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Zwischen Ausbürgerung und Einbürgerung Staatenlos? (Gelesen: 1.570 mal)
Obst88
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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30.07.2015 um 11:52:51
 
In unserem Landkreis ist die Teilnahme an einer "Einbürgerungsfeier" verpflichtend, die Einbürgerungsurkunde bekommt man auch erst bei der Feier. Diese Feiern finden nur alle 3 Monate statt. Was passiert dann in der Praxis wenn man seine alte Staatsangehörigkeit aufgibt und erst 2 Monate danach die Einbürgerungsurkunde bekommt. Dann ist man 2 Monate Staaten und damit auch Reisepasslos? Müsste man dann für die zwei Monate einen Ausweis für Staatenlose beantragen um sich überhaupt ausweisen zu können? Reisen wird dann wohl auch eher schwierig.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 30.07.2015 um 13:04:09
 
Zur Erfüllung der Passpflicht im Inland reicht auch ein Ausweisersatz von der Ausländerbehörde, in solchen Fällen werden diese auch i.d.R problemlos ausgestellt. Für Auslandsreisen muss mind. ein vorläufiger Passersatz her, wobei natürlich für Nicht-Schengen-Länder dann auch meist ein Visum beantragt werden muss.

Wobei die Auffassung, die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde von der Teilnahme an einer Feier abhängig zu machen, m.E. schon rechtlich sehr zweifelhaft ist. Ich kann dafür keine Rechtsgrundlage erkennen, § 16 Satz 2 StAG dafür m.E. sicherlich nicht aus. Insofern könnte man da auf die Aushändigung bestehen.
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Obst88
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: DE&NL
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Antwort #2 - 30.07.2015 um 13:38:12
 
Zitat:
Wobei die Auffassung, die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde von der Teilnahme an einer Feier abhängig zu machen, m.E. schon rechtlich sehr zweifelhaft ist. Ich kann dafür keine Rechtsgrundlage erkennen, § 16 Satz 2 StAG dafür m.E. sicherlich nicht aus. Insofern könnte man da auf die Aushändigung bestehen.


Zweifelhaft finde ich es auch aber das ist die offizielle Regel hier. Dann werden sie allen Anträgen eben erst am Tag der Feier stattgeben um zu verhindern, dass sich einer entzieht. Wie willst du dagegen vorgehen? Max. könnte man damit doch erreichen, dass man die Urkunde ohne Teilnahme nach der Feier ausgehändigt bekommt.
Wenn sie jeden Monat so eine Feier machen würden wäre es ja auch kein Problem, aber nur alle drei Monate ist schon recht unpraktisch.
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Eduard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #3 - 30.07.2015 um 17:52:40
 
Rechtlich kann man wohl wenig machen, man könnte aber die neugewonnenen staatsbürgerlichen Rechte gleich mal nutzen und sich politisch gegen die Pflicht zur Einbürgerungsfeier einsetzen.
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