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Familienzusamenführung (Gelesen: 6.141 mal)
triple.hhh
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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14.05.2016 um 14:25:02
 
Hallo ich bin neu hier,

So hab jetzt einen anliegen.

Ich habe dieses Jahr in der Türkei (01.02.16) geheiratet,(beide TÜRKISCHER STAATSBÜRGER)

Meine frau hat am 18.04.16 einen Termin in Ankara gehabt bei IDATA wegen Familienzusammenführung.

Die Frau die da gearbeitete hat war ziemlich frech für jedes mal hatte sie einen wieder Wort. dann sollte meine frau auf Deutsch reden Sie hat alles beantwortet , Die frau meine das das angeblich nicht ausreichen wird, Ob wohl meine Frau die Sprache kann Sie hat in Ankara Germanistik Studiert und Abgeschlossen.

Die Frau meine ich werde mal mit meinem Chef reden,der Chef meinte das das auf jeden Fall reicht.

die frage ist ob die Mitarbeiterin über die Post per Kurier abgeschickt hat. in 4 Tagen wird es schon 1 Monat und immer noch keine einladen von der Ausländerbehörde.

welche unterlagen benötige ich als Selbstständiger Freiberufler und bin noch bei meinem Bruder auf 600 Euro angemeldet.

ich danke im voraus Augenrollen

===

Also 3 Monats Abrechnungen ?? unentschlossen


Daddys' Änderung:
Folgepost (<<klick) angefügt... bitte nutzt der Übersichtlichkeit eines Threads zuliebe die 15-minütige Änderungsfunktion... Danke! Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 18.05.2016 um 10:58:41 von Daddy »  
 
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triple.hhh
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Antwort #1 - 14.05.2016 um 16:22:46
 
- Also Gewerbeanmeldung (3 Mon. Gehaltsabrechnung ?)

- Arbeitsvertrag von mein Bruder (3 Mon Gehaltsabrechnung?)

-Mietvertrag

oder benötige ich noch was??

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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 14.05.2016 um 18:00:39
 
Hallo,

die ABH wird Dir im Anschreiben mitteilen, welche Unterlagen Du vorzeigen sollst.

Dies wird in der Regel Dein Pass und Deine Aufenthaltserlaubnis sein.
GGf. noch Nachweis über Wohnraum (Meldebescheinigung und/oder Mietvertrag mit Belegen zu den Nebenkosten) und Deine Nachweise über Dein Einkommen.

Aber wie gesagt - sie werden es Dir mitteilen.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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triple.hhh
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Antwort #3 - 18.05.2016 um 10:30:00
 
Ich danke dir.

Heute ist es 1 Monat geworden und immer noch keine Post von der Auslanderbehörde bekommen unentschlossendas dauert so lange
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Arsinoe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 18.05.2016 um 16:58:21
 
Die Auslandsvertretung hat 3 Monate Zeit deinen Antrag zu prüfen.

Hast du schon beim BVA in Bonn nachgefasst, ob der Antrag schon in Deutschland ist? Das geht mit der DE.... - Nr auf dem Rechnungsnachweis den deine Frau bei Abgabe erhalten hat.

Oder deine Frau fragt einmal schriftlich bei der Botschaft nach, ob noch Unterlagen benötigt werden. So als Wink mit dem Zaunpfahl (falls die Türkei nicht irgendwelche Sonderregelungen hat)
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triple.hhh
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Antwort #5 - 19.05.2016 um 07:59:37
 
Hallo ich habe BVA gestern angeschrieben Sie meinen das sie die original Unterlagen am 22.4 bekommen und direkt an die Auslanderbehorde weiter geleitet haben.

Die Auslanderbehorde hat noch keine Stellungnahme gemacht meinten  die Bvk und Ankara wartet noch auf die Antwort.

Kennt ihr das auch das die Auslanderbehorde Stellungnahme machen muss und wieso das so dauert
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Arsinoe
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Antwort #6 - 19.05.2016 um 10:54:07
 
Die ABH hat auf Grund der vielen Füchtlinge sicher viel zu tun und daher benötigt die Bearbeitung Zeit.
Die Stellungnahme wird von der örtlichen ABH habgegeben, weil sie dann hier in D für euch zuständig ist und daher ihr ok geben muss.
Knapp vier Wochen sind aber noch keine lange Zeit. Bei uns waren es 8 Wochen.
Eventuell gibt es ja eine "Frage" die du ABH stellen könntest, so dass sie auf eueren Antrag aufmerksam werden? Vielleicht ein Papier, was schon eingereicht wurde, jetzt aber aktueller vorhanden ist? Bei uns fehlte damals A1 und wir hatten es als Ausnahme versucht, dann hatte mein Mann bestanden und ich hatte gefragt, ob ich das Zertifikat noch einreichen soll.

Innerhalb von 2 Tagen kam dann das ok der Botschaft.
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triple.hhh
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Antwort #7 - 19.05.2016 um 11:19:39
 
Ich habe gerade bei der ABH angerufen, gestern haben Sie die Post erst raus geschickt,Die Sachbearbeiterin meinte das ich am 06.06 um 8 Uhr einen Termin habe,Sie war sehr nett Smiley
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erne
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Antwort #8 - 19.05.2016 um 15:35:13
 
triple.hhh schrieb am 19.05.2016 um 07:59:37:
Kennt ihr das auch das die Auslanderbehorde Stellungnahme machen muss


ja, ohne Zustimmung der ABH keine FZF

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Antwort #9 - 09.06.2016 um 10:45:19
 
Hallo Liebes Team,

Wenn meine Frau Visum für 90 tage bekommt was muss ich danach tun.

wie wird ihr Visum verlängert. hä?
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Antwort #10 - 09.06.2016 um 10:52:41
 
Deine Frau kommt mit Visum nach Deutschland.
Du meldest Sie bei der Meldebehörde/ABH an.
Du beantragst für sie bei der ABH die AE für 3 Jahre, spätestens am letzten Tag des Gültigkeitszeitraumes vom Visum.
Du meldest sie bei der Krankenkasse an.
Ihr wartet auf die AE (dauert ca. 4 Wochen).
Job suchen, Integrationskurs besuchen und falls nötig beim Arbeitsamt anmelden.
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triple.hhh
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Antwort #11 - 09.06.2016 um 11:30:12
 
Super ich danke dir.

Also wenn Sie hier ist direct anmelden
wir haben noch unsere Feier am 17.9 in der Türkei


Sie möchte hier weiter Studieren Germanistik.
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Antwort #12 - 09.06.2016 um 11:56:03
 
Super ich danke dir.

Also schnell anmelden
Sie wollte erstmal für 3 WE hierhin kommen danach wider zuruck fliegen in die TR und unsere Hochzeit am 17.09 vorbeireiten.
würde das gehen wenn ich Sie hier schon anmelde oder sollte ich auf was achten Sie bekommt ja 90 Tage zeit sich hier zu melden
kann sie zurück fliegen würde das gehen Lippen versiegelt

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Antwort #13 - 09.06.2016 um 12:46:27
 
Im OP steht das ihr am 01.02. geheiratet habt. Nun sprichst Du von Vorbereitungen einer Hochzeit am 17.09.. Das passt nicht zueinander.

Wenn sie ein nationales Visum bekommt ist dies idR multi-entry fähig, dh sie kann im Gültigkeitszeitraum beliebig oft aus Schengen ein- und ausreisen.
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Antwort #14 - 09.06.2016 um 12:57:57
 
wir haben Standesamtlich geheiratet damit wir Fzf beantragen können.wir haben noch keine Hochzeit gefeiert,die feier soll Sep stattfinden da muss man sich vorbereiten.
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