Hallo Leute !
Ich komme aus einem Drittstaat!
Hab in meiner Heimat ein Studium absolviert , das erfolgreich absolviert wurde . Am 01/ 09/2012 reiste ich ins Bundesgebiet ein im Rahmen einer Zwichenstaatliche vereinbarung um eine Pflegeausbildung in einer Hamburger klinikkonzern zu absolvieren . ich machte für 6 Monate intensiven Deutschkurs
(3 Monate Visum und 3 Monate Aufenthalt nach 16.4 aufenthg) .Daraufhin erhielt man am 1/04/2013 Aufenthaltserlaubnis nach 17 (1) und ging es direkt mit der Ausbildung los ! Leider aus verschiedenen Gründen wurde das Projekt gescheitert und wurden fast die Hälfte der Teilnehmer entlassen und wieder nach Heimat zurück ! Ich war unter den jenigen die diese Ausbildung weitermachten . Am 1/1/2015 wurde ich vom Ausbildungsträger gefeuert und Gottt sei dank fand ich schnell eine Alternative die mir eine Anpassungslehrgang im Rahmen vom Anerkennungsverfahren als MTA Labor bot ( war mein inn Heimat gelernter Beruf) . Leider sind mir viele Probleme mit der
ABH aufgetreten , Die mir die Erteilung einer gültigen Aufenthaltserlaubnis verweigert und mir mit der Abschiebung angedroht! Trotz dieser unzumutbarer Situation hab den Anpassungslehrgang geschafft und hab offiziell die Berufserlaubnis zur MTA Labor Über den Wiederspruch gegen den Bescheid der Ausländerbehörde ist bislang nicht entschieden hahaha , obwohl sich die Sache erledigt hat ! die Widerspruchsabehörde hat uns mitgeteilt dass der Wiederspruch eine Aufschiebende Wirkung hat bis es zur Entscheidung kommt die bisher nocht nicht gekommen ist und daher gilt der Zeitraum der von der Behörde ablehnenden Verfügung als legalen Aufenthalt und behalte noch den gegenwärtigen Aufenthalt nach 17 (1)
Seit 22.03.2016 gehe einer Tätigkeit als medizinische Laborassiszent in einem Hamburger Krankenhaus nach und deswegen kriegte ich Aufenthaltserlaubnis nach 18 abs 4 a bis 2019 mit Nebenbestimmung die lautet " Beschäftigung nur bei ...."
Da es sich noch um die Probezeit bis ende September handelt hab ich mich keine Lust mehr in diesem Krankenhaus weiter beschäftigen zu wollen und möchte eine andere Stelle finden denn es herrscht zurzeit grossen Bedarf an qualifizierten MTA Labor ! was mich noch nervt ist diese Auflage die mich an meinem Fortkommen ständig hindert ! Ich Möchte diese Auflage unbedingt wegkriegen ! Die Sachbearbeiterin sagte zu mir 9 Beschverordnung gilt in diesem Fall nicht weil der Zeitraum für die ausgesetzten Vollzugs des im Jahr 2015 ablehnenden Bescheids nicht auf die gesamte Dauer angerechnet werden mÜsste ! Ich war sehr wütend und sauer weil die Juristin der Widerspruchsabehörde hat meinem Anwalt klargestellt dass diese zeit als normalen Aufenthalt gilt und somit müsste eigentlich mitgezählt werden
gemäß 9 beschver , bedarf keiner Zustimmung für die Ausländer die sich mehr als 3 Jahre ins Bundesgebiet aufhalte ! Ps : An diesem September werde ich hier 4 Jahre Haben ! Ps : Mein Anwalt hat dagegen Widerspruch eingelegt weil die Sachbearbeiterin zu ihm sagte es dürfte kein Antrag auf Aufhebung der Auflage gestellt werden weil es drum geht dass der erteilte 18 abs 4 aufentg eine Verwaltungsakt ohne Rechtsbehelfsbelehrung ist und deswegen hat man eine Jahresfrist einen Widerspruch zu erheben !!!!
Würde Ich Euch fragen ob es noch versteckte Hindernisse geben würde die ich nicht kenne damit diese Auflage aufgeoben werden wird oder nicht !
Noch eine Frage ! gemäß 9 Beschver abs 1 wenn man 2 Jahre RECHTMÄSSIG eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt hat !
Gilt es auch für meinen Fall ? Ausbildungsgehalt vonm1/03/2013bis 31/ 12/2015 und nun vollzeit Beschäftigung von 23/03 bis jetzt ?
Merci beaucoup d'avance