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1 Jahr Aufenthaltserlaubnis - Test? (Gelesen: 3.516 mal)
calavera471
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag 1 Jahr Aufenthaltserlaubnis - Test?
24.10.2016 um 11:31:56
 
Hallo.

Meine Frau hat heute für 1 Jahr den Aufenthalt bekommen.
Man sagte uns das nach bestehen des Tests sie einen Aufenthalt für 3 Jahre bekommt.

Welcher Test ist hier gemeint?
Der Integrationstest oder der B1-Deutschtest?

Danke.
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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 24.10.2016 um 11:41:35
 
Es wird die "erfolgreiche Teilnahme" am Integrationskurs sein.

Dieser endet mit einem B1 Deutschtest und einem "Leben in Deutschland" Test.

Danach bekommt man eben dieses Zertifkat, das eine erfolgreiche Teilnahme am Intrgrationskurs bestätigt.
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 24.10.2016 um 15:41:46
 
Hallo,

ergänzend dazu noch folgende Anmerkungen rein informatorisch (ob und in welcher Form man diese verwenden möchte, sei jedem selbst anheim gestellt):

Bei Ersterteilung der AE nach §28 AufenthG ist in der Regel eine auf 3 Jahre befristete AE zu erteilen (Nr. 28.1.6 i.V.m. Nr. 27.1a.1.1.9 der AVwV zum AufenthG).

Lediglich bei einer Verlängerung der AE nach Ablauf dieser 3 Jahre kann bei Fehlen eines erfolgreich absolvierten Integrationskurses bzw. bei Nichtvorliegen eines Sprachniveaus im Sinne des "B1" eine Befristung auf jew. 1 Jahr begründet werden.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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calavera471
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 03.08.2017 um 14:50:46
 
Hallo.

Meine Frau hat jetzt den B1 Test bestanden.
Wird ihre Aufenthaltsgenehmigung dann auf 3 Jahre verlaengert und was passiert nach den 3 Jahren?

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deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 03.08.2017 um 14:55:40
 
calavera471 schrieb am 03.08.2017 um 14:50:46:
Wird ihre Aufenthaltsgenehmigung dann auf 3 Jahre verlaengert


Beim nächsten Antrag einfach 3 Jahre ankreuzen! Dann wird das i.d.R. auch so gemacht, oder man beschwert sich entsprechend!

Zitat:
und was passiert nach den 3 Jahren?

Das kommt auf Euch an! Seid ihr weiterhin verheiratet und verdient genug Geld, kann man eine NE (Permanente AE) beantragen...oder gleich einen Deutschen Pass. Kommt aber auf euer Einkommen an!

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Saxonicus
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Antwort #5 - 03.08.2017 um 15:17:13
 
deerhunter schrieb am 03.08.2017 um 14:55:40:
...kann man eine NE (Permanente AE) beantragen...oder gleich einen Deutschen Pass. 

Bevor man den deutschen Pass beantragen kann, muss man sich aber erst einbürgern lassen
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greenock
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 03.08.2017 um 16:39:36
 
deerhunter schrieb am 03.08.2017 um 14:55:40:
Das kommt auf Euch an! Seid ihr weiterhin verheiratet und verdient genug Geld, kann man eine NE (Permanente AE) beantragen..


Die NE kann seine Frau schon in 2 Jahren beantragen, da sie bereits eine 1jährige AE hat.
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deerhunter
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Antwort #7 - 03.08.2017 um 17:07:51
 
Saxonicus schrieb am 03.08.2017 um 15:17:13:
Bevor man den deutschen Pass beantragen kann, muss man sich aber erst einbürgern lassen


Natürlich...setzte ich voraus...mein Fehler

greenock schrieb am 03.08.2017 um 16:39:36:
Die NE kann seine Frau schon in 2 Jahren beantragen, da sie bereits eine 1jährige AE hat. 


Auch das ist richtig, aber man kann auch erst die AE auslaufen lassen und dann neu beantragen...Kosten sparen! Aber du hast natürlich Recht
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calavera471
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 03.08.2017 um 19:37:21
 
Danke für die Antworten.

Was wäre wenn Sie die Prüfungen nicht bestanden hätte.
Was wäre dann?
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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 03.08.2017 um 19:39:44
 
Dann bekommt Sie immer nur Verlängerungen um 1 Jahr und auch die NE ist dann nicht möglich.
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reinhard
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Antwort #10 - 03.08.2017 um 21:15:47
 
calavera471 schrieb am 03.08.2017 um 19:37:21:
Danke für die Antworten.

Was wäre wenn Sie die Prüfungen nicht bestanden hätte.
Was wäre dann?


Sie muss zwei Prüfungen bestehen:
1) B1 (nach dem Deutsch-Kurs)
2) Leben in Deutschland (nach dem Orientierungskurs)

Erst dann bekommt sie die Verlängerung um 3 Jahre. Sie hat erst die erste von zwei Prüfungen bestanden. Aber das weiß sie bestimmt.
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calavera471
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 04.08.2017 um 11:54:20
 
Kann Sie aus Deutschland ausreisen bevor sie die Verlängerung macht?
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reinhard
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Antwort #12 - 04.08.2017 um 12:00:01
 
Ja, klar. Sie muss nur wieder kommen, wenn die Aufenthaltserlaubnis noch gilt.
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