otternase schrieb am 07.03.2015 um 14:32:55:dann sehe ich keinen Grund, warum es wesentliche Probleme bei Euch geben sollte.
Die Fälle, von denen Ihr gehört haben mögt und anhand derer Ihr zu dem irrigen Eindruck gekommen seid, "dass die Ausländerbehörde hier sehr schwierig ist und alle Ausländer ins Heimatland zurück schickt" dürften ziemlich anders gelegen haben, es dürfte da mindestens eines der folgenden Probleme gegeben haben:
- ungeklärte Identität
- Identitätsangaben nachweislich falsch
- Falschangaben zur Identität im Asylantragsverfahren (Pass "verloren", um Angaben zu machen, die "erfolgversprechender" sind)
- keine Vaterschaftsanerkennung
- kein Sorgerecht
- keine Ausübung der Personenfürsorge für das Kind
Abseits davon solltest Du bei solchen Gerüchten und Berichten vom Hören-Sagen auch immer bedenken: groß erzählt werden nur negative Erlebnisse. Wenn von 100 Fällen 99 problemlos verlaufen und in einem Fall es zu Komplikationen kommt, dann werden die 99 Fälle kaum je erwähnt, der eine Fall wird aber soviel rumerzählt, dass man meinen könnte, es komme immer zu Problemen... Also nicht verrückt machen lassen...
Ich komme darauf, weil das der Beamte direkt gesagt hat, das wir von ihm keinen Aufenhalt nach Paragraph 28. bekommen, da er nicht mit einem Visum eingereist ist,
außerdem sei sein Pass der anfang der Woche in der Botschaft ausgestellt wurde, nicht gültig und würde vom Ministerium nicht anerkannt. (weil er noch nicht genutzt wurde und noch kein Visa drin ist)
Und weil der Anwalt bisher keine anderen Erfahrungen mit der Ausländerbehörde gemacht hat. Er habe es noch nie erlebt das sie ein Aufenthalt erteilt haben ohne ausreisen zu lassen.
Änderung: Folgepost 1:
otternase schrieb am 07.03.2015 um 14:32:55:Abseits davon solltest Du bei solchen Gerüchten und Berichten vom Hören-Sagen auch immer bedenken: groß erzählt werden nur negative Erlebnisse. Wenn von 100 Fällen 99 problemlos verlaufen und in einem Fall es zu Komplikationen kommt, dann werden die 99 Fälle kaum je erwähnt, der eine Fall wird aber soviel rumerzählt, dass man meinen könnte, es komme immer zu Problemen... Also nicht verrückt machen lassen...
Das ist Richtig.
Wir haben von einigen vielen gehört das sie nicht ausreisen mussten eben wegen dem Kind. also positives da wurde der Aufenthalt erteilt ohne das die Männer ausgereist sind.
Änderung: Folgepost 2:
muss der Asylantrag vor stellen eines Antrages auf Aufenthalt zurück gezogen werden?
Oder passiert das Automatisch?
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