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Umschreibung Fuehrerschein (Hilfe) (Gelesen: 5.050 mal)
Lobito1887
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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21.10.2014 um 20:18:06
 
Hallo liebes Forum,

ich wende mich heute mit einem Sonderfall an Euch und bitte einmal  um Tipps

Konkret geht es um die Umschreibung des Argentinischen Fuehrerscheins meiner Frau. Der Antrag nach § 31 droht abgelehnt zu werden, da fuer die Stelle der Fuehrerschein erst nach Einreise nach D erfolgt sei.

Meine Frau hat den FS seit 2002. In Argentinien wird dieser alle 5 Jahre erneuert. In 06/2012 wurde nunmehr der Wohnsitz in D begruendet . Der arg. FS hatte Gueltigkeit bis 11/2012 und wurde dann in 12/2012 erneuert. Der jetzige logischerweise bis 2017.

Die Stelle sagt nun dass der Antrag abgewiesen werden wird, da sie nicht dauerhaft in Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen sei  (es liegen zwischen Ablaufdatum und Ausstellungsdatum ca 3 Wochen)

Was kann man hier tun? Wird ein Widerspruchverfahren gegen den Ablehnungsbscheid erfolgreich sein koennen?
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 21.10.2014 um 20:35:34
 
Der ausländische Führerschein muss innerhalb von 6 Monaten nach Wohnsitznahme umgeschrieben werden.

Genaueres hier:
http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/auslaendischer_fuehrerschein.php
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Lobito1887
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 21.10.2014 um 20:48:15
 
Hallo Saxonicus

danke fuer deine Nachricht.

Darum geht es hier nicht. Die Umschreibung ist binnen 3 Jahre moeglich. Die 6 Monate beziehen sich ja auf die Zeit die man mit dem ausl. FS hierzulande ein KFZ fuehren darf.

Hier nochmals geht es darum dass fuer die Deutschen Behorden der Fuehrerschein nicht durchgaengig bestanden haben soll. Da der aktuelle erst am 3.12.2012 ausgestellt wurde der vorherige aber nur eine Gueltigkeit bis Mitte November 2012 hatte.

DeFacto hat sie aber den FS seit 2002 ...


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cabrio
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Antwort #3 - 21.10.2014 um 20:55:37
 
Lobito1887 schrieb am 21.10.2014 um 20:18:06:
Die Stelle sagt nun dass der Antrag abgewiesen werden wird, da sie nicht dauerhaft in Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen sei  (es liegen zwischen Ablaufdatum und Ausstellungsdatum ca 3 Wochen)


Schwer vorstellbar, dass der Antrag abgewiesen wird. In vielen Ländern muss man sich den Führerschein alle paar Jahre neu ausstellen lassen - ohne aber die Prüfung nochmal machen zu müssen, d.h. man hat "die Fahrerlaubnis" die ganze Zeit über, auch wenn eine Lücke zwischen Ablauf der alten Bestätigung und der neuen klafft. Das Verkehrsamt sollte das eigentlich wissen.

Das Problem am besten mal mit dem ADAC erörtern. Die kennen sich da aus.


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Malte1983
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Antwort #4 - 22.10.2014 um 13:44:19
 
Der Führerschein wird, wie der Perso, alle paar Jahre ausgetauscht. Das liegt vor allem an dem Änderungen am Bild. Ich kann es mir auch nur schwer vorstellen, dass die Ämter den Antrag nicht annehmen.
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Einbeck
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Antwort #5 - 22.10.2014 um 14:49:16
 
Da Argentinien kein Listenstaat ist, ist anlaesslich Umschreibung theoretische und praktische Pruefung erforderlich.

Da kann man auch gleich ganz normal den Fuehrerschein machen..

http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/auslaendischer_fuehrerschein.php
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tiggger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 22.10.2014 um 16:48:36
 
Einbeck schrieb am 22.10.2014 um 14:49:16:
Da kann man auch gleich ganz normal den Fuehrerschein machen..

Dem möchte ich doch mal Widersprechen. Vielleicht lohnt es sich ein paar Fahrstunden zu nehmen, aber insbesondere die Sonderfahrten bereiten nur bedingt auf die Prüfung vor, sind vor allem teuer (und müssten bei 'normal Führerschein' gemacht werden)
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Einbeck
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Antwort #7 - 22.10.2014 um 17:05:24
 
@tigger..
Naja, habe Auslands- und Suedamerikaerfahrung..
In Rio wartet man bei Fussgaenger-Gruen.. besser noch einige Sekunden bis auch der letzte Rubinho Barrichello ueber die Ampel gefahren ist und der erste wirklich anhaelt..

sicherlich hat "komplett" einiges Ueberfluessiges, wie Sonderfahrten
ein bisschen mehr Theorie und Praxis kann bei unseren Schilderchaos und Verkehrsregeln nicht schaden..

Autobahnfahren mit 160 km/h und mehr will auch gelernt sein, vorallem wenn man nur max. 110 gewohnt ist..
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Lobito1887
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Antwort #8 - 22.10.2014 um 17:36:49
 
Hi all,

danke erstmal fuer die Antworten.
Das mit dem ADAC ist ein guter Hinweis, Danke.

wie gesagt , der knackpunkt hier ist die Frage, ob eine Fahrerlaubnis durchgehend bestanden hat, wenn diese fuer 3 Wochen unterbrochen gewesen ist oder nicht.

Die Fuehrerscheinstelle vertritt die Ansicht, dass dieses nicht der Fall ist, mithin eine Umschreibung nicht moeglich waere und wird den Antrag ablehnen...

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Seoman305
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Antwort #9 - 22.10.2014 um 18:33:35
 
Hallo Lobio ,
würde an deiner Stelle auch mal mit ADAC sprechen, die übersetzen gerade den FS meiner Frau (iran) und klassifizieren den auch. 
. Halte falls möglich uns hier in I4a auf dem laufenden, interessanter Erfahrungswert. Bei uns wurde der Führerschein 4 Wochen VOR der Wohnsitznahme in Deutschland - je nachdem auf was sich die Führescheinstelle bezieht-  neu ausgestellt, inkusive internationalem Führerschein. Wollen in 2 Wochen Antrag auf die Umschreibung bzw. Prüfung stellen.

Einbeck: also ich spiele gerade den Fahrlehrer..klappt gut .Smiley
kommt immer auf den Einzelfall an, aber bei uns werden wir uns -wenn Prüfungen beim ersten mal klappen, die 1000 Euro gerne sparen die wir im Gegensatz zu dem kompletten Führerschein weniger bezahlen.
Man muss auch besonders die Deutschkenntnisse des Lernenden bedenken.  Zwar kannst du die theoretische Prüfung in allerhand Sprachen machen, aber finde mal eine Fahrschule die theoretische Stunden in was anderem als Deutsch anbietet..!! Und für Stvo . Deutsch reicht A1 Deutsch mit Sicherheit nicht... IMHO mindestens B1..

Wir machen einige Fahrstunden mit weiblichem Fahrlehrer der Englisch kann (5 Fahrschulen, dann Glück) (Parken usw.) als Vorbereitung auf die praktische Prüfung und lernen für die Theorie mit englischer Software... durchaus effizienter !

NOch ein Vorteil: man muss den erste Hilfe/Lsm -KUrs nicht verpflichtend machen bei Umschreibung.
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Antwort #10 - 23.10.2014 um 11:09:57
 
So machen wir das auch, habe meinem Mann auch das Fahren selbst beigebracht. Er hat zwar einen FS, ist aber nur 2-3 x selbst gefahren und das ist schon Jahre her. Mittlerweile fährt er gut, und ich hoffe, nach 3-4 Fahrstunden ist er fit für die Prüfung.
Für die theoretische hat er auch ein Lernprogramm auf englisch.
So kann man schon eine Menge Geld sparen.
Klar, reguläre Fahrstunden wären schon besser, wenn die nur nicht so teuer wären  Zwinkernd
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Lobito1887
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Antwort #11 - 03.11.2014 um 19:52:13
 
So,

ich wollte wenigstens nochmal das Endergebnis kundtun.
Auch die Rechtsberater beim ADAC kamen zu dem Ergebnis dass es so ausschaut als ob der Antrag nicht durchgehen kann.

Hintergrund:  Weil die letzte Verlaengerung / Erneuerung des argentinischen FS bereits zu einem Zeitpunkt stattgefunden hatte, als der Wohnsitz in D war. Somit haette dieser gar nicht verlaengert werden duerfen, ist also in D nicht gueltig (da nach der Einreise gemacht), ergo keine Umschreibung moeglich ...

Also haben wir den Antrag schriftlich zurueckgezogen ...

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Antwort #12 - 25.11.2014 um 17:03:16
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Antwort #13 - 25.11.2014 um 17:12:27
 
Lobito1887 schrieb am 21.10.2014 um 20:18:06:
da sie nicht dauerhaft in Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen sei  (es liegen zwischen Ablaufdatum und Ausstellungsdatum ca 3 Wochen)


um das ganze mal mi §§ zu füttern:
Lobito: was sagte der ADAC denn zu dem Punkt ob es auf den Zeitpunkt des Erwerbs der Fahrerlaubnis (Ersterteilung z.b. mit 18) oder das Ausstelldatum bei "Verlängerung/Neuerteilung" ankommt? In unserem Fall bezieht sich die Behörde auf den Erwerb des FS, nciht auf die letztmalige Verlängerung/Neuaustellung .

"7Definition des Wohnsitzes im Inland http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__7.html §7
§29 Nr. 3 Satz 2http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__29.html
ist denke ich die Fromulierung das Problem
die zum Zeitpunkt der Erteilung der ausländischen Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen eines Staates, der nicht ein Mitgliedstaat der Europäischen Union oder ein anderer Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hatten,
--> heisst Zeitpunkt der Erteilung hier "Ersterwerb" oder zählt jeder Verlängerung/erneute Erteilung als "Erteilung"?

Oder hängt sich die Fs-Stelle an diesem hier auf
§31: Umschreibung Fs aus Nicht-Vertragsstaat http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__31.html
§31 (3) Der Antragsteller hat den Besitz der ausländischen Fahrerlaubnis durch den nationalen Führerschein nachzuweisen. Außerdem hat er seinem Antrag auf Erteilung einer inländischen Fahrerlaubnis eine Erklärung des Inhalts beizugeben, dass seine ausländische Fahrerlaubnis noch gültig ist. Die Fahrerlaubnisbehörde ist berechtigt, die Richtigkeit der Erklärung zu überprüfen.
--> Vertritt die Fs-Stelle die Ansicht, dass der Führerschein aus Argentinien nicht mehr gültig ist, weil bei Verlängerung(erneuter Ausstellung)  schon ein Wohnsitz in Deutschland  bestand?

Suche die weitere Argumentation in unserem Fall, falls weitere Fragen kommen. Wenn das lieber ins Verkehrsrechtsportal soll, bitt um Info durch Mod.  Cool
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