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FZF - Verfahren/Fragen bei der Auslandsvertretung? (Gelesen: 7.792 mal)
Themen Beschreibung: Geburtsurkunde für unsere in Deutschland geborene Tochter wird nicht erteilt.
Asmia
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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08.02.2015 um 11:58:22
 
Hallo ihr lieben

Ich möchte folgendes wissen;

Mein Mann hat endlich einen Termin bei der deutschen botschaft in rabat bekommen bzg familienzusammenführung
Nun die frage wäre ;wird man ihm auf deutsch irgendwelche fragen stellen? Wenn ja was wären das für fragen ?(beispiele)!!

Hat jemand damit erfahrung bzw hat jemand von euch sowas durch gemacht??

Ich würde mich auf jede hilfreiche antwort freuen!

Im vorraus vielen dank Zwinkernd Zwinkernd
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 08.02.2015 um 16:10:29
 
Gefordert wird ja nur das A1-Zertifikat. Auf diesem Niveau kann er ja Deutsch. Ansonsten sind es in der Regel Ortskräfte, die den Antrag entgegennehmen.
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Asmia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 08.02.2015 um 18:18:20
 
Ja ich meinte vieleicht fragen die dort bestiemte fragen ob zu testen ob er deutsch kann
Vielleicht schreibt mir ja hier jemand der schon soetwas durchgemacht hat 😉

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Eins
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 08.02.2015 um 18:45:00
 
auf A1-Niveau ist keine Unterhaltung im eigentlichen Sinne möglich. Daher gibts auch kein Interview (auf Deutsch).

Die Antragsannahme wird von einem Mitarbeiter durchgeführt, der die Heimatsprache fliessend spricht. Einige Fragen kommen da evtl (zur Beziehung, ZUkunft, vorherigen Besuchen oder sonst was), aber ist eben in der Heimatsprache. Je nach weiterem Verlauf gibts dann evtl noch ein Interview, wo ein deutscher Mitarbeiter gemeinsam mit jemanden der die Heimatsprache spricht einige Fragen stellt.

Das Zertifikat ist ausreichend, wenn dies jünger als ein Jahr ist (und von einer akzeptierten Stelle zertifiziert ist) sollte es keine Probleme geben in diesem Umfeld.
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Aras
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Antwort #4 - 08.02.2015 um 18:55:11
 
Es gibt den "Leitfaden Sprachnachweis" zur Feststellung des Sprachniveaus vom Goethe-Institut. Dieser Leitfaden ist Teil des Visumhandbuchs.

Da steht alles drin.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Asmia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 08.02.2015 um 19:16:47
 
Aso versteh
Also kein grund zu sorge😊
Er kann eben nur ein bischen deutsch
Wie zb name alter familienstand was simple eben
Hatte nur panik dass die deutschen mitarbeiter evtl. sich mit ihm unterhalten ob er alles versteht was man ihm fragt
Aber wenns so ist wie ich hier gelesen habe dann👍👍👍

Vielen dank an alle die mir geschrieben haben👍😉😉
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Asmia
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Antwort #6 - 09.02.2015 um 22:17:00
 
Also ich war hier bei uns beim rathaus und habe mich erkundigt bzg visa,und wärend des gesprächs meinte die frau das die mitarbeiter in rabat evtl mein mann einige fragen stellen würden um zu testen ob er noch ein bischen deutsch kann
Da er diesen sprachkurs A1 erreicht hatte

Ist da was dran ?
Hat jemand ne ahnung? Zwinkernd
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Aras
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Antwort #7 - 09.02.2015 um 22:21:44
 
Die 300 Wörter, die er gelernt hat, wird er wohl noch verwenden können?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #8 - 09.02.2015 um 22:25:40
 
Als mein Mann sein Visum beantragt hat, war das komplette Gespräch in Landessprache. Er wurde auch gefragt, wie wir miteinander sprechen (wir reden miteinander in seiner Landessprache) hätte er "deutsch" gesagt, wäre da vielleicht eine Nachfrage auf deutsch gekommen. Ansonsten wage ich mal zu behaupten, dass jeder Botschaftsmitarbeiter weiß, dass A1 gerade mal für das auswendig Gelernte "sich vorstellen" reicht und zu nicht viel mehr...
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Aras
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Antwort #9 - 09.02.2015 um 22:34:10
 
Das Zertifikat weist nur einfache Sprachkenntnisse nach. Der Konsularbeamte wird den wichtigen Teil des Gespräches in der Landessprache führen. Aber es ist nicht verboten auch zu überprüfen, wieiviel von dem A1 hängen geblieben ist oder ob nicht schon wieder alles vergessen wurde. Darum ist auch ein A1 Sprachzertifikat nach 1 Jahr idR auch nicht mehr aussagekräftig.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #10 - 10.02.2015 um 00:17:38
 
Aha Zwinkernd
Vielen lieben dank für die info👍😉
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Antwort #11 - 12.02.2015 um 22:24:04
 
Ich habe da nochmal eine frage
Sorry wenn ich euch nerve!!

Mein Mann wird  nächste woche seine unterlagen abgeben bzg familienzusammenführung
In der net seite stand dass das in der regel 4-6wochen dauert,
Ist das wirklich so kann das auch
Weniger zeit in anspruch nehmen?
Hat jemand die erfahrrung gemacht?
Und wird von mir als deutsche irgendwelche außergewöhnlichen unterlagen verlangt??

Wie sieht der ablauf aus ???

Vielen dank im vorraus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 12.02.2015 um 22:41:17
 
Eigene Erfahrung: Visum beantragt am 9.12., Zusage bekommen Mitte Februar, also abzüglich Weihnachten vier bis sechs Wochen. Hängt aber wohl auch stark davon ab, welche ABH für Dich/ Euch zuständig ist (bei uns wars damals Köln). Bis die Unterlagen bei der zuständigen ABH sind, dauert das auch erst Mal, weil die vorher noch Zwischenstationen einlegen, ob's also wirklich viel schneller gehen kann? Ich bin per E-Mail gebeten worden, einen Scan meines Personalausweises zuzusenden, weitere Unterlagen musste ich nicht einreichen. Drücke Euch die Daumen, dass es flott geht!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
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Antwort #13 - 12.02.2015 um 22:55:30
 
Zur Antragstellung bei der AV,
er gibt Antrag und Unterlagen ab, Passbild und fingerabdruecke werden erfasst..
die lokalen Mitarbeiter, die den Antrag annehmen, auch Ortskraefte genannt werden ein Gespraech zum beantragten Visum/Visumszweck in Landessprache mit dem Antragsteller fuehren..
ein solches Gespraech (abhaengig vom Zweck) beinhaltet oft auch allgemeine Nachfragen zu Person und Partner sowie deren Kennenlernen, Treffen, gemeinsamen Urlauben oder der Hochzeitsfeie, wie man sich verstaendigt etc.
ein kurzes Gespraech ist bei Abgabe des Antrages zu erwarten..

zu Deutschkenntnisse --bei A1 gibt es kein Gespraech in Deutsch-
in Landessprache gibt es schon mal fragen, wielange und wo gelernt etc. wie erfolgt Verstaendigung mit Partner..


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #14 - 12.02.2015 um 23:41:52
 
Erstmal danke das ihr mir zurück antwortet😉👍

Okay verstehe
Ich glaub da ist jedes land anderes bezüglich visa oder?
Meine freundin hat ihren mann aus der türkei hierher geholt
Bzw der mann war der antragsteller und bei denen ging das zügich
Innerhalb 1 woche war er in deutsxhland!! Bei uns ist es marokko keine ahnung ob das wie bei der türkei abläuft

Was ist denn der unterschied zwischen familienzusammenführung und langzeit visum???

Wir haben familienzusam..... Beantragt!!
Ist korrekt oder?
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