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Eheschließung zwischen Deutscher und Nigerianer in Dänemark (Gelesen: 2.927 mal)
Lena1204
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Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Eheschließung zwischen Deutscher und Nigerianer in Dänemark
23.07.2016 um 19:17:33
 
Erstmal zur Situation:
Ich bin Deutsche und mein Freund Nigerianer. Wir haben eine gemeinsame Tochter und er hat eine Aufenthaltsgenehmigung. Nun möchten wir heiraten.

Wir haben uns schon bei der Gemeinde erkundigt welche Dokumente wir einreichen müssen, einen Großteil haben wir auch schon zusammen und übersetzt. (Sterbeurkunden der Eltern, Declaration of Age, Adressen aller Geschwister, Bachelor-hood Certificate)
Ein paar alte Kinderfotos können wir wohl auch noch besorgen.
Das Problem ist jedoch dass er nicht zur Schule gegangen ist und daher auch keine Zeugnisse existieren, einen Impfpass oder Taufschein gibt es auch nicht.
In der Liste von der Botschaft steht aber, dass in den meisten Fällen nur durch diese (zeitlich älteren) Dokumente die Identität zweifelsfrei festgestellt werden kann und auch hier in den Foren habe ich schon von einem Fall gelesen bei dem unter ähnlichen Umständen die Identität von der Botschaft nicht festgestellt werden konnte.
Ich möchte es vermeiden so viel Geld zu bezahlen und am Ende können wir trotzdem nicht heiraten. Habt ihr Erfahrungen?

Alternativ habe ich mich über Hochzeiten in Dänemark erkundigt. Dort stand folgendes:


Erforderliche Unterlagen:
-Ausweis oder Reisepass bzw. Aufenthaltstitel
-Geburtsurkunde, falls vorhanden
-Meldebescheinigung mit Familienstand von der Meldestelle (für alle in Deutschland/EU angemeldeten Personen)
-Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde, falls geschieden oder verwitwet ( von nicht EU Bürger mit Apostille oder Legalisierung)
-Eheerklärung für das dänische Standesamt
Hier ist keine Ledigkeitsbescheinigung aus dem Heimatland notwendig
(gilt für die in Deutschland/EU angemeldeten Ausländer).

Hat jemand auch damit Erfahrung  (speziell mit Nigeria)?
Mein Freund ist in Deutschland gemeldet, aber die Meldebescheinigungen enthalten keine Aussage, ob er lediglich ist oder verheiratet. Müssten wir für einen Eintrag durch dieselbe Papierschlacht wie für eine Hochzeit? Wäre eine Hochzeit in Dänemark trotzdem möglich bzw einfacher?

Wäre für jeden Rat dankbar.
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« Zuletzt geändert: 23.07.2016 um 19:32:01 von Lena1204 »  
 
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Aras
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Antwort #1 - 23.07.2016 um 19:59:15
 
Du musst ja auch die erweiterte Melderegisterauskunft holen
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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okatomy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 23.07.2016 um 21:32:53
 
Ja ihr braucht die Meldebescheinigung mit Angabe vom Familienstand.

GGf. ist bei deinem Verlobten auch gar kein Familienstand eingetragen weil bei seiner Einreise dieser nicht oder nicht korrekt erfasst wurde.

So war es bei uns ( meine Frau ebenfalls aus Drittstaat). Mit geeigneten Nachweisen konnten wir die Meldebehörde aber schnell davon überzeugen den Familienstand als ledig einzutragen.

Das, die Pässe und Geburtsurkunden hat dann für die Heirat in Dänemark (Sonderborg) im Frühjahr 2016 gereicht.
Meine Frau hatte ebenfalls bereits eine AE wegen unserem Kind.

Wir wollten uns ebenfalls die Urkundenprüfung sparen (Finanzieller und Zeitlicher vorteil in Dänemark). Hat alles geklappt, auch die Eintragung der Ehe ( nicht: Nachbeurkundung der Ehe, das ist optional und wieder mit Urkundenprüfung verbunden, wenn man eine deutsche Eheurkunde möchte) beim selben Standesamt was vorher die Urkundenprüfung wollte, klappte problemlos.

Viel Erfolg!
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Lena1204
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Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 23.07.2016 um 21:58:11
 
@okatomy

Vielen Dank für deine Antwort  Smiley

Genau, die Gemeinde hat gesagt, dass der Familienstand bei Einreise nicht geklärt war und deswegen nicht drin steht... Was für Belege habt ihr da dann vorgelegt? Wir haben eine Bescheinigung von dem High Court in Nigeria, dass er nicht verheiratet ist, die müsste ja reichen?!

Habt ihr eure Hochzeit in Dänemark selbst organisiert oder habt ihr so eine Argentur beauftragt?

Danke für die schnelle Antwort  Kuss
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 23.07.2016 um 22:08:21
 
Für eine Eheschließung in Dänemark brauchst du keine Agentur, das kannst du auch alleine machen.

Die schickst die geforderten Unterlagen an das Standesamt deines Vertrauens und bekommst dann eine Info, ob soweit alles passt. Die nigerianischen Unterlagen müssen allerdings von der dänischen Botschaft in Nigeria legalisiert werden.
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okatomy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 24.07.2016 um 12:41:56
 
Wir haben das in Dänemark selbst organisiert du wendest dich an ein Dänisches Standesamt, z.b. in Sonderborg: http://heiraten.sonderborgkommune.dk/

Da steht auch was du zutun hast und welche Unterlagen du brauchst.

Auf keinen Fall eine Agentur nehmen! Rausgeschmissenes Geld! Es sei denn Ihr wollt dort Oben eine Traumhochzeit Organiseren!
Ansonsten wird da auf dem Standesamt im 15-Minuten Takt geheiratet zwar professionell aber halt unpersönlich. sind aber alle Nett dort Oben.

Du hast offenbar eine Ledigkeitsbescheinigung für deinen Mann aus Nigeria.
Das würde für Dänemark reichen wenn die Dänische Botschaftin Nigeria das Dokument legalisert.

Hier auf dem Meldeamt kannst du es probieren ob du es damit eingetragen bekommst, das kann ich nicht vorhersehen. Wir hatten Deutsche Dokumente wo die Ledigkiet vermerkt war.
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Obst88
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 25.07.2016 um 08:29:11
 
Oder gleich in Kopenhagen, die Apostille muss man sich dort ja eh holen (oder per Post beantragen) http://international.kk.dk/marriedincph
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Mangrove
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 29.07.2016 um 13:39:12
 
Hallo,

ist es nicht so, dass zwar die Hochzeit in DK meist problemlos verläuft, aber wenn man dann den Familiennamen des Mannes annehmen möchte, das ganze Procedere der Urkundenüberprüfung in Deutschland doch durchlaufen muss? (Dasselbe, wenn auch "nur" das Kind den Familiennamen des Vaters in der deutschen Geburtsurkunde stehen haben soll)...

Besten Gruß,

Mangrove
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