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einreisesperre nach freiwillige ausreise + 2 jahre bewaehrung strafe (Gelesen: 4.721 mal)
m_momo
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i4a rocks!


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casa, Morocco
casa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: marokko
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14.07.2014 um 07:03:36
 


habe marokkanischer Staatangehörigkeit. Ich habe bist zu 24.07.2009  für fast 10 und  ein halb Jahre in Deutschland gelebt. Ich musste das Land verlassen nach dem ich mein Aufenthaltserlaubnisse verloren habe. Ich habe ein ausreise Bescheid  bekommen wo ich Deutschland de 24.07.2009 verlassen musste, ich habe auch das Land verlassen an der sogenannten Datum über der Frankfurter Flughafen und habe ein die Grenzpolizei der ausreisebescheid ausgehändigt , Sie müssen auch wissen, dass ich ein zwei jährige Bewehrung strafe verurteilte war. heute schreibe ich ihnen, um ihnen um helfen zu beten.
Nach mein Rückkehr nach Marokko  hatte ich sehr schwere, ich musste viel leiden damit ich mich an das Leben gewöhnen kann, es war sehr sehr schwere da ich mein Universität Abschlusse in deutchland nicht bekam. Heute habe ich ein stelle Angebot von ein renommierte deutsch- französische Firma mit Zweigstelle in Casablanca –Marokko- bekommen mit ein angesessene Lohn, der mir ein normaleren  Leben schenken kann. Der Haken dabei ist, ich solle gleich nach der Anstellung einer Schulung von 2 bis 3 Wochen in firmensitzt  in Deutschland besuchen, da der Job 100% deutschsprachig  sein wird.

Also ich möchte ihnen fragen:
1.      ob noch gegen mir ein einreisesperre vorliegt? wenn ja wie kann ich er aufheben.
2.      Wenn die Firma mir ein Visum bei der Botschaft zustellen lasst, wie hoch sind die Chance da es ich bekomme? In Rücksicht vor mein ganz ausreise, Vorstrafe.
Ich werde ihnen sehr dankbar, wenn sie mir bei dieser Angelegenheit helfen können, meine Zukunft hängt davon.

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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 14.07.2014 um 07:58:06
 
m_momo schrieb am 14.07.2014 um 07:03:36:
ob noch gegen mir ein einreisesperre vorliegt?

Können wir nicht sagen, das kannst Du nur über eine Selbstauskunft (Wort anklicken) erfahren. Oder Du weißt noch, ob es nur eine Ausreiseaufforderung war oder tatsächlich schon eine Ausweisung. Nur letztere löst eine Einreisesperre aus.

m_momo schrieb am 14.07.2014 um 07:03:36:
wenn ja wie kann ich er aufheben. 

Die Einreisesperre wäre dann nach fünf Jahren zu löschen, ggf. aber noch einen Antrag stellen.

m_momo schrieb am 14.07.2014 um 07:03:36:
Wenn die Firma mir ein Visum bei der Botschaft zustellen lasst, wie hoch sind die Chance da es ich bekomme? 


Wahrsagerin
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Vinzent2m
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 14.07.2014 um 15:16:21
 
m_momo schrieb am 14.07.2014 um 07:03:36:
dass ich ein zwei jährige Bewehrung strafe verurteilte war

So es im Rahmen der Verurteilung Bewährungsauflagen wie z. B. Meldeauflagen, Adressmitteilungspfllichten, Kontaktaufnahme zur Bewährungshilfe angeordnet waren, gehe ich davon aus, dass diese eingehalten wurden, da ansonsten der Bewährungswiderruf droht.
Dies nur der Vollständgikeit halber.
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m_momo
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i4a rocks!


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casa, Morocco
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: marokko
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Antwort #3 - 15.07.2014 um 05:29:11
 
es ist ein aureiseauffordrung????????


Änderung:
Folgepost:

bekommen man das visum bei 2 jahre bewaehrung vor 5 jahren!
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« Zuletzt geändert: 15.07.2014 um 06:38:04 von Mick » 
Grund: Folgepost eingefügt. 
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 15.07.2014 um 10:50:59
 
Du solltest zunächst die Auskunft abwarten, die Du auf Deinen Antrag zur Selbstauskunft bekommst. Erst wenn Du diese Information hast und hier weitergeben kannst, lohnt es sich für Dich, weitere Fragen zu stellen.

Hast Du die Selbstauskunft beantragt? Wann genau?
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m_momo
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i4a rocks!


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casa, Morocco
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: marokko
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Antwort #5 - 22.07.2014 um 06:47:06
 
Ich habe diese selbstauskunft vor 1 woche beeintragt, wie lang dauert die ausstellung ?
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planloser
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: XXX
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Antwort #6 - 22.07.2014 um 07:09:28
 
Lässt sich nicht pauschal sagen, ich selbst habe rund vier Wochen gewartet.
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Manhum
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 23.07.2014 um 13:43:57
 
Hallo, Das ist immer verschieden ich habe damals 2 Wochen gewartet.
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