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Eine Scheidung von einem Jordanier (Gelesen: 6.994 mal)
Bea69
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26.09.2016 um 22:24:55
 
Hallo, ich bin seit 3 Jahren mit einem Jordanier verheiratet. Wir haben in Jordanien geheiratet und leben jetzt in Deutschland. Die Ehe wurde anerkannt. Ich bin deutsche mein Mann hat jordanische Staatsbürgerschaft. Leider möchten wir uns so schnell wie möglich scheiden. Meine Frage dazu. Sollen wir die Ehe hier in Deutschland scheiden lassen oder ist es besser wenn man es in Jordanien macht. Was geht schneller? Muss man 1 Jahr Trennung abwarten oder nicht? Wäre es besser eine Gütertrennung noch zu vereinbaren (ich arbeite mein Mann nicht) oder spielt das bei solcher Scheidung keine Rolle. Vielen Dank für Ihre Antworten. MFG Therese
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Antwort #1 - 26.09.2016 um 22:39:23
 
Hallo Bea, die Ehe muss dort geschieden werden wo sie gelebt wurde. Also in Deinem Fall wohl in D.
Natürlich muss das Trennungsjahr offiziell eingehalten werden. Wenn ihr euch einig seid kann man das Trennungsdatum aber auch etwas "vorverlegen". Dabei sollte man aber schauen, dass es da rechtlich keine anderen Probleme gibt. Der Trennungszeitpunkt hat ja z.B. auch Auswirkungen auf die Steuererklärung. Oder wann hast Du das letzte Mal bei der ABH bestätigt, dass die Ehe auch tatsächlich gelebt wird?
Dein Mann hat eine NE? Seit wann? Dass Du ihm Trennungsunterhalt zahlen müsstest wenn er diesen fordert ist Dir bekannt?
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Bea69
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Antwort #2 - 27.09.2016 um 07:26:48
 
Hallo, mein Mann hat noch keine NE, wir sind zwar über 3 Jahre verheiratet, leben jedoch in DE seit knapp 3 Jahren zusammen, bei der ABH haben wir vor ca 1,5 Jahren bestätigt, ich dachte mir wir könnten uns vielleicht nach jordanischem recht scheiden lassen, dort gibts doch keinen trennungsjahr? Mein Mann will zwar keinen Unterhalt von mir, sollten wir vielleicht deswegen ein Ehevertrag aufsetzten lassen? LG
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Antwort #3 - 27.09.2016 um 08:53:44
 
Dass er keinen Unterhalt von dir will ist ja lobenswert,

letztendlich wird er aber keine andere Wahl haben als Ihn einzufordern.

Ich denke mal er will weiterhin in Deutschland leben? Und er arbeitet nicht?
Er muss sich ja dann bald eine eigene Wohnung nehmen, wie soll er das ohne Arbeit und Geld machen?

Das Jobcenter wird Ihn beim Hartz4 Antrag zurecht auf die bestehende Unterhaltspflicht verweisen und von Ihm verlangen Trennungsunterhalt einzufordern.

Ein Ehevertrag wäre natürlich in deinem Interesse Sinnvoll, mit Gütertrennung und Ausschluss von nachehelichem Unterhalt und Versorgungsausgleich.
Er muss aber kein Ehevertrag eingehen, und der Notar ist auch verpflichtet beide Parteien über die Vor und Nachteile zu belehren.

Trennungsunterhalt kann man aber per Ehevertrag nicht rechtswirksam ausschließen.

Wenn sich natürlich wirklich beide einig sind, der Jordanier geht nach Jordanien zurück und bleibt dort, macht Ihr die Scheidung dort und du lässt es hier nur eintragen, wüsste jetzt nicht was dagegen spricht.
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Aras
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Antwort #4 - 27.09.2016 um 09:13:58
 
Der Güterstand ist doch in Jordanien der Stand der Gütertrennung. Also dann ist doch bereits gemäß Artikel 15 EGBGB Gütertrennung vorhanden. Und außerdem könnt ihr vereinbaren jordanisches Scheidungsrecht zu nutzen und unter den gleichen Regelungen in Deutschland scheiden zum lassen.

Das alles sind keine ausländerrechtliche Fragen und unterliegen eigentlich der Beratung durch Anwälte.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #5 - 27.09.2016 um 11:39:33
 
Ihr lebt noch keine 3 Jahre in D zusammen und er möchte auch nach der Scheidung hierbleiben? Wie will er das machen, mit welcher AE? Oder will er ohnehin in seine Heimat zurück? Kinder habt ihr nicht?
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Bea69
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Antwort #6 - 27.09.2016 um 14:49:24
 
Nein, Kinder haben wir nicht, er hat nur eine Aufenthaltserlaubnis Familienangehöriger bis 2018, ich habe für nächste Woche ein Termin beim Notar zweck Ehevertrag, mein Mann kommt natürlich mit. Nächstes Jahr haben wir ausgemacht dass er für ein Monat nach Jordanien fährt und die Scheidung dort einreicht. Ich hoffe ich bin dann aus dem Schneider wenn es um den Unterhalt usw. geht. Sollte ich noch was beachten?
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Antwort #7 - 27.09.2016 um 16:52:04
 
Trennungsunterhalt kann man auch durch einen Ehevertrag nicht ausschließen ... Ist in Deutschland gesetzlich so geregelt

Es geht nur bei Nachehelichem Unterhalt der durch einen Ehevertrag geregelt werden kann...

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Antwort #8 - 27.09.2016 um 17:16:00
 
Trennungsunterhalt gibt es nur im Trennungszeitraum. Wenn man natürlich sich früher scheiden lässt oder keinen Unterhalt einfordert dann gibt es keinen Trennungsunterhalt...

Ist das jordanische Gericht überhaupt international zuständig?
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Antwort #9 - 27.09.2016 um 17:29:40
 
Das weiß ich natürlich auch nicht, aber es wird das gleiche Scharia Gericht sein bei dem wir geheiratet haben und die Ehe wurde auch hier in Deutschland anerkannt...
Danke für Eure Hilfe. LG
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Antwort #10 - 27.09.2016 um 17:31:26
 
Wenn das Gericht in eurem Fall nicht international zuständig ist, dann kann das Urteil nicht anerkannt werden.
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Antwort #11 - 27.09.2016 um 20:37:15
 
Meines Wissens könnte die Anerkennung einer Scheidung in Jordanien hier in D ein großes Problem sein. Ich würde das Risiko nicht eingehen, mich in D dann nochmal scheiden lassen zu müssen. Nochmal Kosten und falls Dein Mann dann keine AE mehr haben und dann nicht mehr hier anwesend sein könnte...

http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/03/Ehe/Scheidung/sei...

Bei nicht mal 3 Jahren gelebter Ehe wird es vermutlich keinen nachehelichen Unterhalt geben. Wozu jetzt noch ein Ehevertrag aufgesetzt werden sollte erschließt sich mir nicht. Das Geld, was Du in die Ehe eingebracht hast, gehört ohnehin Dir. Auch ohne Vertrag. Er hätte ohne Ehevertrag lediglich eventuell Anspruch auf die Hälfte von allem, was während der Ehe von euch beiden erwirtschaftet wurde.   
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Antwort #12 - 27.09.2016 um 20:42:56
 
Beim Trennungsunterhalt bist Du erst aus dem Schneider, wenn die Trennung durch ist.

Ihr könnt beim Notar vereinbaren was ihr wollt, auch kann Dein Noch-Ehemann für einen Monat hinfahren wo er will. Dies ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass man verpflichtet ist, Trennungsunterhalt zu beziehen, spätestens wenn öffentliche Gelder beantragt werden.

Beispiel: Sollte Dein Noch-Ehemann weiterhin in Deutschland leben und Hartz-IV, Wohngeld, BaföG, oder was auch immer beantragen, wird sein Antrag immer abgeleht mit dem Verweiß, dass Du vorrangig für seinen Lebensunterhalt aufkommen musst.

Erst wenn Dein Unterhalt an ihn nicht ausreicht, um das Existenzminimum zu decken, dann fließen aufstockend zu Deinem Unterhalt öffentliche Gelder.

Auf welcher Grundlage möchte Dein Noch-Ehemann denn überhaupt weiterhin in Deutschland leben?

Vielleicht mal eine Frage @all: Darf ein Notar eigentlich etwas beurkunden, was nicht rechtskonform ist/ was vor Gericht keine Gültigkeit hat?

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Antwort #13 - 27.09.2016 um 20:47:22
 
lottchen schrieb am 27.09.2016 um 20:37:15:
Bei nicht mal 3 Jahren gelebter Ehe wird es vermutlich keinen nachehelichen Unterhalt geben. 


Dies trifft m.W. nur auf nachehelichen Unterhalt zu. Beim Trennungsunterhalt spielt das keine Rolle.
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Antwort #14 - 27.09.2016 um 21:15:38
 
Der Notar darf beurkunden was er will, ob das dann später Gültigkeit hat, das entscheidet im Zweifel ein Gericht.

Trennungsunterhalt kann man z.b. nicht per Ehevertrag ausschließen, das wäre Sittenwidrig. Eine solche Klausel im Ehevertrag wäre also ungültig, da ist sich die Rechtssprechung einig.
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Antwort #15 - 27.09.2016 um 21:30:15
 
@okatomy

Trennungsunterhalt lässt sich auch in einem Ehevertrag gestalten und kann von der gesetzlichen Höhe nach unten abweichen.

Voraussetzung:
- der nicht leistungsfähige Partner wird kein Sozialfall, falls der andere leistungsfähig ist
- beide Parteien sind sich über die Höhe der Zahlung einig
- notarielle Beglaubigung

Freiwillige Zahlungen kann man sogar ohne Anerkennung eines Rechtsgrundes leisten - kein Unterhalt, z.B. als Apanage.





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Antwort #16 - 27.09.2016 um 22:08:49
 
okatomy schrieb am 27.09.2016 um 21:15:38:
Der Notar darf beurkunden was er will, ob das dann später Gültigkeit hat, das entscheidet im Zweifel ein Gericht.

Trennungsunterhalt kann man z.b. nicht per Ehevertrag ausschließen, das wäre Sittenwidrig. Eine solche Klausel im Ehevertrag wäre also ungültig, da ist sich die Rechtssprechung einig.


Danke für die Aufklärung @okatomy
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Antwort #17 - 27.09.2016 um 23:50:02
 
okatomy schrieb am 27.09.2016 um 21:15:38:
Der Notar darf beurkunden was er will,


nein, §4 Beurkundungsgesetz
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Antwort #18 - 28.09.2016 um 00:28:17
 
Bea69 schrieb am 26.09.2016 um 22:24:55:
Wir haben in Jordanien geheiratet

In muslimischen Ländern gibt es bei Eheschließung mW gesetzlich immer einen Ehevertrag, maW ein Ehevertrag (mit Gütertrennung) sollte bereits vorliegen, wenn nicht, holt Euch das Versäumnis jetzt zu Deinem Nachteil jetzt ein.

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Antwort #19 - 28.09.2016 um 09:35:03
 
Habe bis jetzt verstanden, jedoch so ein Ehevertrag haben wir bereits von der Moschee. Meine Frage noch: Ist vielleicht eine Ehescheidung hier in Deutschland nach dem jordanischen Recht möglich? Vielleicht auch ohne ein Trennungsjahr abzuwarten? Das wäre dann die Lösung, weiß jemand hier darüber bescheid? Danke. LG
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Antwort #20 - 28.09.2016 um 10:05:33
 
ich glaube nicht, das hier eine scheidung nach jordanischem recht ausgesprochen wird, selbst wenn es denn theoretisch möglich wäre.

du schreibst, das du zuletzt vor 1,5 jahren den fortbestand der ehelichen lebensgemeinschft gegenüber der abh bestätigt hast.

du könntest also den trennnungszeitpunkt "vorverlegen" sprich: das trennungsjahr ist bereits absolviert. das geht auch bei noch vorhandenem gemeinsamen wohnsitz. ihr müsstet dann lediglich übereinstimmend erklären, das die räumliche trennung auch innerhalb der gemeinsamen wohnung durchgeführt wurde. wenn da einigkeit besteht, und es sonst keine strittigen punkte gibt, kann das ganze in 3 monaten über die bühne sein. (praktische erfahrung aus diesem jahr. scheidung eingereicht 01.02., scheidung ausgesprochen 11.05.)
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Antwort #21 - 28.09.2016 um 10:27:07
 
Das was Uteschnute geschrieben hat ist die einzige Möglichkeit das Trennungsjahr zu verkürzen ....

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Antwort #22 - 28.09.2016 um 10:52:01
 
Ist es nicht. Man kann beim Notar eine Rechtswahl gemäß des Rom III Statutes machen! Also sich jordanischem Scheidungsstatut unterwerfen. Dann geht es trotzdem vor Gericht der Mann erklärt den dreifachen unwiderruflichen Talaq(Verstoßung) bzw. die Frau erklärt die Khula(Freikauf) und gibt die Morgengabe zurück.

Die internationale Zuständigkeit der jordanische Gerichte für Ehescheidungen eines Jordaniers, der keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, aus Artikel 23 ZG i.V.m. Artikel 27-29 ZPO Jordaniens. Sollte also anerkennungsfähige Scheidung möglich sein. Jedoch könnte es aufgrund der "ordre public"-Problematik (dreifache Verstoßung ohne Einspruchsrecht der Ehefrau) zu Anerkennungsproblemen führen. Da sollte mE die Frau die Khula erklären.

Ich empfehle dir in deine lokale Unibibliothek zu gehen und dir den Länderbericht des Werkes "Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht" durchzulesen.
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Antwort #23 - 28.09.2016 um 12:11:40
 
Also wenn ich mich hier in deutschland nach jordanischem recht scheiden lasse muss es doch anerkannt sein
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Antwort #24 - 28.09.2016 um 12:14:17
 
Es muss nicht anerkannt werden, das Gericht wendet zwar das jordanische Recht an, erlässt aber ein deutsches Urteil/einen deutschen Beschluss.
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Antwort #25 - 28.09.2016 um 14:47:54
 
http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/03/Ehe/Scheidung/sei...

Hier ist das Ganze ganz gut zusammengefasst. Wenn ihr euch in D scheiden lassen wollt (nach welchem Recht auch immer) braucht ihr (also derjenige, der die Scheidung einreicht) hier eh einen  Anwalt. Der sollte Dich zu diesem Thema beraten,
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Antwort #26 - 28.09.2016 um 20:01:14
 
Ja das werde ich wohl machen müssen, vielen dank nochmals für die vielen Ratschläge, ihr seid die besten! Smiley
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