Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Integrationskurs - Nur mit A2 bestanden. Was jetzt? (Gelesen: 10.052 mal)
JuDu
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Zu viele Fragen!


Beiträge: 40
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Integrationskurs - Nur mit A2 bestanden. Was jetzt?
13.01.2016 um 17:44:47
 
Hallo!

Ich hoffe Ihr könnt mir wie immer ein paar Fragen beantworten die ich habe.

Meine Frau hat heute endlich (nach sehr langem Warten) den Brief von der VHS bekommen, dass sie den Integrationskurs-Test (leider) nur mit A2 bestanden hat.

Da ich in der Vergangenheit aber immer ständig davon gelesen habe, dass zum bestehen des Integrationskurs eigentlich B1 notwendig ist, bin ich jetzt etwas verwirrt. In dem Brief der VHS steht nichts davon, dass meine Frau den Kurs nochmal wiederholen oder nochmals die Prüfung ablegen soll. Der Brief liest sich eher so als wäre der Integrationskurs abgeschlossen.
Die Deutschlehrerin meiner Frau meinte aber sie muss nochmal in den Kurs kommen und die B1 Prüfung wiederholen. Im Internet lese ich teilweise aber auch etwas anders. Was stimmt nun?

Die wichtigsten Fragen die ich im Moment habe:
-      Hat meine Frau den Integrationskurs mit A2 bestanden?
-      Bekommt meine Frau auf der ABH keine Probleme bei der Verlängerung der AE nur mit A2?
-      Wenn A2 reicht, gibt es irgendwelche Nachteile?

Laut der Deutschlehrerin der VHS ist meine Frau ein sehr gutes B1, sie hatte nur einen totalen Blackout in dem Sprechen-Teil der Prüfung und dadurch hat sie kein B1 bekommen. Sie gehörte zu den Klassenbesten im Kurs.
Wenn A2 reicht für den Integrationskurs um zu bestehen, werden wir das Ergebnis des Tests ignorieren und mit einem B2-Kurs weitermachen. Meine Frau strebt für die Zukunft C2 an, da sie studieren möchte.

Vielen Dank für diejenigen die sich die Mühe gemacht haben meinen Beitrag zu lesen! Ich freue mich auf eure Antworten.

Grüße
Judu
Zum Seitenanfang
  

何も考えずにいまを生きるだけの
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.179

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs - Nur mit A2 bestanden. Was jetzt?
Antwort #1 - 13.01.2016 um 18:58:27
 
Solange sie die B1-Prüfung nicht besteht, wird die AE immer nur für ein Jahr verlängert.

Sie sollte mit der Lehrerin sprechen, ob sie beantragt, noch ein Modul länger im Kurs zu bleiben, oder ob es nur "Pech" war und sie die Prüfung wiederholen soll. Beides ist möglich.

Erst wenn sie den B1-Test bestanden hat, folgt der Orientierungskurs mit einer eigenen Prüfung. Erst mit beiden Prüfungen ist sie mit dem Integrationskurs zuende.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.772

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs - Nur mit A2 bestanden. Was jetzt?
Antwort #2 - 13.01.2016 um 19:02:49
 
JuDu schrieb am 13.01.2016 um 17:44:47:
-Hat meine Frau den Integrationskurs mit A2 bestanden?
-Bekommt meine Frau auf der ABH keine Probleme bei der Verlängerung der AE nur mit A2?
-Wenn A2 reicht, gibt es irgendwelche Nachteile?



Hallo,

"bestanden" im Sinne von "ist ihrer Verpflichtung zur Teilnahme nachgekommen": Ja.
Mit A2 statt B1 ist er aber nicht in dem Sinne erfolgreich bestanden worden, dass mit dem Sprachnachweis auf diesem Niveau die erforderlichen Sprachkenntnisse für eine NE bzw. Einbürgerung vorhanden sind.

Auf / mit der ABH gibt es daher keine Probleme.

Nachteile: s.o.

Fazit: Wenn ihr sowieso Kenntnisse "C2" anstrebt, solltet Ihr mit dem Sprachkurs-Anbieter (VHS) eben abklären, inwiefern "B1"-Kenntnisse für eine Teilnahme an weiterreichenden Sprachkursen erforderlich sind. Ansonsten könnt Ihr auch im Nachhinein, rechtzeitig vor Beantragung NE oder Einbürgerung, ihr die erforderlichen Kenntnisse auf Nivea "B1" oder höher bescheinigen lassen.

Gruß

Edit (nach Beitrag reinhard):
Die Verlängerung von jeweils nur 1 Jahr ist laut der AVwV zum AufenthG nur dann vorgesehen, wenn Restzweifel hinsichtlich einer Scheinehe bestehen. In allen anderen Fällen soll für 3 Jahre verlängert werden,
s. Nr. 28.1.6 der AVwV zum AufenthG.
Das mag, insofern glaube ich reinhard, die ABH in Kiel vielleicht, wenn unwidersprochen, so handhaben. In einer anderen, der schönsten, Großstadt in SH verfährt die ABH bei A2-Kenntnissen, wie von mir angesprochen korrekt, wie der Fall eines Bekannten mit südamerik. Ehefrau zeigt.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
JuDu
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Zu viele Fragen!


Beiträge: 40
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs - Nur mit A2 bestanden. Was jetzt?
Antwort #3 - 13.01.2016 um 20:07:44
 
Danke für die Antworten.

reinhard schrieb am 13.01.2016 um 18:58:27:
Erst wenn sie den B1-Test bestanden hat, folgt der Orientierungskurs mit einer eigenen Prüfung. Erst mit beiden Prüfungen ist sie mit dem Integrationskurs zuende.


Den Orientierungskurs hat meine Frau gleich im Anschluss zum Integrationskurs gemacht. So hat es auf jeden Fall die VHS gehandhabt. Der Test zum Orientierungskurs wurde vor dem Sprachtest des Integrationskurs durchgeführt. Den Orientierungskurs hat sie auch bestanden.

Da die Meinungen hier doch ein bisschen auseinander gehen, werde ich wohl zum Thema "Verlängerung der AE" am besten meine ABH kontaktieren.
Da der Integrationskurs meiner Frau EXTREM langsam war, hat meine Frau bei der letzten Verlängerung nur ein Jahr bekommen. Ich möchte vermeiden, dass es dieses Jahr wieder passiert...

T.P.2013 schrieb am 13.01.2016 um 19:02:49:
"bestanden" im Sinne von "ist ihrer Verpflichtung zur Teilnahme nachgekommen": Ja.
Mit A2 statt B1 ist er aber nicht in dem Sinne erfolgreich bestanden worden, dass mit dem Sprachnachweis auf diesem Niveau die erforderlichen Sprachkenntnisse für eine NE bzw. Einbürgerung vorhanden sind.


Das ist eigentlich das wichtigste. Meine Frau möchte einfach diesen Integrationskurs abschließen und hinter sich lassen. Sie hat diesen Kurs 1,25 Jahre besucht. Ich musste meine Frau damals im Abendkurs (2 Stunden / 4 Tage in der Woche) anmelden, da morgens keine Plätze mehr frei waren und die ABH auf eine Anmeldung gedrängt hat. Einen späteren wechseln in den Morgenkurs wollte die VHS nicht zulassen.  unentschlossen

Wir wollen einfach dieses Thema abschließen und mit einem neuen B1/B2-Deutschkurs bei einem anderen Anbieter fortsetzen befreit von dieser "Pflicht". Meine Frau will wieder in einen Intensivkurs wechseln, damit sie so bald wie möglich C2 hat. Müsste sie wieder diesen Integrationskurs besuchen, wäre das ein harter Schlag für sie.

Randnotiz um ein bisschen Luft abzulassen: Meine Frau hatte vor dem Integrationskurs bereits an einem Intensivkurs teilgenommen. Dort hatte ich sie kurz nachdem sie in Deutschland angekommen ist angemeldet. Leider musste ich sie dort aber nach 1,5 Kursen (bereits A2-Niveau) wieder abmelden, da dies kein "Integrationskurs" war.
Wäre sie weiter in diesen Intensivkurs gegangen hätte meine Frau (selbst wenn sie manche Kurse wiederholt hätte) jetzt bereits C2.
Zum Seitenanfang
  

何も考えずにいまを生きるだけの
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.179

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs - Nur mit A2 bestanden. Was jetzt?
Antwort #4 - 13.01.2016 um 20:17:25
 
Es gilt § 8, Absatz 3 Aufenthaltsgesetz:

Zitat:
§ 8 Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis


(...)

(3) Vor der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist festzustellen, ob der Ausländer einer etwaigen Pflicht zur ordnungsgemäßen Teilnahme am Integrationskurs nachgekommen ist. Verletzt ein Ausländer seine Verpflichtung nach § 44a Abs. 1 Satz 1 zur ordnungsgemäßen Teilnahme an einem Integrationskurs, ist dies bei der Entscheidung über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu berücksichtigen. Besteht kein Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, soll bei wiederholter und gröblicher Verletzung der Pflichten nach Satz 1 die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis abgelehnt werden. Besteht ein Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nur nach diesem Gesetz, kann die Verlängerung abgelehnt werden, es sei denn, der Ausländer erbringt den Nachweis, dass seine Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist. Bei der Entscheidung sind die Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts, schutzwürdige Bindung des Ausländers an das Bundesgebiet und die Folgen einer Aufenthaltsbeendigung für seine rechtmäßig im Bundesgebiet lebenden Familienangehörigen zu berücksichtigen. War oder ist ein Ausländer zur Teilnahme an einem Integrationskurs nach § 44a Absatz 1 Satz 1 verpflichtet, soll die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis jeweils auf höchstens ein Jahr befristet werden, solange er den Integrationskurs noch nicht erfolgreich abgeschlossen oder noch nicht den Nachweis erbracht hat,dass seine Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist.


"erfolgreich abgeschlossen" ist er mit der bestandenen B1-Prüfung.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs - Nur mit A2 bestanden. Was jetzt?
Antwort #5 - 13.01.2016 um 20:39:00
 
JuDu schrieb am 13.01.2016 um 20:07:44:
Dort hatte ich sie kurz nachdem sie in Deutschland angekommen ist angemeldet. Leider musste ich sie dort aber nach 1,5 Kursen (bereits A2-Niveau) wieder abmelden, da dies kein "Integrationskurs" war. 

Sie hat ihre Pflicht erfüllt. Aber da kein B1 bekommt sie die Verlängerung nur für ein Jahr.

JuDu schrieb am 13.01.2016 um 20:07:44:
eine Frau hatte vor dem Integrationskurs bereits an einem Intensivkurs teilgenommen. Dort hatte ich sie kurz nachdem sie in Deutschland angekommen ist angemeldet. Leider musste ich sie dort aber nach 1,5 Kursen (bereits A2-Niveau) wieder abmelden, da dies kein "Integrationskurs" war. 


Da hätte man doch mit der ABH reden können. Es gibt keinen Intesivkurs im Rahmen der Integration. Daher wird beabsichtigt einen Sprachintensivkurs bis C2 zu besuchen. Orientierungskurs hätt man seperat gemacht.

IMHO hätte der Sachbearbeiter mit sich reden lassen,außer er wäre im Beirat der VHS.

Zudem hätte man ihn vor vollendeten Tatsachen stellen können. Sie macht Sprachnachweis B1 und Orientierungstest. Anschließend wird beim BAMF eine Zeritifikat Integrationskurs beantragt. Mit diesem beantragt man die nachträgliche Befreiunng von der Verpflichtung zum Integrationskurs.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Lila F.
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 296

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs - Nur mit A2 bestanden. Was jetzt?
Antwort #6 - 13.01.2016 um 20:45:19
 
Wenn deine Frau wirklich B1-Niveau hat und nur die Prüfung nicht gut lief, dann kann sie doch einfach die Prüfung wiederholen. Sie muss deswegen nicht weiter in den Integrationskurs gehen und kann in der Zeit bis zum nächsten Prüfungstermin auch bereits einen anderen Sprachkurs machen. Oder sie wiederholt die Prüfung nicht, macht aber ein anderes anerkanntes B1-Zertifikat (oder auch direkt B2, wenn sie so lange warten kann) und beantragt damit wie von grisu1000 beschrieben das Zertifikat Integrationskurs beim BAMF.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs - Nur mit A2 bestanden. Was jetzt?
Antwort #7 - 13.01.2016 um 20:56:45
 
Ich sehe das vollkommen wie grisu1000.

Ich kann nur hinzufügen:
Die Integrationskurse enden  ja in Sprachzertifikaten von Telc oder so. Die Prüfungen B1 und C2 sind beim Goethe Institut modular. D.h. man kann diese in Teilprüfungen ablegen, falls man einzelne Module nicht besteht. Dafür kostet das GI-Zertifikat mehr.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs - Nur mit A2 bestanden. Was jetzt?
Antwort #8 - 13.01.2016 um 22:47:07
 
T.P.2013 schrieb am 13.01.2016 um 19:02:49:
Die Verlängerung von jeweils nur 1 Jahr ist laut der AVwV zum AufenthG nur dann vorgesehen, wenn Restzweifel hinsichtlich einer Scheinehe bestehen. In allen anderen Fällen soll für 3 Jahre verlängert werden,


nein, was du geschrieben hast, gilt für die "Erstaustellung" der AE, nicht für die "Verlängerung"

NAch einer Gesetzesänderung darf die AE §28 ohne erfolgreichen I-Kurs (bei Verpflichtung zu diesem) nur um 1 jahr verlängert werden.

Ah, hier das Gesetz:
reinhard schrieb am 13.01.2016 um 20:17:25:
Es gilt § 8, Absatz 3 Aufenthaltsgesetz:



JuDu schrieb am 13.01.2016 um 20:07:44:
bei einem anderen Anbieter fortsetzen befreit von dieser "Pflicht"

der I-Kurs ist abgeschlossen, Pflicht ist erfüllt (auch mit A2)


JuDu schrieb am 13.01.2016 um 20:07:44:
Müsste sie wieder diesen Integrationskurs besuchen, wäre das ein harter Schlag für sie.

es gibt auch andere I-Kurse, nicht nur VHS, auch Intensivkurse. Allerdings tummeln sich da überall verpflichtete Schüler, nicht alle sind wirklich motiviert.

JuDu schrieb am 13.01.2016 um 17:44:47:
Die Deutschlehrerin meiner Frau meinte aber sie muss nochmal in den Kurs kommen und die B1 Prüfung wiederholen.

das ist kein "muss" aber wenn man B1 nicht im ersten Anlauf schafft, kann man bei der BAMF beantragen, ein weiteres Modul subventioniert zu bekommen.
Man muss dann auch nicht bei dieser Schule bleiben, man kann wechseln.

reinhard schrieb am 13.01.2016 um 18:58:27:
Sie sollte mit der Lehrerin sprechen, ob sie beantragt, noch ein Modul länger im Kurs zu bleiben


nicht Lehrerin, sondern BAMF (offiziell beantragen)
kann man aber ggf. aber auch über die Lehrerin/Sprachschule machen

JuDu schrieb am 13.01.2016 um 20:07:44:
Wäre sie weiter in diesen Intensivkurs gegangen hätte meine Frau (selbst wenn sie manche Kurse wiederholt hätte) jetzt bereits C2. 

tja, und wenn man B1 innerhalb eines Jahres nach Verpflichtunng schafft, erstattet die BAMF 50% der selbst getragenen Kosten.
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
JuDu
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Zu viele Fragen!


Beiträge: 40
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs - Nur mit A2 bestanden. Was jetzt?
Antwort #9 - 14.01.2016 um 07:13:13
 
Aras schrieb am 13.01.2016 um 20:56:45:
Ich sehe das vollkommen wie grisu1000.

Ich kann nur hinzufügen:
Die Integrationskurse enden  ja in Sprachzertifikaten von Telc oder so. Die Prüfungen B1 und C2 sind beim Goethe Institut modular. D.h. man kann diese in Teilprüfungen ablegen, falls man einzelne Module nicht besteht. Dafür kostet das GI-Zertifikat mehr.


Ich könnte meine Frau also auch bei einer Gothe-Institut B1-Prüfung anmelden und sie kann dann nachträglich das Zertifikat für einen bestandenen Integrationskurs beim BAMF beantragen?

erne schrieb am 13.01.2016 um 22:47:07:
Das ist kein "muss" aber wenn man B1 nicht im ersten Anlauf schafft, kann man bei der BAMF beantragen, ein weiteres Modul subventioniert zu bekommen.
Man muss dann auch nicht bei dieser Schule bleiben, man kann wechseln.

Leider gibt es hier im Umkreis nur die VHS für die Integrationskurse. Der Intensivkurs war in einem Berufsbildungszentrum in einer anderen Stadt.

erne schrieb am 13.01.2016 um 22:47:07:
tja, und wenn man B1 innerhalb eines Jahres nach Verpflichtunng schafft, erstattet die BAMF 50% der selbst getragenen Kosten.

Nach deiner Erklärung hatte ich sowieso nie die Chance auf Erstattung der Kosten, da der Integrationskurs meiner Frau 1,25 Jahre gedauert hat bevor überhaupt die Prüfung abgelegt wurde.
Außerdem ging es mir nie um das Geld. Der Intensivkurs meiner Frau (den Sie vor dem Integrationskurs gemacht hat) hat mich mit Fahrtkosten fast 400€ jeden Monat gekostet. Mir ist/war wichtig das meine Frau vernünftig Deutsch lernt!

-------------------------------------
Nochmals danke für die ganzen Beiträge! Was ich jetzt mitgenommen habe:

Meine Frau ...
- ...ist von der Pflicht des Integrationskurs befreit
- ...hat den Integrationskurs aber nicht Erfolgreich abgeschlossen (da kein B1)
- ...bekommt ohne den abgeschlossenen Integrationskurs nur eine AE für 1 Jahr
- ...kann die Prüfung des Integrationskurs und/oder Teile des Integrationskurs wiederholen
ODER
- ...kann eine andere anerkannte B1-Prüfung (oder höher) ablegen und kann sich nachträglich das "Zertifikat Integrationskurs" von der BAMF ausstellen lassen

Falls etwas nicht stimmt, hoffe ich das mich jemand korrigiert!  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

何も考えずにいまを生きるだけの
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.772

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs - Nur mit A2 bestanden. Was jetzt?
Antwort #10 - 14.01.2016 um 09:58:04
 
Hallo,

soweit korrekt.
Der Verpflichtung ist sie mit ordnungsgemäßer (s. Nr. 8.3.1.2 AVwV zum AufenthG) aber eben nicht erfolgreicher Teilnahme nachgekommen.
Den ggf. erforderlichen Erfolg kann sie mittels Prüfung bei entsprechend zugelassenem Träger nachholen.

Wenn Ihr die AE beantragt und erhalten habt, und Ihr solltet auf jeden Fall 3 Jahre beantragen (ist auf jeden Fall unschädlich), wäre es sehr nett, wenn Du kurz das Ergebnis "Antrag Verlängerung um 3 Jahre mit Sprachnachweis A2" hier kurz mitteilen würdest.

Dies zu Deiner Frage und soweit, denke ich, unstrittig.

Gruß
____________________________________

Trotzdem bin ich der Meinung, dass die ABH um 3 Jahre verlängern muss. Da ich aber diesen Thread nicht vollmüllen möchte, stelle ich meine Argumente im Userforum dar: Klick
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.772

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs - Nur mit A2 bestanden. Was jetzt?
Antwort #11 - 15.01.2016 um 03:41:18
 
@JuDU

Hallo,

was das angeht:

T.P.2013 schrieb am 14.01.2016 um 09:58:04:
Trotzdem bin ich der Meinung, dass die ABH um 3 Jahre verlängern muss. ...


Um es mit Galilei zu sagen: "Ich widerrufe!".

Es ist wohl in der Tat so, dass bei "nur" nachgewiesenem "A2" regelmäßig lediglich eine Verlängerung der AE von nur einem Jahr in Frage kommt, auch wenn es aus verschiedenen Gründen Ausnahmen geben mag.

Insofern ist auch Deine Folgerung

Zitat:
- ...bekommt ohne den abgeschlossenen Integrationskurs nur eine AE für 1 Jahr


insofern zutreffend, dass der I-Kurs nicht erfolgreich abgeschlossen ist und deshalb nur eine Verlängerung von einem Jahr regelmäßig möglich ist.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
JuDu
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Zu viele Fragen!


Beiträge: 40
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs - Nur mit A2 bestanden. Was jetzt?
Antwort #12 - 15.01.2016 um 08:14:45
 
Danke T.P.2013 für deine Hilfe!

Meine Frau ist für nächsten Monat bei einer telc B1 Prüfung angemeldet, da die nächste Prüfung für den Integrationskurs der zuständigen VHS nämlich erst im Mai ist. Leider ist diese Prüfung für uns aber zu spät da die Verlängerung der AE im selben Zeitraum ansteht.

Sollte meine Frau die B1 Prüfung wieder nicht bestehen (was ich aber nicht glaube) und dadurch keine Möglichkeit haben das Zertifikat Integrationskurs zu erhalten, werde ich hier trotzdem nochmal aufführen für wie lange die AE verlängert wurde. Auch wenn es ziemlich wahrscheinlich dann nur wieder für ein Jahr ist.
Zum Seitenanfang
  

何も考えずにいまを生きるだけの
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs - Nur mit A2 bestanden. Was jetzt?
Antwort #13 - 15.01.2016 um 11:22:54
 
JuDu schrieb am 15.01.2016 um 08:14:45:
Meine Frau ist für nächsten Monat bei einer telc B1 Prüfung angemeldet, da die nächste Prüfung für den Integrationskurs der zuständigen VHS nämlich erst im Mai ist. Leider ist diese Prüfung für uns aber zu spät da die Verlängerung der AE im selben Zeitraum ansteht.

Beantragt die Verlängerung rechtzeitig, legt einen Dreizeiler dazu, daß die B1-Prüfung am ... terminiert ist und daß Ihr das Ergebnis danach nachreicht.
Bis dahin bittet Ihr um Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung.

Kostet 20 €, löst aber das zeitliche Problem.
Die FB verlängert die vorhandene AE bis nach der Prüfung (sofern das erforderlich ist) und die Entscheidung kann danach unter Berücksichtigung des Zertifikats fallen.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema