Hallo Zusammen,
ich habe einen jungen Mann den ich betreue. Er ist 42 Jahre alt und kommt aus Kamerun (dort auch geboren). Er hat eine Fiktionsbescheinigung der Ausländerbehörde bekommen. Bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde über den Antrag gilt der Aufenthaltstitel als fortbestehend gemäß § 81 Abs. 4
AufenthG.
Die Ausländerbehörde schreibt nun: ... Sie werden darauf hingewiesen, dass Sie gemäß § 3 Abs. 1
AufenthG vom ... verpflichtet sind, sich bis zum 09.05.2017 durch einen gültigen Pass auszuweisen. Sofern Sie Ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, müssen Sie entweder mit einer Strafanzeige gem. § 95 Abs. 1
AufenthG oder mit der Versagung des Aufenthaltstitels rechnen."
Nun habe ich mich bei der zuständigen kamerunischen Botschaft in Berlin gemeldet. Der Pass kann ausgestellt werden, aber nur mit einer Geburtsurkunde und die hat er nicht. Dazu muss ich mich direkt in Kamerun melden - nun gut, das versuche ich.
Zudem müsste er persönlich von Baden-Württemberg nach Berlin in die Botschaft fahren, sobald er seine Geburtsurkunde hat (sofern er überhaupt eine bekommt). In der Botschaft muss er 4 Fotos machen (10 Euro) und den neuen Pass bezahlen (160 Euro). Hinzu kommt die Zugfahrt nach Berlin. Wo kann man denn die Kosten herbekommen? Von der Ausländerbehörde oder vom Jobcenter wo er als arbeitssuchend gemeldet ist?
Um ehrlich zu sein, ich war hier ziemlich naiv und habe mir das deutlich einfacher vorgestellt.
Kann mir jemand einen Rat geben oder eventuell aus Eurer eigenen Erfahrung berichten?
Ich danke Euch ...
Liebe Grüße