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Fiktionsbescheinigung: Aufforderung Pass besorgen (Kamerun) (Gelesen: 1.854 mal)
ppgerman
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i4a rocks!


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Ludwigsburg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsche
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05.12.2016 um 09:25:23
 
Hallo Zusammen,

ich habe einen jungen Mann den ich betreue. Er ist 42 Jahre alt und kommt aus Kamerun (dort auch geboren). Er hat eine Fiktionsbescheinigung der Ausländerbehörde bekommen. Bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde über den Antrag gilt der Aufenthaltstitel als fortbestehend gemäß § 81 Abs. 4 AufenthG.

Die Ausländerbehörde schreibt nun: ... Sie werden darauf hingewiesen, dass Sie gemäß § 3 Abs. 1 AufenthG vom ... verpflichtet sind, sich bis zum 09.05.2017 durch einen gültigen Pass auszuweisen. Sofern Sie Ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, müssen Sie entweder mit einer Strafanzeige gem. § 95 Abs. 1 AufenthG oder mit der Versagung des Aufenthaltstitels rechnen."

Nun habe ich mich bei der zuständigen kamerunischen Botschaft in Berlin gemeldet. Der Pass kann ausgestellt werden, aber nur mit einer Geburtsurkunde und die hat er nicht. Dazu muss ich mich direkt in Kamerun melden - nun gut, das versuche ich.

Zudem müsste er persönlich von Baden-Württemberg nach Berlin in die Botschaft fahren, sobald er seine Geburtsurkunde hat (sofern er überhaupt eine bekommt). In der Botschaft muss er 4 Fotos machen (10 Euro) und den neuen Pass bezahlen (160 Euro). Hinzu kommt die Zugfahrt nach Berlin. Wo kann man denn die Kosten herbekommen? Von der Ausländerbehörde oder vom Jobcenter wo er als arbeitssuchend gemeldet ist?

Um ehrlich zu sein, ich war hier ziemlich naiv und habe mir das deutlich einfacher vorgestellt.

Kann mir jemand einen Rat geben oder eventuell aus Eurer eigenen Erfahrung berichten?

Ich danke Euch ...
Liebe Grüße
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Aras
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Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 05.12.2016 um 09:32:36
 
Was immer geht ist bei einem vernünftigen Grund ein zinsloses Darlehen vom Jobcenter zu erhalten. Fakt ist nämlich, dass im Regelbedarf ein Posten für solche Sachen vorgesehen ist und der Leistungsempfänger hierfür sparen soll. Das Darlehen könnte er dann bis zu einer Höhe von 10% seines Regelbedarfs pro Monat abzahlen.

Also sollte er ggf. fernbusangebote oder Mitfahrgelegenheiten auf günstige Alternativen prüfen, damit er nicht ein zu hohes Darlehen aufnehmen muss.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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okatomy
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i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 05.12.2016 um 09:49:38
 
Bezüglich Geburtsurkunde sollte er sich mal an seine Verwandte in Kamerun wenden oder falls es solche nicht gibt einen kamerunischen Anwalt mit der Sache beauftragen.

Ich sehe hier gerade nicht wie du da helfen kannst, Immerhin ist er ja schon 42 Jahre und damit nicht mehr ein junger Mann, oder war das ein Schreibfehler?
Meiner Meinung nach sollte er genau wissen wie er mit kamerunischen Behörden umgehen kann um das gewünschte ( Geburtsurkunde ) zu bekommen.
Immerhin geht es hier um seinen Aufenthalt, da sollte etwas mehr Eingeninitiative durchaus verlangt werden.
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