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Ehefrau hat es nach Deutschland geschafft - aber Aufenthalt... (Gelesen: 10.322 mal)
deerhunter
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Antwort #15 - 21.05.2016 um 11:44:59
 
Adam_NRW schrieb am 21.05.2016 um 10:18:23:
Was die Kosten betrifft, so beträgt mein monatliches Bruttogehalt 2350€ Brutto. Ich bin alleinverdiener, die Steuerklasse 3 kriege ich erst nächsten Monat.


Das ist quatsch, die Steuerklasse 3 bekommst du rückwirkend für das gesamte Jahr 2016 (ab 01.01.)

Adam_NRW schrieb am 21.05.2016 um 10:18:23:
Habe Miete zu zahlen, Strom, PKW, Handies, Internet, Ratenzahlungen, Medikamente (habe eine chronische Gesundheitseinschränkung). Ich muss also die EA von 159€ jetzt noch miteinkalkulieren 


Richtig...wusstest du doch vorher! Es ist immer etwas aufwendiger jemand aus dem Ausland zu heiraten! Da bist du nicht der 1.!

Adam_NRW schrieb am 21.05.2016 um 10:18:23:
sie hat das Wetter in Deutschland falsch eingeschätzt. 


Auch das ist persönliches Pech...was aber jeden trifft, denn der nächste Winter kommt bald!

Adam_NRW schrieb am 21.05.2016 um 10:18:23:
Gottseidank wir sind glücklich und zufrieden und leben hier in Frieden und Überfluss


Na siehst du...immer positiv denken
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Saxonicus
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Antwort #16 - 21.05.2016 um 12:33:11
 
Adam_NRW schrieb am 21.05.2016 um 10:18:23:
Was die Kosten betrifft, so beträgt mein monatliches Bruttogehalt 2350€ Brutto. Ich bin alleinverdiener, die Steuerklasse 3 kriege ich erst nächsten Monat. Habe Miete zu zahlen, Strom, PKW, Handies, Internet, Ratenzahlungen, Medikamente (habe eine chronische Gesundheitseinschränkung). Ich muss also die EA von 159€ jetzt noch miteinkalkulieren und muss mit dem Steuerklasse 1 Gehalt noch mit meiner Frau den Monat bestreiten. 

Das müssen andere, mit weit geringeren Einkommen, doch auch.

deerhunter schrieb am 21.05.2016 um 11:44:59:
Richtig...wusstest du doch vorher! Es ist immer etwas aufwendiger jemand aus dem Ausland zu heiraten! Da bist du nicht der 1.!
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Antwort #17 - 21.05.2016 um 14:10:02
 
Adam_NRW schrieb am 21.05.2016 um 10:33:12:
Walatin, dann sag mal bitte wie es geht! Woher soll ich wissen, wie ich die 160€ umgehen kann??? Arbeite ich in einer ABH??? 


Gar nicht, da du zusammen mit deiner Ehefrau ein gutes Einkommen hast. Ihr habt jetzt eine gemeinsame Lebensführung, was natürlich auch die Finanzen betrifft.

Und die Höhe geht IMHO in Ordnung:
100 Euro einjährige AE Gebühr nach §45 AufenthV
59 Euro für Reiseausweis für Staatenlose §48 Abs 1 AufenthV


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Zeno
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Antwort #18 - 21.05.2016 um 18:20:38
 
Adam_NRW schrieb am 21.05.2016 um 10:33:12:
Walatin, dann sag mal bitte wie es geht! Woher soll ich wissen, wie ich die 160€ umgehen kann??? Arbeite ich in einer ABH???

Mein Mann kam auch legal und mit einem deutschen Visum zwecks Ehegattennachzug nach Deutschland. Und ja auch wir mussten bzw. er musste die volle Gebühr für die eAt bezahlen. Und ich hatte damals nur Bafög bekommen und das sehr wenig und er hatte die ersten drei Monaten kein Einkommen bzw. hatte erst nach 3 Monaten Anrecht auf ein wenig Geld. Und auch er musste das Goethe-Zertifikat selbst bezahlen und weil das Institut in Damaskus seit Jahren geschlossen ist, ist er sogar in ein anderes Land gereist um nur das A1 Zertifikat zu absolvieren. Was da an Hotel und Flugkosten zusammen gekommen ist, will ich mir gar nicht nochmal ausrechnen. Und ja es ist nicht einfach, aber unsere bzw. deine Situation mit Flüchtlingen zu vergleichen ist falsch. Denn was du da schreibst sind typische Stammtischparolen. Und keiner der Flüchtlinge hatte es einfach. Es mag sein, dass sie von den Gebühren der eAt befreit sind, aber dafür haben sie sicherlich tausende Euro und eine hohe körperliche und psychische Last zu tragen.

Und es gibt wie gesagt auch Flüchtlinge, die die eAt selbst bezahlen müssen, was bei unseren Bekannten der Fall war. Und auch anerkannte Flüchtlinge müssen zumindest den Reiseausweis von 59 Euro zahlen, so war das bei einem Bekannten auch. Es ist nunmal so, dass man nur befreit werden kann, wenn man einen Bescheid vom Amt vorlegen kann. Es gibt Tausende Syrer, die nicht von Hartz4 bzw. Sozialhilfe leben, sondern durch eine Verfpflichtungserklärung von ihren Verwandten abhängig sind, was wiederum eine enorme finanzielle Last für die Angehörigen ist. Flüchtlinge haben es mitnichten einfacher!


grisu1000 schrieb am 21.05.2016 um 14:10:02:
Gar nicht, da du zusammen mit deiner Ehefrau ein gutes Einkommen hast. Ihr habt jetzt eine gemeinsame Lebensführung, was natürlich auch die Finanzen betrifft.

Und die Höhe geht IMHO in Ordnung:
100 Euro einjährige AE Gebühr nach §45 AufenthV
59 Euro für Reiseausweis für Staatenlose §48 Abs 1 AufenthV



Richtig. Mein Mann musste sogar für den 1-Jährigen eAt 110 Euro bezahlen. Und den Reiseausweis auch für 59 Euro. Und das damals mit meinem Bafög-Gehalt und wo er keinen Cent vom Staat bekommen hat. Also kein Vergleich zu deinem Gehalt. Trotzdem ist das kein Weltuntergang.


Und wenn das Geld bei dir nicht ausreicht kannst du ja z.B. Wohngeld beantragen.
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ninnschen
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Antwort #19 - 21.05.2016 um 19:19:41
 
Flüchtlinge müssen übrigen den Reiseausweis auch bezahlen... Davon sind sie nicht befreit.
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messlatte
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Antwort #20 - 21.05.2016 um 20:27:52
 
Adam_NRW schrieb am 21.05.2016 um 10:18:23:
Ich muss also die EA von 159€ jetzt noch miteinkalkulieren ...... Wenn man die 159€ umgehen könnte,dann könnten wir uns davon einen Mixer holen 


Sagemal geht`s noch? Wenn du zu Hause auch so bist, kann einem deine Frau wirklich Leid tun!  Der eAT kostet nunmal, was er kostet. Wenn das dir zu viel ist, geh zum Jobcenter, dann bekommst du ihn bezahlt.


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ninnschen
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Antwort #21 - 22.05.2016 um 09:55:44
 
Zitat:
geh zum Jobcenter, dann bekommst du ihn bezahlt. 



Aber nur, falls du dich dann auch aufregst: es gibt keine Befreiung vom RA, selbst man SGB II-Leistungen bezieht Durchgedreht
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Adam_NRW
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Antwort #22 - 24.05.2016 um 09:31:29
 
Dann kann ja höchstens der Paragraph 53 abs. 2 infrage kommen. Anscheinend bin ich aber dann in der Beweispflicht und es gibt keijem Anspruch darauf, sondern es liegt im Ermessen der Behörde.

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Arsinoe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #23 - 24.05.2016 um 11:34:25
 
deerhunter schrieb am 21.05.2016 um 11:44:59:
Was die Kosten betrifft, so beträgt mein monatliches Bruttogehalt 2350€ Brutto. Ich bin alleinverdiener, die Steuerklasse 3 kriege ich erst nächsten Monat.


Das ist quatsch, die Steuerklasse 3 bekommst du rückwirkend für das gesamte Jahr 2016 (ab 01.01.)


Die Steuerklasse wird automatisch in 4/4 geändert, sobald der Ehegatte in Deutschland gemeldet ist. Nicht vorher und nicht rückwirkend für das Jahr.

Änderung der Steuerklasse auf 3/5 kann dann nur schriftlich an das zuständige Finanzamt erfolgen mit Unterschrift beider Ehegatten.

So lief es bei uns im letzten Jahr. Und das vorgenannte sind schriftliche Aussagen unseres Finanzamtes.
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deerhunter
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Antwort #24 - 24.05.2016 um 12:39:39
 
Arsinoe schrieb am 24.05.2016 um 11:34:25:
Die Steuerklasse wird automatisch in 4/4 geändert, sobald der Ehegatte in Deutschland gemeldet ist. Nicht vorher und nicht rückwirkend für das Jahr.


Richtig, man bekommt aber den Splittingtarif rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr, i dem die Ehefrau eingereist ist. Einreise 31.12.........für das ganze Jahr den Verheirateten Tarif...also vom Prinzip (nach Antrag bei FinA) Steuerklasse 3 rückwirkend für das komplette Jahr
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Adam_NRW
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Antwort #25 - 24.05.2016 um 14:44:53
 
Die Steuerklasse III kann nur für den Folgemonat erteilt werden. Habe es schriftlich so vorliegen. Aus diesem Grund wird das Netto-Gehalt erst Ende Juni gemäß den Maßstäben der Steuerklasse III kalkuliert. Wer andere Behauptungen aufstellt, soll diese mit Beweisen verifizieren.

Das Argument "Kannst du dir am Ende des Jahres über die Einkommensteuererklärung zurück holen" gilt nicht.

Mfg
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Antwort #26 - 24.05.2016 um 16:40:39
 
Adam_NRW schrieb am 24.05.2016 um 14:44:53:
Wer andere Behauptungen aufstellt, soll diese mit Beweisen verifizieren.


§26 Abs 1 Satz 1 Nr. 3 EStG
Zitat:
....bei ihnen die Voraussetzungen aus den Nummern 1 und 2 zu Beginn des Veranlagungszeitraums vorgelegen haben oder im Laufe des Veranlagungszeitraums eingetreten sind.


Veranlagungszeitrum ist das Kalenderjahr.

Adam_NRW schrieb am 24.05.2016 um 14:44:53:
Das Argument "Kannst du dir am Ende des Jahres über die Einkommensteuererklärung zurück holen" gilt nicht.


Doch genau. Die Steuerklassen sind eigentlich nur für den monatlichen Steuerabzug, also der Vorauszahlung auf die Jahressteuer relavant. In der Steuererklärung kommt es dabei nur darauf an ob man zusammveranlagt oder nicht. Dabei kommt anbei die selbe Summe für das Ehepaar raus, ob man nun  als Ehemann Steuerklassse I, III, IV oder V hatte.  Die Zusammenveranlagung kann man für das gesamte Eheschließungsjahr machen. Es lohnt sich also noch im Dezember zu heiraten.

Hat man eine ungünstige Steuerklassenwahl kommt nur eine hohe Vorauszahlung heraus und man bekommt beim Einkommensteuerbescheid mehr zurück.

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deerhunter
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Antwort #27 - 24.05.2016 um 18:21:21
 
@grisu

Danke  Laut lachend
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Adam_NRW
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Antwort #28 - 30.05.2016 um 17:53:46
 
Dieses Argument gilt nicht, da eine automatisierte Lohnsteuerermäßigung - Monat für Monat -  nicht mit einer jährlichen und sehr aufwendigen Einkommensteuererklärung verglichen werden kann.



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nixwissen
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Antwort #29 - 30.05.2016 um 18:47:27
 
Adam_NRW schrieb am 30.05.2016 um 17:53:46:
Dieses Argument gilt nicht, da eine automatisierte Lohnsteuerermäßigung - Monat für Monat -  nicht mit einer jährlichen und sehr aufwendigen Einkommensteuererklärung verglichen werden kann.





Hä? Wieso gilt das nicht? Und was ist an der Einkommensteuererklärung "sehr aufwändig"?
Machen musst Du die sowieso wenn Ihr 3/5 eingestuft seid.

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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