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Mexikanerin mit Studentenvisum bis 30.09. heiraten (Gelesen: 13.933 mal)
Lila F.
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Antwort #15 - 20.06.2016 um 14:33:48
 
Euda schrieb am 20.06.2016 um 12:52:45:
Wenn wir ohnehin die Geburtsurkunde mit Apostille aus México brauchen und in Deutschland erst übersetzen lassen müssen, wäre es doch sinnvoll, direkt auch (ob letztendlich gefordert oder nicht) eine Familienstandsbescheinigung dort zu beantragen.


An sich dient in Mexiko die aktuelle Geburtsurkunde auch als Ledigkeitsbescheinigung, da dort Eheschließungen, Scheidungen, etc. in der Geburtsurkunde annotiert werden. Hat die Geburtsurkunde keine Annotationen, heißt das, dass die Person ledig ist. Ich weiß aber nicht, ob das den dänischen Standesämtern bekannt ist. Zumindest das deutsche Standesamt hat trotzdem eine separate Ledigkeitsbescheinigung gefordert (deren Sinn sich mir allerdings nicht erschließt, da das mexikanische Standesamt nur bestätigt hat, dass in diesem einen Standesamt keine Aufzeichnungen über eine Eheschließung vorhanden sind). Fragt also am besten ganz genau bei eurem Wunschstandesamt in Dänemark nach, was sie brauchen

Solltet ihr ohnehin demnächst einen Urlaub in Mexiko geplant haben, könnt ihr dort übrigens auch relativ schnell und unkompliziert heiraten. Ansonsten bietet sich Dänemark wegen der räumlichen Nähe natürlich eher an.
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okatomy
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Antwort #16 - 20.06.2016 um 14:40:17
 
Ja macht das, wenn es zeitlich passt lass alles Apostellieren und bringe die Unterlagen so wie das Dt. Standesamt es wünscht und gehe nach DK nur weil da schneller Termine zu bekommen sind.

Danach kannnst du dann hier aufs Standesamt gehen und mit allen Unterlagen die Ehe nicht nur Eintragen / anerkennen lassen sondern auch nachbeurkunden, du bekommst dann zustätzlich eine deutsche Eheurkunde.

Letzteres haben meine Frau und ich nicht gemacht da unser Grund auf DK auszuweichen die teure Urkundenüberprüfung (Drittstaat) gewesen ist und kein rein zeitlicher Faktor wie bei dir. Die Nachbeurkundung ist aber optional aber falls ohen große Hürden möglich dennoch empfehlenswert, aber auch ohne Nachbeurkundung wird man als verheiratet ind Melderegister geschrieben une man kann die Steuerklasse welcheln und man kann einen gemeinsamen Familiennamen wählen (Das muss man auf jeden fall eh hier auf dem Standesamt machen, in DK werden keine Namen geändert).
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Euda
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Antwort #17 - 20.06.2016 um 15:14:47
 
Alles klar, so hab ich nun eine realistische Zeitplanung. Die Unterlagen könnten wir demnach bis Mitte Juli nach Sonderborg einsenden und somit, wenn alles klappt, bereits Mitte August verheiratet in Berlin ankommen.
Soweit ich das verstanden hab, wären die restlichen Schritte:

1. Die Ehe im Standesamt "anerkennen" lassen (ist der Schritt für den Gang zur ABH notwendig? Muss es das Bezirksamt sein? Lohnt es sich, dafür schon einen langfristigen Termin zu buchen?)

2. Dann zur ABH und die AE beantragen (wird diese auch mit Sicherheit erteilt, nachdem in Dänemark geheiratet wurde oder liegt da noch irgendein Ermessen dazwischen?)

Grüße,
Euda =)
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Aras
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Antwort #18 - 20.06.2016 um 17:44:21
 
Die mexikanischen Konsulate können auch Ledigkeitszeugnisse erteilen. Kann für Dänemark ausreichen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #19 - 20.06.2016 um 18:08:18
 
Euda schrieb am 20.06.2016 um 15:14:47:
1. Die Ehe im Standesamt "anerkennen" lassen (ist der Schritt für den Gang zur ABH notwendig? Muss es das Bezirksamt sein? Lohnt es sich, dafür schon einen langfristigen Termin zu buchen?)


Nein, das ist nicht notwendig, weder für die ABH noch für irgendwas anderes. Die Ehe muss nicht extra anerkannt werden, du meinst wohl "nachregistrieren". Das könnt ihr irgendwann mal machen, dann bekommt ihr eine deutsche Urkunde, was u. U. praktisch sein kann. Es ist aber nicht notwendig. Ihr solltet aber die Eheurkunde in Dänemark mit einer Apostille versehen lassen. Das dänische Standesamt kann euch sicher sagen, woher ihr die bekommt.

Dann geht ihr einfach mit der apostillierten Heiratsurkunde und den restlichen Unterlagen zur ABH (am besten mit Termin) und bekommt in Berlin noch am gleichen Tag die AE für drei Jahre, wenn alle Unterlagen in Ordnung sind.
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Antwort #20 - 21.06.2016 um 15:11:05
 
Hier steht beschrieben wir man eine dänische Urkunde mit einer Apostille versehen lassen kann. Das geht sogar per Post. http://um.dk/en/travel-and-residence/legalisation/how-do-i-find-the-legalisation...
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Euda
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Antwort #21 - 21.06.2016 um 17:07:08
 
Danke auch dafür!
Wie sieht es eigentlich mit einem möglichen Verdacht auf eine Scheinehe aus?
Ich Frage wegen der Altersdifferenz von acht Jahren (18 & 26) und dass sie erst seit September 2015 hier ist. Risiken?
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trixie
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Antwort #22 - 21.06.2016 um 17:16:52
 
Euda schrieb am 21.06.2016 um 17:07:08:
Wie sieht es eigentlich mit einem möglichen Verdacht auf eine Scheinehe aus? 

... den würde ich hier weniger sehen, da deine Freundin bereits zwecks des Studiums nach Deutschland kam und auch nach deinen Beiträgen nicht zu erkennen ist, dass sie die Ehe zwingend benötigt, um hier in Deutschland leben zu können.
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Euda
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Antwort #23 - 21.06.2016 um 17:47:58
 
Okay, die Ehe benötigt sie schon, um in absehbarer Zeit hier in DE Leben zu können. Etwa spricht sie kein Deutsch, wir reden Englisch miteinander.
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Antwort #24 - 21.06.2016 um 17:54:58
 
Euda schrieb am 21.06.2016 um 17:47:58:
Okay, die Ehe benötigt sie schon, um in absehbarer Zeit hier in DE Leben zu können. Etwa spricht sie kein Deutsch, wir reden Englisch miteinander.


Ich würde mir in eurem Fall keine Sorgen wegen eines möglichen Scheineheverdachts machen. Ihr wohnt ja offensichtlich schon zusammen, der Altersunterschied ist auch nicht enorm groß und ihr sprecht beide Englisch. Scheineheverdacht kommt eher auf, wenn sich ein Paar z. B. erst sehr kurz kennt, kaum persönlich gesehen hat, keine gemeinsame Sprache spricht oder Ähnliches.

Aber da du schreibst, dass sie kein Deutsch kann, hier noch der Hinweis, dass sie für die AE einfache Deutschkenntnisse nachweisen muss. Sie braucht also ein A1-Zertifikat. Hat sie das?
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Antwort #25 - 21.06.2016 um 17:55:04
 
Euda schrieb am 21.06.2016 um 17:47:58:
die Ehe benötigt sie schon, um in absehbarer Zeit hier in DE Leben zu können

Will sie denn ihr Studium aufgeben oder ist die Weiterführung des Studiums in Gefahr?
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Euda
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Antwort #26 - 21.06.2016 um 19:44:02
 
Nach meinen Recherchen kann die Aufenthaltserlaubnis zum Studieren die Voraussetzung eines A1-Zertifikats ersetzen. Auh wäre sie bereit,direkt nach dem Studium einen Sprachkurs zu beginnen. Ist also doch nicht möglich?
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Antwort #27 - 21.06.2016 um 19:57:46
 
Euda schrieb am 21.06.2016 um 19:44:02:
Nach meinen Recherchen kann die Aufenthaltserlaubnis zum Studieren die Voraussetzung eines A1-Zertifikats ersetzen

Wenn sie eine AE bezgl. des Studiums hat, braucht sie grundsätzlich keine A1 Kenntnisse.
Es ist mir aber unverständlich, dass jemand zum Studieren in Deutschland ist, aber keinerlei Deutschkenntnisse vorweisen kann. Alleine für das tägliche Leben sind Deutschkenntnisse unverzichtbar.
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Antwort #28 - 21.06.2016 um 20:09:22
 
In Berlin ist es sehr einfach, ohne Deutschkenntnisse im Alltag auszukommen, da Englischkenntnisse dort im Vgl. zu anderen Städten sehr verbreitet sind. Ihr Studentenvisum endet allerdings am 30. September. Was ich also meine: Wenn wir nun während ihres Studienaufenthalts heiraten, kann sie dann (auch ohne A1-Zertifikat) ihr Visum bei der ABH auf drei Jahre verlängern?
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Antwort #29 - 21.06.2016 um 20:17:08
 
Euda schrieb am 21.06.2016 um 20:09:22:
Was ich also meine: Wenn wir nun während ihres Studienaufenthalts heiraten, kann sie dann (auch ohne A1-Zertifikat) ihr Visum bei der ABH auf drei Jahre verlängern?


Für die AE als Ehefrau eines Deutschen braucht sie auf jeden Fall das A1-Zertifikat. Für die AE zum Studium braucht sie das nicht, aber ihr heiratet ja offensichtlich, weil sie eine bessere AE möchte und/oder die AE zum Studium eventuell nicht verlängert wird. Sie sollte also möglichst schnell das A1-Zertifikat machen. Für eine Studentin, die zudem schon eine Fremdsprache spricht, sollte das auch zusätzlich zum Studium innerhalb von ein paar Wochen machbar sein. Die meisten Unis bieten auch kostengünstige Deutschkurse für internationale Studierende an. A1 ist wirklich nicht viel, schau dir am besten mal die Beispielprüfung auf der Seite des Goethe-Instituts an. Dann kannst du abschätzen, was sie dafür können muss.
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