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Verpflichtungserklärung "Bonität glaubhaft gemacht oder nachgewiesen" (Gelesen: 2.463 mal)
jetflyer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Verpflichtungserklärung "Bonität glaubhaft gemacht oder nachgewiesen"
02.03.2015 um 14:22:38
 
Moin Moin, komme gerade von einer ABH im Norden zurück, wo ich die üblichen Einladungen, sprich Verpflichtungserklärungen für meinen Schwager und seine Freundin besorgt habe. Zum ersten mal seit mehr als 10 Jahren hat man nun es abgelehnt, meine Dokumente über meine Bonität anzunehmen (Gehaltsauszüge, Grundbuchauszug, Nebenkosten etc.) Statt dessen gab es einen Zettel, den ich (Sinngemäß) unterschreiben musste: "Ich versichere, das ich genügend Bonität habe, sonst begehe ich eine Straftat und muß bis zu 3 Jahren hinter schwedische Gardinen"
Auf den VE ist auch nur "glaubhaft gemacht" angekreuzt, nicht "nachgewiesen".

Die Sachbearbeiterin war nicht bereit das zu ändern (machen wir jetzt seit 1 Jahr immer so), obwohl im Internet der ABH das altbekannte Verfahren mit Vorlage der Unterlagen weiter veröffentlicht ist.

Frage: Haben meine Verwandten bei der Visavergabe in Russland jetzt deswegen ggf. Probleme? Sie selbst können Ihren Aufenthalt nicht aus eigenen Mitteln finanzieren. Bei meinem Schwager ist es das 2., bei seiner Freundin das 1. Schengenvisum.

Danke für Eure Infos im Voraus
Jetflyer
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lfc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 02.03.2015 um 15:17:34
 
jetflyer schrieb am 02.03.2015 um 14:22:38:
Frage: Haben meine Verwandten bei der Visavergabe in Russland jetzt deswegen ggf. Probleme?


Also aus der Erfahrung heraus spielt es keine Rolle, ob "nachgewiesen" oder aber "glaubhaft" angekreuzt wurde.

Im Regelfall gehe ich aber dennoch davon aus, dass sich eine ABH für Beides Unterlagen zur Prüfung vorlegen lassen müsste. Schließlich hält sich die Mehrzahl subjektiv für finanzstark genug. 
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Supi1982
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 02.03.2015 um 15:54:00
 
Meine ABH hat für Kurzvisa auch immer "glaubhaft gemacht" angekreuzt, obwohl ich alles vorgelegt habe. Das hat gereicht.
Erst als ich meine Verlobte zur Eheschließung und Wohnsitznahme einladen wollte, hatte das Konsulat in Novosibirsk gesagt, das reiche nicht, und ich musste noch viel mehr Zeugs vorlegen (laufende Kosten, Rentenversicherungszeiten etc.)
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #3 - 15.03.2015 um 17:46:37
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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