Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
Kindesnachzug und damit zusammenhängende Probleme...evtl Härtefall? (Gelesen: 8.649 mal)
Sanook
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 18

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kindesnachzug und damit zusammenhängende Probleme...evtl Härtefall?
13.12.2014 um 03:32:38
 
Halli Hallo,

Ich fang am besten mit ner kurzen Zusammenfassung an.
Meine Frau und ich haben im Juni geheiratet....sie ist seit 9.9. hier in Deutschland und hat nun Ihren 3 jährigen Aufenthaltstitel. Ich weiss nicht ob es in diesem Fall was zur Sache tut...glaube nicht, aber bin deutscher Staatsbürger.

Nächstes Jahr wollten wir ihre 6 jährige Tochter zu uns nach Deutschland holen. ..sie hat ihr alleiniges Sorgerecht und ihr der biologische Vater steht nicht nirgends drin. (geburtsurkunde etc)

Und nun kommen die Probleme.
Zur Zeit habe ich nur einen 800€ Job und meine Frau geht ab nächster Woche zur Sprachschule....wie lan sich denken kann bekommen wir ergänzendes ALG2.

Ab Februar könnte ich allerdings eine Festeinstellung bekommen wo ich ca 1300€ euro bekomme....immer noch zu wenig....nun nehmen wir meine Frau dazu die neben der Schule evtl. noch einen 400€ Job animmt.
kommen wir auf 1700€.
Laut ALG2 Rechner auch noch zu wenig (wir bekommen wenn man das Kind mit angibt noch 204€ dazu).
Zudem habe ich noch Altschulden (Handyverträge) und damit zusammenhängend eine Eindesstaatliche Erklärung abgegeben.
Desweiteren....Wohnraum. Wir haben eine 2 Zimmer Wohnung mit 49m²....

Wie Ihr seht.....keine rosigen Aussichten.

Das Problem ist, das Kind lebt dort in recht schlechten Verhältnissen. Wir schicken zwar Geld runter, aber wir haben das Gefühl Onkel und Tante geben das anderweitig aus....und bei der kelinen kommt wenn überhaupt nur ein kleiner Bruchteil an.
Die Kleine will auch unbedingt zu ihrer Mutter....verständlich.

Grosseltern hat die Kleine auch nicht mehr....Vater kümmert sich nicht (man kann sagen unbekannt). Einzige Sorgerechthabende ...ihre Mutter.
.
Nun meine Frage....gilt das als "Härtefall" und macht die oben genannten (Negativ)Punkte nichtig?

Plan B: Mein Vater.....bot an im Notfall einzuspringen...möchte das aber auch wirklich als absolute Notfallmassnahme in Betracht ziehen.
Er würde eine VE abgeben, sprich bürgen. Geht das überhaupt? Wenn ja in welchem Maße? Was kommt auf ihn zu? Was genau muss er bürgen? das er Unterhalt monatlich zahlt?
Ich konnte ihm das nicht genau beantworten... .

Vielen Dank im Vorraus.


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindesnachzug und damit zusammenhängende Probleme...evtl Härtefall?
Antwort #1 - 13.12.2014 um 10:09:09
 
Sanook schrieb am 13.12.2014 um 03:32:38:
Laut ALG2 Rechner auch noch zu wenig (wir bekommen wenn man das Kind mit angibt noch 204€ dazu).

Die Freibeträge bleiben außer Betracht, rechne mal so:

- Bedarf = 2*360 + 267 + Miete samt allen Nebenkosten
- Einkommen = Euer Einkommen + Kindergeld für die Tochter - 100€


Sanook schrieb am 13.12.2014 um 03:32:38:
Nun meine Frage....gilt das als "Härtefall" und macht die oben genannten (Negativ)Punkte nichtig?

Es kann sein, dass das im Einzelfall eine Ausnahme erlaubt sollte der LU nicht gesichert sein. Das ist aber wie gesagt einzelfallbezogen und ggf. von Behörden bzw. VerwG zu klären.

Sanook schrieb am 13.12.2014 um 03:32:38:
Geht das überhaupt? Wenn ja in welchem Maße?

Es geht, er müsste aber für die in Anspruch genommenen Sozialleistungen, die das Kind evtl. beziehen müsste, aufkommen (sprich zurückzahlen) und das bis das Kind eine Niederlassungserlaubnis bzw. ein anderes Aufenthaltsrecht hätte.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindesnachzug und damit zusammenhängende Probleme...evtl Härtefall?
Antwort #2 - 13.12.2014 um 10:14:12
 
Wobei Stromkosten (außer Heizstrom) in dem Regelsatz von 360 € bzw. 267 € enthalten sind.

Es gibt noch Möglichkeit C:

Anerkennung der (rechtlichen) Vaterschaft für das Kind.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Sanook
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 18

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindesnachzug und damit zusammenhängende Probleme...evtl Härtefall?
Antwort #3 - 14.12.2014 um 15:15:13
 
Danke erstmal für die Antworten.

Kindergeld? ok das habe ich jetzt nicht mit gerechnet....dachte alles was staatlich ist darf man nicht in Anspruch nehmen...bzw dazu rechnen.

Dachte die Freibeträge gehören dazu und müssen einberechnet werden....hatte ich irgendwo gelesen...wieder was gelernt.  dann siehts ja wieder gut aus, zumindest was das Einkommen betrifft. Smiley

Kann es Probleme wegen der Altschulden geben?  Das wird ja auch abgefragt... . Stichwort Schufaeintrag.

Die Wohnungsgröße....hab irgendwo im Net gelesen 3 Zimmer wären Pflicht....stimmt das? Wie gesagt haben z. Zt. nur 2 Zimmer (49m²)

Unser Einkommen wird zusammengerechnet right? Also wenn unser Einkommen reicht, muss ich dann eine VE unterschreiben? Oder muss ich das erst gar nicht machen , weil wir verheiratet sind und unser Einkommen eh zusammen gerechnet wird?


Nochmal zur VE von meinem Dad...du sagst er muss es dann zurückzahlen. Aber nur wenn ich Geld annehmen ich mein, wenn ich es nicht beantrage dann gibts auch nix...ich mein man könnte dem Amt ja sagen das mein Dad Geld direkt an uns weitergibt.  - Hoffe das ich das nicht in Anspruch nehmen muss....wenn die obigen Punkte alle positiv ausfallen passts ja. Smiley

Zur angesprochenen Möglichkeit C: Ich denke das geht nicht. Da ich das erste mal in Thailand war als die kleine 3 war. Wenn das irgendwie überprüft wird....oder selbst nur durch Zufall draufgestossen wird....ich weiss nicht. Denke dann ist alles kaputt.
Zudem Gen/Vaterschaftstest...falls der verlangt wird. ka.


Gruß Sanook
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindesnachzug und damit zusammenhängende Probleme...evtl Härtefall?
Antwort #4 - 14.12.2014 um 16:21:36
 
Sanook schrieb am 14.12.2014 um 15:15:13:
Kindergeld? ok das habe ich jetzt nicht mit gerechnet....dachte alles was staatlich ist darf man nicht in Anspruch nehmen...bzw dazu rechnen.


Kindergeld ist eine Steuererleichterung und keine Sozialleistung.

Sanook schrieb am 14.12.2014 um 15:15:13:
Kann es Probleme wegen der Altschulden geben?  Das wird ja auch abgefragt... . Stichwort Schufaeintrag.


Wo bitte werden Schufaeinträge abgefragt?

Sanook schrieb am 14.12.2014 um 15:15:13:
Die Wohnungsgröße....hab irgendwo im Net gelesen 3 Zimmer wären Pflicht....stimmt das? Wie gesagt haben z. Zt. nur 2 Zimmer (49m²)


Wohnfläche (also ohne Bad und Küche): 12 m² pro Erwachsener, 10 m² pro Kind. Das macht 34 m². Dann sollten 49 m² reichen
In manchen Verordnungen wird sogar geschrieben, dass ein großes Zimmer (glaube > 20 m²) als zwei große Zimmer gerechnet werden.

Sanook schrieb am 14.12.2014 um 15:15:13:
Nochmal zur VE von meinem Dad...du sagst er muss es dann zurückzahlen. Aber nur wenn ich Geld annehmen ich mein, wenn ich es nicht beantrage dann gibts auch nix...ich mein man könnte dem Amt ja sagen das mein Dad Geld direkt an uns weitergibt.  - Hoffe das ich das nicht in Anspruch nehmen muss....wenn die obigen Punkte alle positiv ausfallen passts ja.

Sobald Sozialleistungen in Anspruch genommen werden, ist der VE-Geber dran.

Sanook schrieb am 14.12.2014 um 15:15:13:
Zur angesprochenen Möglichkeit C: Ich denke das geht nicht. Da ich das erste mal in Thailand war als die kleine 3 war. Wenn das irgendwie überprüft wird....oder selbst nur durch Zufall draufgestossen wird....ich weiss nicht. Denke dann ist alles kaputt.
Zudem Gen/Vaterschaftstest...falls der verlangt wird. ka. 


Nein, so ist es nicht. Anerkennung der rechtlichen Vaterschaft ist kein Missbrauch, sondern eine echte Möglichkeit. Da wird auch kein Gen-Test gemacht oder sonstwie einem das Leben schwer gemacht, sofern man wirklich die väterliche Rolle ausüben will. Alternativ ginge eine Adoption, aber in Fällen, in denen der Vater eh nicht bekannt bzw. nicht in der Geburtsurkunde steht, ist eine Vaterschaftsanerkennung leichter.

Und falls man dich fragt, wieso du jetzt die Vaterschaft anerkennst, dann sagst du einfach, dass dir diese Option nicht bekannt war und wenn du es gewusst hättest, es gemacht hättest, damit das Kind nicht von seiner Mutter getrennt war.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.410

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindesnachzug und damit zusammenhängende Probleme...evtl Härtefall?
Antwort #5 - 14.12.2014 um 17:50:46
 
So verlockend die mit der Vaterschaftsanerkennung verbundenen Möglichkeiten sind - das Kind ist automatisch deutsch und es gibt demzufolge für die FZF kein Visumverfahren mehr -, darf eines dabei nicht vergessen werden:

Im Falle, daß dann nach wenigen Jahren die Ehe auseinandergeht, bleibt das rechtliche Kindschaftsverhältnis mit allen daraus resultierenden (Unterhalts-)Folgen.


Darüber nachzudenken hat nichts Ehrenrühriges oder sonstwie: Man muß sich nur mal umschauen, wie viele Ehen so geschieden werden. Die Mehrzahl davon hat noch nicht mal solche vergleichweise schwierigen Zusatzbedingungen wie unterschiedliche Kulturkreise, aus denen die Eheleute stammen ...
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Alacrity
Senior Top-Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 880
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindesnachzug und damit zusammenhängende Probleme...evtl Härtefall?
Antwort #6 - 14.12.2014 um 22:32:38
 
Andererseits wäre deine Frau auch in der Falle, wenn sie deiner Vaterschaftsanerkennung zustimmt.

Wenn ihr euch trennt und sie aus dem kalten, dunklen, fremden Kulturkreis wieder in ihre Heimat zurückkehren möchte, kannst du verhindern, dass sie ihre Tochter mitnehmen darf.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindesnachzug und damit zusammenhängende Probleme...evtl Härtefall?
Antwort #7 - 14.12.2014 um 22:40:25
 
Sofern das Sorgerecht auch geteilt wird, right?
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Alacrity
Senior Top-Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 880
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindesnachzug und damit zusammenhängende Probleme...evtl Härtefall?
Antwort #8 - 15.12.2014 um 02:07:39
 
Die Eltern haben nach der Geburt einander geheiratet, also automatisch gemeinsames Sorgerecht, keine Erklärung nötig.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindesnachzug und damit zusammenhängende Probleme...evtl Härtefall?
Antwort #9 - 15.12.2014 um 10:12:52
 
Alacrity schrieb am 15.12.2014 um 02:07:39:
Die Eltern haben nach der Geburt einander geheiratet, also automatisch gemeinsames Sorgerecht,


ich hab grad keinen Kommentar zur Hand, aber ich meine, dass das nur gilt, wenn zum Zeitpunkt der Eheschließung bereits beide die rechtliche Elternschaft innehatten. Eine Vaterschaftsanerkennung nach erfolgter Eheschließung würde dann nicht mehr ausreichen.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
Alacrity
Senior Top-Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 880
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindesnachzug und damit zusammenhängende Probleme...evtl Härtefall?
Antwort #10 - 15.12.2014 um 13:54:43
 
Muleta schrieb am 15.12.2014 um 10:12:52:
ich hab grad keinen Kommentar zur Hand, aber ich meine, dass das nur gilt, wenn zum Zeitpunkt der Eheschließung bereits beide die rechtliche Elternschaft innehatten. Eine Vaterschaftsanerkennung nach erfolgter Eheschließung würde dann nicht mehr ausreichen.

Also aus Staudinger lese ich raus, dass der Vater ab der Vaterschaftsanerkennung für das Kind seiner Ehefrau an den Entscheidungen und noch offenen Fragen beteiligt wird. Nur bereits vollzogene Sorgerechtsentscheidungen der Mutter aus der Vergangenheit werden nicht in Frage gestellt.

Wäre auch komisch, wenn man sich ein verheiratetes Paar vorstellt, bei dem nur die Mutter das Sorgerecht für das gemeinsame Kind hat.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sanook
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 18

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindesnachzug und damit zusammenhängende Probleme...evtl Härtefall?
Antwort #11 - 05.01.2015 um 01:56:24
 
Hallo.

erstmal allein ein frohes neues Jahr und danke für die zahlreichen Antworten.
Sorry das ich mich nicht früher gemeldet hatte, aber hatte einiges zutun.

Ich hab mich auch versucht etwas schlau zu machen bzgl der rechtlichen Vaterschaft. Und habe nun in einigen Threads gelesen das ich in Deutschland zur Vaterschaftsanerkennung die thailändische Geburtsurkunde benötig, mit meinnem Namen drin.
Das Problem ist das man in Thailand diese nicht mehr abändert. Auch wenn kein Vater eingetragen ist. Bzw Abänderungen geschiehen nur in Ausnahmefällen und dann NUR mit DNA Test.

....die Geburtsurkunde hat in Thailand aber nichts zutun mit dem rechtlichen Vater. Denn in TH wird diese VOR der Vaterschaftsanerkennung gemacht....nicht wie hier.
Die (einfache) Vaterschaftsanerkennung geht auch nur bis zum (glaube) 5. Lebensjahr des Kindes und/oder verheiratet sein zum Zeitpunkt der Geburt. Ergo in jedem Falle würde ich keine Papiere von dort bekommen.

Nun zur Vaterschaftsanerkennung in Deutschland...

@ Aras: Du sagst es wäre eine "Möglichkeit" und kein Missbrauch. Was genau muss ich machen? Im Internet finde ich nur Dinge die Papiere aus (in dem Falle) Thailand benötigen....vorzugsweise Die Geburtsurkunde mit meinem Namen. Das aber unmöglich ist.
Natürlich können wir die Geburtsurkunde vorlegen nur halt....mit dem Namen der Mutter.

Wäre wie immer dankbar für jede Hilfe.

Mfg






Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.410

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindesnachzug und damit zusammenhängende Probleme...evtl Härtefall?
Antwort #12 - 05.01.2015 um 08:08:26
 
Sanook schrieb am 05.01.2015 um 01:56:24:
Und habe nun in einigen Threads gelesen das ich in Deutschland zur Vaterschaftsanerkennung die thailändische Geburtsurkunde benötig, mit meinnem Namen drin. 

Das würde bedeuten, daß eine Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht nur durch den rechtlichen Vater nach thailändischem Recht möglich wäre.
Was sollte das bezwecken?

Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindesnachzug und damit zusammenhängende Probleme...evtl Härtefall?
Antwort #13 - 05.01.2015 um 08:13:51
 
Ich glaube was Petersburger damit sagen möchte:
deutsches Recht ist unabhängig vom thailändischen Recht.

du kannst also eine für Deutschland gültige Vaterschaftsanerkennung durchführen, ohne dass du rücksicht auf die Regeln der Thailänder nehmen musst.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Sanook
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 18

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindesnachzug und damit zusammenhängende Probleme...evtl Härtefall?
Antwort #14 - 05.01.2015 um 13:01:25
 
Hallöchen und danke erstmal.

Ich verstehe was ihr sagen wollt, aber dennoch las ich das einige Male in versch. Foren.

Zum anderen hat in TH die Geburtsurkunde nichts mit dem rechtlichen Vater zutun, im Gegensatz zu hier. Nun im  Bezug auf den Post von Petersburger.

OK, also gehe ich einfach zum Dt. Standesamt und sage denen ich möchte die Vaterschaft der Tochter meiner Frau anerkennen. Sie ist 6 Jahre und lebt zur Zeit noch in TH.

Und ihr seid sicher das es dabei völlig unerheblich ist ob ich der biologische Vater bin oder nicht? Dann könnte das doch jeder machen.
Nur nochmal , wir reden hier nicht von einer Adoption.

Mfg


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema