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Spanierin will nach Deutschland (Gelesen: 1.033 mal)
juanito
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Beiträge: 121
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Spanierin will nach Deutschland
05.11.2015 um 13:50:35
 
Eine Freundin, Spanierin, möchte nach Deutschland ziehen. Sie hat in Spanien einen schlecht bezahlten Job und sieht dort keine Perspektive für sich. Deshalb will sie nach D, um deutsch zu lernen und Arbeit zu suchen.

Sie hat keine Rücklagen, um hier auch nur irgendwas zu bezahlen. Sie kann bei uns eine Zeit lang wohnen, ansonsten können wir sie nicht materiell unterstützen.

Welche Möglichkeiten hat sie, Unterstützung beim Deutsch lernen, Arbeitssuche und Lebensunterhalt zu bekommen?
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Aras
Ex-Mitglied
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Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Spanierin will nach Deutschland
Antwort #1 - 05.11.2015 um 14:34:44
 
juanito schrieb am 05.11.2015 um 13:50:35:
Unterstützung beim Deutsch lernen

- keine. Nur Privatinitiative

juanito schrieb am 05.11.2015 um 13:50:35:
Arbeitssuche

- Sie kann bei der Agentur für Arbeit sich arbeitssuchend melden und entsprechende Angebote einholen.

juanito schrieb am 05.11.2015 um 13:50:35:
Lebensunterhalt

Unionsbürger, die noch keine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben, sind vom Sozialleistungsbezug ausgenommen. Außer sie würde eine Erwerbstätigkeit ausüben. Dann wäre bspw. aufstockendes ALG 2 möglich. Oder wenn sie nach der Ausübung einer Erwerbstätigkeit gekündigt werden würde und die Erwerbstätigkeit weniger als 1 Jahr betragen hat, dann ist das auf 6 Monate Sozialleistungsbezug beschränkt. Bei mehr als einem Jahr Erwerbstätigkeit wird der Sozialleistungsbezug unbefristet ermöglicht, wobei irgendwann auch die Freizügigkeit aberkannt werden könnte.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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