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FZF KV Problematik (Gelesen: 2.615 mal)
Infonym
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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04.05.2016 um 20:21:46
 
Hallo,

ich habe schon viele nützliche Informationen in diesem Forum gefunden, vielen Dank erstmal dafür.

Ich habe nun eine etwas spezielle Frage zur Krankenversicherung die ich gerne stellen möchte.

Meine Ehefrau (mexikanische Staatsangehörige) wird in diesem Monat per Visum "Familienzusammenführung zum ungeborenen deutschen Kind" nach Deutschland einreisen.
So wie ich gelesen habe wird hier die Aufenthaltserlaubnis teilweise erst nach der Geburt erteilt.
Da ich in der Schweiz arbeite, habe ich mich seiner Zeit für eine private Krankenversicherung in Deutschland entschieden. Somit fällt die Option einer Familienversicherung durch die gesetzliche Krankenkasse weg. Solange die AE noch nicht besteht, könnte Sie scheinbar auch nicht freiwillig in der gesetzlichen KV versichert weren. Und ich stelle mir vor, eine private KV wird sie wohl auch nicht aufnehmen wollen.
Ich habe gelesen, dass evtl. eine Fiktionsbescheinigung helfen könnte, so dass sie in der gesetzlichen KV aufgenommen wird - allerdings finde ich keine Informationen dazu.
Hat jemand Erfahrungen oder Tipps, wie die Krankenversicherung in so einem Fall realisiert werden kann? Oder müssen die Kosten für die Geburt selbst getragen werden?
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 04.05.2016 um 21:32:50
 
Infonym schrieb am 04.05.2016 um 20:21:46:
Oder müssen die Kosten für die Geburt selbst getragen werden? 

Davon solltest hier in diesen geschilderten Fall ausgehen.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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NotLupus
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 05.05.2016 um 01:03:07
 
es gibt kaum Möglichkeiten nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Außer man schafft es die Frau in den Basistarif zu versichern oder du nimmst eine Arbeitsstelle an wo du unter der Beitragsbemessungsgrenze verdienst und so versicherungspflichtig wirst.

Was ich mir auchvorstellen könnte, wäre bspw. das übersiedeln nach Österreich und mit dem Formular e-104 der PKV in der Hand. Dadurch könnte man sofort nach Versicherungsabschluss Leistungen der österreichischen Gebietskrankenkasse beziehen. Also auch Familienversicherung für die Ehefrau.
Nach einem Jahr könnte man zurück nach Deutschland und sich direkt freiwillig versichern.

Die Methode kann man Auch hier nachlesen.

https://www.test.de/Private-Krankenversicherung-Zurueck-in-die-gesetzliche-Krank...
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cabrio
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Antwort #3 - 05.05.2016 um 05:08:36
 
Infonym schrieb am 04.05.2016 um 20:21:46:
Da ich in der Schweiz arbeite


Eine Möglichkeit wäre: Deine Frau zieht zu dir in die Schweiz, um da zu entbinden. Wegen des Freizügigkeitsabkommens Schweiz-EU hat sie sofort mit der Einreise das Aufenthaltsrecht dort als Ehefrau eines Unionsbürgers und müsste sich dann dort rechtszeitig vor der Geburt krankenversichern können.

Zweite Möglichkeit: Du ziehst mit deiner Frau aus der Schweiz wieder zurück nach Deutschland (das geht auch, wenn du weiterhin in der Schweiz arbeitest). Dann wärst du ein sogenannter Rückkehrfall und deine Frau hätte auch in Deutschland ein Aufenthaltsrecht als Ehefrau eines Unionsbürgers ab dem Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland.

Oder die PKV in Deutschland nimmt sie auch ohne Aufenthaltserlaubnis in den Basistarif auf.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 05.05.2016 um 16:08:48
 
Ich wohne nach wie vor in Deutschland, ich arbeite nur in der Schweiz.

Würde ich in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, wäre meine Frau dann automatisch mitversichert (auch ohne AE) oder gibt es hier Fristen, dass die Kosten erst nach einem gewissen Zeitraum übernommen werden?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 05.05.2016 um 16:13:27
 
Die Frage ist einfach wie du in die GKV kommen willst.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 05.05.2016 um 16:19:11
 
Anstelle meiner privaten KV, kann ich mich doch auch freiwillig gesetzl. versichern. Oder wieso nicht?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 05.05.2016 um 17:01:19
 
Warst du in den letzten 5 Jahren mind. 24 Monate gesetzlich versichert?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 05.05.2016 um 18:23:10
 
Ich war zuletzt vor 10 Jahren krankenversichert. Ich bin davon ausgegangen, dass mit 33 Jahren ein Wechsel noch problemlos möglich wäre.
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erne
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Antwort #9 - 05.05.2016 um 18:46:55
 
Infonym schrieb am 05.05.2016 um 18:23:10:
Ich war zuletzt vor 10 Jahren krankenversichert. Ich bin davon ausgegangen, dass mit 33 Jahren ein Wechsel noch problemlos möglich wäre. 

tja, Irrtum
(du hälst die GKV bzw. den Gesetzgeber für so blöd, dass in jungen Jahren die i.d.R. günstigere PKV gewählt werden kann, und dann, wenn die PKV teurer wird in dei GKV gewechselt werden kann? wie soll sich sowas finanzieren?)

Kann deine Frau deutsch (A1 Zertifikat)?
Wenn ja, kann sie eine AE als Ehefrau (nicht als Mutter) eines dt. Staatsangehörigen erhalten ... vor der Geburt.
Mit AE dann die entsrepchende KV.
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Antwort #10 - 05.05.2016 um 22:14:27
 
So böse würde ich es nicht ausdrücken, aber sooo einfach ist die Rückkehr in die GKV nicht. Was ginge wäre aber die Arbeit in der Schweiz aufzugeben und in Deutschland eine Arbeit unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze anzunehmen. Oder natürlich die Frau erwirbt schnell A1 Kenntnisse und pflichtversichert sich gemäß § 5 Abs. 11 SGB V. Dann wären die Kosten der Entbindung etc. gesichert. Das Kind wäre aber nach der Geburt nicht familienversichert, aber müsste von der PKV auch versichert werden.
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