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Heiratsurkunde (Gelesen: 2.191 mal)
Themen Beschreibung: Heiratsurkunde
forme1
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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26.07.2016 um 20:09:24
 


Ich hoffe ihr könnt mir kurz weiterhelfen,
kurz zu mir, ich bin deutsche und  möchte mit meinem Verlobten in Afghanistan heiraten damit er in Deutschland mit mir leben kann.
Wie muss die Heiratsurkunde aussehen ? Was muss drin stehen und von wem muss die Heiratsurkunde gemacht werden ?Muss die Heiratsurkunde auf deutsch sein ? Bei wem  wird die Heiratsurkunde in Afghanistan erstellt und wo ?
Gibt es da noch weitere dinge die ich erledigen muss für die Heirat ?
Was muss ich mitnehmen für die Heirat ?

hoffentlich habt ihr Erfahrungen welche Schritte man da in welcher Reihenfolge erledigen muss und welche Unterlagen ich benötige.
lg
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 26.07.2016 um 20:21:07
 
http://www.kabul.diplo.de/contentblob/3854918/Daten/4460684/MerkblattErteilungei...

Ikrar Name oder Nikah name. Keine Ahnung wie das in Afghanistan ist.. ob da beim Heirarsnotariat oder beik Standesamt geheiratet wird.... das muss dein Verlobter wissen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 26.07.2016 um 21:01:58
 
forme1 schrieb am 26.07.2016 um 20:09:24:
Muss die Heiratsurkunde auf deutsch sein ? 

Die Eheurkunde muss nicht auf deutsch sein, aber sicherlich ins Deutsche übersetzt werden.

forme1 schrieb am 26.07.2016 um 20:09:24:
Gibt es da noch weitere dinge die ich erledigen muss für die Heirat ?Was muss ich mitnehmen für die Heirat ?

Dazu wird dir dein Verlobter in Abstimmung mit dem Standesamt seines Vertrauens sicherlich besser Bescheid geben können.
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HeFi
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 26.07.2016 um 21:37:30
 
trixie schrieb am 26.07.2016 um 21:01:58:
Die Eheurkunde muss nicht auf deutsch sein, aber sicherlich ins Deutsche übersetzt werden.

Afghanistan gehört zu den Ländern mit unsicherem Urkundenwesen, deshalb ist eine Urkundenüberprüfung unerlässlich.
Merkblatt Urkundenüberprüfung Afghanistan      http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1619656/Daten/5942447/Merkblatt_Afg...

Deshalb ist ggf auch eine Eheschließung in Deutschland mit einem Visum zur Eheschließung in Deutschland mit anschließendem Bleiberecht zu erwägen.

Auch sollte man/frau wissen,
1. dass in Afghanistan die Polygamie erlaubt und üblich ist,
2. dass in Afghanistan eine (in D nicht anerkennungsfähige) islamische Eheschließung sehr verbreitet und beliebt ist
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knuffel-de  
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forme1
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 28.07.2016 um 20:18:23
 
Falls ich  vorher verheiratet war  muss  die Scheidung mindestens 300 Tage zurückliegen für die Heirat in Afghanistan ????
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 28.07.2016 um 21:26:50
 
Ich hab jetzt nicht das afghanische Eherecht zur Hand, aber 300 Tage sind im islamischen Recht nicht üblich. Wenn es eine Wartefrist gibt, dann beträgt diese ca. 4 Monate. Hintergrund ist, dass Scheidungen(Talaq) im Islam stets schwebend unwirksam sind, bis nach Ablauf der Wartezeit ('Iddah) feststeht, dass die geschiedene Frau nicht schwanger ist.

Im deutschen Recht ist es andersrum: Da die Scheidung ein Trennungsjahr von einem Jahr vorsieht, kann bei Scheidung grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Frau nicht mehr schwanger vom Ehemann ist. Darum sind deutsche Scheidungen ab Ablauf der Rechtsmittelfrist sofort rechtswirksam.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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