meine Damen meine Herrn vielen für Ihre Aufmerksamkeit und die Antworten.  8-)

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