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Einbürgerung mit befristeten Arbeitsvertrag (Gelesen: 3.169 mal)
edson
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BS, Baden-Württemberg, Germany
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Baden-Württemberg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung mit befristeten Arbeitsvertrag
26.08.2016 um 08:51:55
 
Hallo Zusammen,
Ich bin im Besitz einer AE nach §18 mit der Erstattung jeder Erwerbstätigkeit außer selb(st)ständig. Ich habe in Oktober 2015 zunächst einen befristeten Arbeitsvertrag von einem Jahr mit Option auf Verlängerung erhalten. Leider habe ich erst in diesem Monat erfahren,dass mein Vertrag um sechs Monate verlängert wird. Mein Problem ist dass ich am 6. September einen Termin bei EBH vereinbart habe um die Unterlagen zu vervollständigen. Ich habe einen Antrag auf Einbürgerung nach § 10 StAG gestellt. Wird das mit dem halben Jahr Arbeitsvertrag gehen ? oder soll ich mir erst einen anderen Job suchen. Die anderen Voraussetzungen erfülle ich schon.
vielen Dank für ihre Hilfe
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reinhard
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Beiträge: 15.179

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 26.08.2016 um 11:07:28
 
Bei der Einbürgerung kommt es nicht nur auf einen einzelnen Punkt an, sondern auf den Gesamteindruck. Wenn Du in den letzten Jahren regelmäßig keine öffentliche Hilfe gebraucht hat, ist es was anderes, als wenn dies Dein erste Arbeitsvertrag im Leben ist. Der 6. September ist ja bald: Frag dort, ob der neue 6-Monats-Vertrag ein Problem ist.
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edson
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i4a rocks!


Beiträge: 33

BS, Baden-Württemberg, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 26.08.2016 um 13:13:26
 
ich bin seit drei Jahren in Deutschland berufstätig und war nie auf soziale Hilfe angewiesen. Ich wollte in der Firma bleiben bis auf diese Überraschung!!! Danke für die Info.
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trixie
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Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 26.08.2016 um 13:26:12
 
edson schrieb am 26.08.2016 um 08:51:55:
oder soll ich mir erst einen anderen Job suchen. Die anderen Voraussetzungen erfülle ich schon.

Bei der Sicherung des LU zählt auch die sog. Nachhaltigkeit. Bei einem neuen Job, bei dem du noch in der Probezeit bist, kann keiner von nachhaltig sprechen, weil du im Grunde jeden Tag ohne Angabe eines Grundes gekündigt werden kannst. Es macht deine Angelegenheit noch schwieriger als einfacher.
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Odysseus
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... grinsend grüßt der
greise Grieche


Beiträge: 1.179

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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 29.08.2016 um 08:48:22
 
Wenn Du seit drei Jahren berufstätig bist, dann dürfte die befristete Verlängerung des bisher ja auch befristeten Vertrages kein Problem sein. Diese Auskunft solltest Du auch von der zust. EBH bei dem Beratungsgepräch bekommen.

Falls nicht, melde Dich hier nochmal.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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