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Steuerklassenwechsel (Gelesen: 1.833 mal)
Alexinov
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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28.11.2014 um 08:47:55
 
Hallo allerseits,

ich habe im August 2013 im Ausland (Libanon) geheiratet. Meine Frau kam aber Anfang September dieses Jahres nach Deutschland. Ich lasse meine Steuerklasse erst jetzt von 1 zu 3 wechseln. Kann ich die Steuer rückwirkend gemäss Steuerklasse 3 ab dem Heiratszeitpunkt rückwirkend zurückbezahlt bekommen??

Danke schonmal für Eure Antworten Smiley

Gruß Alex
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Obst88
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i4a rocks!


Beiträge: 413

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: DE&NL
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Antwort #1 - 28.11.2014 um 08:51:28
 
Die geänderte Steuerklasse zählt für das ganze Jahr, somit kannst du dir die Steuern über die Steuererklärung zurückholen. Aber nicht für das Jahr 2013, es zählt das Datum ab wann sie in Deutschland war.
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i4a rocks!


Beiträge: 147

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 28.11.2014 um 08:52:03
 
Also nach der Heirat, bzw. spätestens seitdem deine Frau hier in D ist, werden du und deine Frau automatisch in die Klasse 4 eingestuft. Den Wechsel in die Klasse 3 musst du explizit beantragen. Dann bekommt deine Frau Steuerklasse 5.

Die Steuerklasse wirkt rückwirkend vom 1.1.2014 an, zumindest war es die Aussage des hiesigen Finanzamts.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 28.11.2014 um 09:04:26
 
Wenn ihr im Jahr 2014 die Steuerklasse auf 3:5 oder 4:4 wechselt, dann könnt ihr auch für das gesamte Jahr 2014 gemeinsam veranlagen.

Das muss man afaik auch am Besten beim Finanzamt klären.


"Aber nicht für das Jahr 2013, es zählt das Datum ab wann sie in Deutschland war." ist falsch.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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stefo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 29.11.2014 um 12:21:31
 
Aras schrieb am 28.11.2014 um 09:04:26:
"Aber nicht für das Jahr 2013, es zählt das Datum ab wann sie in Deutschland war." ist falsch.



Wieso ist das falsch? Die Ehefrau ist erst im September 2014 nach Deutschland gekommen, also können sie rückwirkend nur für das ganze Jahr 2014 gemeinsam veranlagt werden. Dass Sie bereits 2013 verheiratet waren ist dabei meines Wissens völlig unerheblich, es zählt eben das Jahr der Einreise, nicht der Hochzeit.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 29.11.2014 um 12:29:59
 
Oha. Entschuldigung. Dann hab ich das falsch gelesen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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