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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> FZF - Verfahren/Fragen bei der Auslandsvertretung?
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Beitrag begonnen von Asmia am 08.02.2015 um 11:58:22

Titel: FZF - Verfahren/Fragen bei der Auslandsvertretung?
Beitrag von Asmia am 08.02.2015 um 11:58:22
Hallo ihr lieben

Ich möchte folgendes wissen;

Mein Mann hat endlich einen Termin bei der deutschen botschaft in rabat bekommen bzg familienzusammenführung
Nun die frage wäre ;wird man ihm auf deutsch irgendwelche fragen stellen? Wenn ja was wären das für fragen ?(beispiele)!!

Hat jemand damit erfahrung bzw hat jemand von euch sowas durch gemacht??

Ich würde mich auf jede hilfreiche antwort freuen!

Im vorraus vielen dank ;) ;)

Titel: Re: FZF - Verfahren/Fragen bei der Auslandsvertretung?
Beitrag von reinhard am 08.02.2015 um 16:10:29
Gefordert wird ja nur das A1-Zertifikat. Auf diesem Niveau kann er ja Deutsch. Ansonsten sind es in der Regel Ortskräfte, die den Antrag entgegennehmen.

Titel: Re: FZF - Verfahren/Fragen bei der Auslandsvertretung?
Beitrag von Asmia am 08.02.2015 um 18:18:20
Ja ich meinte vieleicht fragen die dort bestiemte fragen ob zu testen ob er deutsch kann
Vielleicht schreibt mir ja hier jemand der schon soetwas durchgemacht hat 😉


Titel: Re: FZF - Verfahren/Fragen bei der Auslandsvertretung?
Beitrag von Nonjo am 08.02.2015 um 18:45:00
auf A1-Niveau ist keine Unterhaltung im eigentlichen Sinne möglich. Daher gibts auch kein Interview (auf Deutsch).

Die Antragsannahme wird von einem Mitarbeiter durchgeführt, der die Heimatsprache fliessend spricht. Einige Fragen kommen da evtl (zur Beziehung, ZUkunft, vorherigen Besuchen oder sonst was), aber ist eben in der Heimatsprache. Je nach weiterem Verlauf gibts dann evtl noch ein Interview, wo ein deutscher Mitarbeiter gemeinsam mit jemanden der die Heimatsprache spricht einige Fragen stellt.

Das Zertifikat ist ausreichend, wenn dies jünger als ein Jahr ist (und von einer akzeptierten Stelle zertifiziert ist) sollte es keine Probleme geben in diesem Umfeld.

Titel: Re: FZF - Verfahren/Fragen bei der Auslandsvertretung?
Beitrag von Aras am 08.02.2015 um 18:55:11
Es gibt den "Leitfaden Sprachnachweis" zur Feststellung des Sprachniveaus vom Goethe-Institut. Dieser Leitfaden ist Teil des Visumhandbuchs.

Da steht alles drin.

Titel: Re: FZF - Verfahren/Fragen bei der Auslandsvertretung?
Beitrag von Asmia am 08.02.2015 um 19:16:47
Aso versteh
Also kein grund zu sorge😊
Er kann eben nur ein bischen deutsch
Wie zb name alter familienstand was simple eben
Hatte nur panik dass die deutschen mitarbeiter evtl. sich mit ihm unterhalten ob er alles versteht was man ihm fragt
Aber wenns so ist wie ich hier gelesen habe dann👍👍👍

Vielen dank an alle die mir geschrieben haben👍😉😉

Titel: Re: FZF - Verfahren/Fragen bei der Auslandsvertretung?
Beitrag von Asmia am 09.02.2015 um 22:17:00
Also ich war hier bei uns beim rathaus und habe mich erkundigt bzg visa,und wärend des gesprächs meinte die frau das die mitarbeiter in rabat evtl mein mann einige fragen stellen würden um zu testen ob er noch ein bischen deutsch kann
Da er diesen sprachkurs A1 erreicht hatte

Ist da was dran ?
Hat jemand ne ahnung? ;)

Titel: Re: FZF - Verfahren/Fragen bei der Auslandsvertretung?
Beitrag von Aras am 09.02.2015 um 22:21:44
Die 300 Wörter, die er gelernt hat, wird er wohl noch verwenden können?

Titel: Re: FZF - Verfahren/Fragen bei der Auslandsvertretung?
Beitrag von gizmo77 am 09.02.2015 um 22:25:40
Als mein Mann sein Visum beantragt hat, war das komplette Gespräch in Landessprache. Er wurde auch gefragt, wie wir miteinander sprechen (wir reden miteinander in seiner Landessprache) hätte er "deutsch" gesagt, wäre da vielleicht eine Nachfrage auf deutsch gekommen. Ansonsten wage ich mal zu behaupten, dass jeder Botschaftsmitarbeiter weiß, dass A1 gerade mal für das auswendig Gelernte "sich vorstellen" reicht und zu nicht viel mehr...

Titel: Re: FZF - Verfahren/Fragen bei der Auslandsvertretung?
Beitrag von Aras am 09.02.2015 um 22:34:10
Das Zertifikat weist nur einfache Sprachkenntnisse nach. Der Konsularbeamte wird den wichtigen Teil des Gespräches in der Landessprache führen. Aber es ist nicht verboten auch zu überprüfen, wieiviel von dem A1 hängen geblieben ist oder ob nicht schon wieder alles vergessen wurde. Darum ist auch ein A1 Sprachzertifikat nach 1 Jahr idR auch nicht mehr aussagekräftig.

Titel: Re: FZF - Verfahren/Fragen bei der Auslandsvertretung?
Beitrag von Asmia am 10.02.2015 um 00:17:38
Aha ;)
Vielen lieben dank für die info👍😉

Titel: Re: FZF - Verfahren/Fragen bei der Auslandsvertretung?
Beitrag von Asmia am 12.02.2015 um 22:24:04
Ich habe da nochmal eine frage
Sorry wenn ich euch nerve!!

Mein Mann wird  nächste woche seine unterlagen abgeben bzg familienzusammenführung
In der net seite stand dass das in der regel 4-6wochen dauert,
Ist das wirklich so kann das auch
Weniger zeit in anspruch nehmen?
Hat jemand die erfahrrung gemacht?
Und wird von mir als deutsche irgendwelche außergewöhnlichen unterlagen verlangt??

Wie sieht der ablauf aus ???

Vielen dank im vorraus

Titel: Re: FZF - Verfahren/Fragen bei der Auslandsvertretung?
Beitrag von gizmo77 am 12.02.2015 um 22:41:17
Eigene Erfahrung: Visum beantragt am 9.12., Zusage bekommen Mitte Februar, also abzüglich Weihnachten vier bis sechs Wochen. Hängt aber wohl auch stark davon ab, welche ABH für Dich/ Euch zuständig ist (bei uns wars damals Köln). Bis die Unterlagen bei der zuständigen ABH sind, dauert das auch erst Mal, weil die vorher noch Zwischenstationen einlegen, ob's also wirklich viel schneller gehen kann? Ich bin per E-Mail gebeten worden, einen Scan meines Personalausweises zuzusenden, weitere Unterlagen musste ich nicht einreichen. Drücke Euch die Daumen, dass es flott geht!

Titel: Re: FZF - Verfahren/Fragen bei der Auslandsvertretung?
Beitrag von Einbeck am 12.02.2015 um 22:55:30
Zur Antragstellung bei der AV,
er gibt Antrag und Unterlagen ab, Passbild und fingerabdruecke werden erfasst..
die lokalen Mitarbeiter, die den Antrag annehmen, auch Ortskraefte genannt werden ein Gespraech zum beantragten Visum/Visumszweck in Landessprache mit dem Antragsteller fuehren..
ein solches Gespraech (abhaengig vom Zweck) beinhaltet oft auch allgemeine Nachfragen zu Person und Partner sowie deren Kennenlernen, Treffen, gemeinsamen Urlauben oder der Hochzeitsfeie, wie man sich verstaendigt etc.
ein kurzes Gespraech ist bei Abgabe des Antrages zu erwarten..

zu Deutschkenntnisse --bei A1 gibt es kein Gespraech in Deutsch-
in Landessprache gibt es schon mal fragen, wielange und wo gelernt etc. wie erfolgt Verstaendigung mit Partner..



Titel: Re: FZF - Verfahren/Fragen bei der Auslandsvertretung?
Beitrag von Asmia am 12.02.2015 um 23:41:52
Erstmal danke das ihr mir zurück antwortet😉👍

Okay verstehe
Ich glaub da ist jedes land anderes bezüglich visa oder?
Meine freundin hat ihren mann aus der türkei hierher geholt
Bzw der mann war der antragsteller und bei denen ging das zügich
Innerhalb 1 woche war er in deutsxhland!! Bei uns ist es marokko keine ahnung ob das wie bei der türkei abläuft

Was ist denn der unterschied zwischen familienzusammenführung und langzeit visum???

Wir haben familienzusam..... Beantragt!!
Ist korrekt oder?

Titel: Re: FZF - Verfahren/Fragen bei der Auslandsvertretung?
Beitrag von Einbeck am 12.02.2015 um 23:46:41
Ein Visum fuer FzF (Familienzusammenfuehrung) ist ein Visum fuer einen langfristigen (ueber 3 Monate) dauernden Aufenthalt.

1 Woche, da war die ABH auf Antrag vorbereitet oder hatte Vorabzustimmung erteilt. Nur in Ausnahmefaellen geht es so schnell, diese Ausnahmefaelle sind im Regelfall bei der ABH bereits bekannte Kunden.

Titel: Re: FZF - Verfahren/Fragen bei der Auslandsvertretung?
Beitrag von Asmia am 13.02.2015 um 14:47:26
Ich muss ein antragformular ausdrucken
Aber ich weiß nicht welches formular es gibt nähmlich auf der seite(rabat-diplo.de)mehrer
Kann mir einer helfen?

Ich freue mich auf jede hilfe😊😉

Titel: Re: FZF - Verfahren/Fragen bei der Auslandsvertretung?
Beitrag von Aras am 13.02.2015 um 14:50:54
Von der Seite hier http://www.rabat.diplo.de/Vertretung/rabat/de/04-konsular-bzw-visainformationen/visa-seiten/visa-antragsformulare/Antragsformulare-Seite-140324.html , sind mMn diese zwei Formulare relevant:

http://www.rabat.diplo.de/contentblob/4389270/Daten/4777385/AntragnationalesVisumdtfrz141203.pdf

http://www.rabat.diplo.de/contentblob/4162004/Daten/725706/ErgaenzungsblattVisaantrag140324.pdf

Titel: Re: FZF - Verfahren/Fragen bei der Auslandsvertretung?
Beitrag von Asmia am 13.02.2015 um 17:47:14
Ich brauche dieses antragformular
Auf der seite (rabat-diplom.de) gibt es verschiedene antragsformulare ich weis jetzt nicht welchen antrag ich genau ausdrucken soll und wieviele!

Ich wäre sehr dankbar wenn ihr mir helfen würdet!

Titel: Re: FZF - Verfahren/Fragen bei der Auslandsvertretung?
Beitrag von Aras am 13.02.2015 um 18:33:36
Hab ich doch schon geschrieben?!

Titel: Re: FZF - Verfahren/Fragen bei der Auslandsvertretung?
Beitrag von Asmia am 13.02.2015 um 18:58:21
Ich danke euch😉👍👍

Titel: Re: FZF - Verfahren/Fragen bei der Auslandsvertretung?
Beitrag von Asmia am 13.02.2015 um 19:24:07
Hab ich übersehen😉 sorry

Titel: Re: FZF - Verfahren/Fragen bei der Auslandsvertretung?
Beitrag von Daddy am 18.02.2015 um 15:35:19
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

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