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Heirat mit Studentenvisum (Gelesen: 1.986 mal)
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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21.07.2016 um 12:52:34
 
Hallo an euch alle!

Ich habe ein Problem, für das ich ein bisschen ausholen möchte. Zuerst einmal zu mir, ich bin Deutscher (auch alle Vorfahren sind ohne Migrationshintergrund) und studiere, habe also kein besonders nennenswertes Einkommen.

Meine Freundin ist Türkin, die auf türkischem Staatsgebiet geboren wurde und bis auf ein paar Urlaube nichts mit EU-Ländern zu tun hat. Der ursprüngliche Plan war es, dass sie zum Oktober zum Studium nach Deutschland kommt und dafür wurde das Studentenvisum beantragt. Dieser Antrag ist schon in der Türkei eingereicht und wird seit ein paar Wochen bearbeitet. Da die Bedingungen erfüllt wurden, gehen wir davon aus, dass der Antrag positiv beschieden wird.

Durch die vergangenen Umstürze hat sich die Lage deutlich verändert. In einem täglich faschistischer werdenden Land scheint es uns unsicher, wie die Zukunft aussieht, ob wir nach dem Studium noch zusammenleben können. Sie gehört der christlichen Minderheit dort an und erlebt die Repressalien des islamistischen Mobs inklusive zerstörter Einkaufsläden. Ihre Eltern haben seit gestern von Berufs wegen ein Ausreiseverbot aus der Türkei, wie ihr sicherlich aus den Nachrichten wisst.

Uns scheint es mittlerweile so, dass sie schleunigst dauerhaft aus der Türkei raus muss. Wegen der Visumsbeantragung lassen wir das Studentenvisum laufen, da es die schnellste Möglichkeit zu sein scheint im Gegensatz zur Beantragung von Dokumenten zur Heirat wie Ehefähigkeitszeugnis. Das ist uns auch viel zu unsicher, insbesondere wegen den Repressalien gegen die nicht-muslimischen Minderheiten, ob sie diese Dokumente überhaupt noch bekommt.

So viel zum aktuellen Stand bei uns. Ich gehe momentan davon aus, dass sie im Oktober in Deutschland sein und dann bei der Ausländerbehörde ihr Studentenvisum in eine Aufenthaltserlaubnis umwandeln wird.

Nun schwirren mir viele Threads hier im Kopf. Insbesondere zu meinem Einkommen, der Möglichkeit der Heirat kurz nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, der möglichen Notwendigkeit der Heirat in Dänemark, der Möglichkeit der Dokumentensammlung an türkischen Botschaften in Deutschland, etc.

Könntet ihr mir bitte den Kopf etwas klarer werden lassen, indem ihr mich über die rechtlichen Dinge aufklärt? Insbesondere zur Heirat bei einer Einreise mit Studentenvisum und den notwendigen Bedingungen.
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Antwort #1 - 21.07.2016 um 13:19:02
 
Hallo!

Welche Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen müssen, kannst du bei deinem Standesamt nachfragen.

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann sie auch heiraten mit ihrem Studentenvisum und beantragt dann die Aufenthaltserlaubnis ableitend vom dt. Ehepartner.

Zum Einkommen ist zu sagen, dass der Lebensunterhalt für die Aufenthaltserlaubnis zum zwecke der Ehe unerheblich ist, für das Studium muss er durch eine VE oder ein Sperrkonto gesichert sein.
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trixie
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Antwort #2 - 21.07.2016 um 13:27:08
 
Spoki2211 schrieb am 21.07.2016 um 13:19:02:
kann sie auch heiraten mit ihrem Studentenvisum und beantragt dann die Aufenthaltserlaubnis ableitend vom dt. Ehepartner

Wenn sie nach Eheschließung eine AE nach § 28 AufenthG beantragt, hätte sie beim Visumsantrag falsche Angaben gemacht, weil dann nachweislich nicht das Studium im Vordergrund stand, sondern die Eheschließung. Anders sähe die Sache aus, wenn sie erst eine AE für's Studium beantragt und anschließend heiratet.

Fragender schrieb am 21.07.2016 um 12:52:34:
Das ist uns auch viel zu unsicher, insbesondere wegen den Repressalien gegen die nicht-muslimischen Minderheiten, ob sie diese Dokumente überhaupt noch bekommt

Und du denkst, dass deine Freundin die Unterlagen leichter erhält, wenn sie erst einmal in Deutschland ist und alles aus der Ferne organisieren muss. Evtl. verlangt man eine persönliche Abholung der Dokumente, die wohl dann nicht durchführbar ist.
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Spoki2211
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Antwort #3 - 21.07.2016 um 13:30:08
 
Da hast du Recht, richtig hätte es heißen müssen, kann sie die Aufenthaltserlaubnis beantragen mit der AE für das Studium, nicht mit dem Visum.
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Antwort #4 - 21.07.2016 um 13:44:49
 
Bitte lest euch die Erklärung dazu oben durch. Meines Erachtens erhält sie die Aufenthaltserlaubnis durch das Studentenvisum, sobald sie in Deutschland ist. Daher kann ich eure Diskussion bezüglich des falschen Visums für die Aufenthaltserlaubnis nicht nachvollziehen.

Die Dokumente, die man für eine Eheschließung benötigt, erhält man auch bei der türkischen Botschaft in Deutschland. Selbst wenn das auch versagt würde, bliebe ja noch eine Heirat in Dänemark.
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trixie
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Antwort #5 - 21.07.2016 um 13:57:39
 
Fragender schrieb am 21.07.2016 um 13:44:49:
Meines Erachtens erhält sie die Aufenthaltserlaubnis durch das Studentenvisum, sobald sie in Deutschland ist. Daher kann ich eure Diskussion bezüglich des falschen Visums für die Aufenthaltserlaubnis nicht nachvollziehen.

Es stand doch die Aussage im Raum, mit einem Studentenvisum zu heiraten (ja, ist möglich) und dann die AE zum deutschen Ehegatten zu beantragen und nicht eine AE für das Studium, was m.M. so nicht möglich ist.
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Antwort #6 - 21.07.2016 um 14:32:03
 
trixie schrieb am 21.07.2016 um 13:57:39:
Es stand doch die Aussage im Raum, mit einem Studentenvisum zu heiraten (ja, ist möglich) und dann die AE zum deutschen Ehegatten zu beantragen und nicht eine AE für das Studium, was m.M. so nicht möglich ist. 


Wieso sollte das nicht möglich sein? Sie hat das Visum zum Studium beantragt, als eine Heirat noch nicht mal im Raum stand. Wenn die beiden sich während der Gültigkeit des Visums zur Heirat entschließen und sie dann die AE als Ehefrau eines Deutschen beantragt, sollte das kein Problem sein, zumal sie die Dokumente für die Heirat offensichtlich nicht aus der Türkei mitbringen möchte, sondern über die türkische AV beantragen möchte. Es besteht also gar kein Grund dafür, anzunehmen, dass sie falsche Angaben im Visumsantrag gemacht hätte. Wenn sie mit einem türkischen EFZ einreisen würde, würde das vielleicht anders aussehen.

Fragender schrieb am 21.07.2016 um 13:44:49:
Meines Erachtens erhält sie die Aufenthaltserlaubnis durch das Studentenvisum, sobald sie in Deutschland ist. 


Sie muss die Aufenthaltserlaubnis während der Gültigkeitsdauer des Visums beantragen und erhält sie dann je nach ABH sofort oder ein paar Wochen später (wenn es ein eAT ist, muss der z. B. auch erst hergestellt werden). Hier wird diskutiert, ob sie nach Heirat während der Gültigkeitsdauer des Visums direkt die AE als Ehefrau oder zuerst eine AE als Studentin beantragen sollte. Allerdings ist es ohnehin fraglich, ob ihr es in den 90 Tagen Gültigkeit des Visums schafft zu heiraten. Sie kann also auch erst mal die AE als Studentin beantragen und dann könnt ihr ganz in Ruhe während der Gültigkeit der AE heiraten (vermutlich mindestens ein Jahr, vielleicht auch länger). Dann klappt es auch mit einer Heirat in Deutschland und die Bedenken von trixie wären bei dem zeitlichen Ablauf dann wohl auch ausgeräumt.
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Antwort #7 - 21.07.2016 um 14:41:30
 
Der bisherige Gedankengang war, die Aufenthaltserlaubnis als Studentin zu erhalten, als wäre sie eben eine ganz normale Studentin. So wie es eigentlich geplant war. Sobald diese Aufenthaltserlaubnis in schriftlicher Form vorliegt, würden wir so rasch wie nur irgendwie möglich heiraten. Die Frage ist eben, wo? Für die Heirat in Deutschland müssen wir Bedingungen erfüllen, die ich leider nicht so ganz überblicke, deswegen auch die Frage. Ich habe hier viel über eine Heirat in Dänemark gelesen, was mir auch recht wäre. Wichtig ist eben das Ziel, dass sie nicht wegen Dokumenten in die Türkei reisen muss. Sie soll also direkt aus der ersten Aufenthaltserlaubnis als Studentin eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis als Ehepartnerin erhalten.
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Antwort #8 - 21.07.2016 um 15:00:05
 
Fragender schrieb am 21.07.2016 um 14:41:30:
Der bisherige Gedankengang war, die Aufenthaltserlaubnis als Studentin zu erhalten, als wäre sie eben eine ganz normale Studentin.


Das funktioniert problemlos.

Fragender schrieb am 21.07.2016 um 14:41:30:
Für die Heirat in Deutschland müssen wir Bedingungen erfüllen, die ich leider nicht so ganz überblicke, deswegen auch die Frage.


Die genauen Bedingungen kann dir nur das zuständige Standesamt sagen, da der Standesbeamte entscheidet, welche Dokumente er genau braucht. Du solltest also am besten zum Standesamt gehen und dir eine Liste geben lassen. Außerdem solltet ihr euch bei der türkischen AV erkundigen, welche Dokumente dort für das EFZ benötigt werden. Zu der Frage, ob die Dokumente alle in Deutschland besorgt werden können: Ich kenne mich mit der Türkei nicht aus, aber ich vermute mal, dass das nicht geht, da die türkischen Urkunden eine Apostille benötigen. Die bekommt man normalerweise aber nur vor Ort und nicht bei der AV. Es kann allerdings sein, dass sie das über Verwandte/Bekannte, einen Urkundenservice oder einen Rechtsanwalt erledigen lassen kann. Da müsste sie sich in der Türkei erkundigen.

Fragender schrieb am 21.07.2016 um 14:41:30:
Ich habe hier viel über eine Heirat in Dänemark gelesen, was mir auch recht wäre.


Der einzige Vorteil daran ist, dass weniger Dokumente beschafft werden müssen (und dass es dadurch häufig wesentlich schneller geht, aber ihr habt ja keinen Zeitdruck). Da müsst ihr euch dann selber überlegen, was euch lieber ist.
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Antwort #9 - 21.07.2016 um 15:33:45
 
Benötigt man denn bei einer Heirat in Deutschland immer ein Ehefähigkeitszeugnis? Ich google das schon und bis Seite 8 kommen ausschließlich Fälle, in denen das Standesamt in Deutschland das ausstellt für eine Heirat im Ausland. Nicht ein einziger Link war zu einem Fall für eine Ausländerin bei einer Heirat in Deutschland. Das verwirrt mich gerade.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #10 - 21.07.2016 um 16:15:10
 
Fragender schrieb am 21.07.2016 um 15:33:45:
Benötigt man denn bei einer Heirat in Deutschland immer ein Ehefähigkeitszeugnis?


An sich ja. Die meisten Länder stellen aber keine Ehefähigkeitszeugnisse aus, so dass dann ersatzweise die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis beim zuständigen OLG beantragt werden muss. Ich meine, hier vor Kurzem gelesen zu haben, dass die Türkei Ehefähigkeitszeugnisse ausstellt und dann braucht man es auch.

Ergänzung: Die Türkei stellt Ehefähigkeitszeugnisse aus, die in Deutschland dann auch so anerkannt werden (http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/CIEC-Dokumente/uebereinkommenI...). Deine Verlobte braucht demzufolge ein Ehefähigkeitszeugnis aus der Türkei oder vom türkischen Konsulat.
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