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Ich hoffe wir haben nichts vergessen ? (Gelesen: 11.145 mal)
reinhard
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Antwort #15 - 12.10.2014 um 12:02:17
 
ollip53 schrieb am 11.10.2014 um 10:13:13:
Das würde für mich heißen: Ich gehe mit den Übersetzten Geburtsurkunden zum Notar hier in D und beantrage die Vaterschaft. Problem: wie soll die Mutter zustimmen? Den Antrag per DHL zu meiner Frau schicken und sie geht damit zur Botschaft ?


Wenn sie dort ist, geht sie zur Botschaft.

Wenn sie bereits hier ist, kommt sie mit zum Jugendamt.



Zitat:
Sie will da nur noch weg, weil ihr gesamtes Umfeld sehr eifersüchtig ist, sie ist schon seit meinem Besuch im Februar 3 mal umgezogen.


Das andere wäre dann Plan B, falls hier das Visum doch noch abgelehnt wird.

Aber: Die Vaterschaft anerkennen kannst Du auf jeden Fall schon, damit Ihr schon einen Schritt gemacht habt.

Aber es scheint ja zu klappen, so dass es eben nur die nervende Wartezeit ist.
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ollip53
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Antwort #16 - 17.11.2014 um 20:35:29
 
hallo

Kurze Frage :

Die Stellungnahme der ABH sollte in der Woche 6. Oktober bis 10. Oktober zur Deutschen Botschaft geschickt werden. das sind knapp 5 Wochen her.

Heute fragte meine Frau in der Deutschen Botschaft nach. Leider liegt der Botschaft in Yaounde das Schreiben der ABH immer noch nicht vor ?
Wie lange dauert das ? geht per Postkutsche oder ist das normal ? Über welchen Weg werden da die Dokumente der ABH nach Kamerun geschickt?
Morgen früh wollte ich mal zur ABH gehen und nachfragen.
Ollip
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reinhard
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Antwort #17 - 17.11.2014 um 21:10:12
 
Die Stellungnahme wird in das System eingegeben und ist sofort sichtbar. Die beiden Behörden sind über das Internet verbunden.

Wenn die Botschaft noch nichts erhalten hat, gibt es noch keine Stellungnahme. Auskunft bekommt auch nur die Antragstellerin.
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Antwort #18 - 18.11.2014 um 06:57:34
 
reinhard schrieb am 17.11.2014 um 21:10:12:
Auskunft bekommt auch nur die Antragstellerin.


Wie bekommt meine Frau Auskunft ? Sie ist in Kamerun und die ABH hier in D. Kann sie per Email anfragen ?

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Antwort #19 - 18.11.2014 um 07:22:49
 
ollip53 schrieb am 18.11.2014 um 06:57:34:
Wie bekommt meine Frau Auskunft ? Sie ist in Kamerun und die ABH hier in D. Kann sie per Email anfragen ?


sie kann Dir eine Vollmacht erteilen und dann kannst Du auch direkt mit der ABH kommunizieren. Im Prinzip jedenfalls, in der Praxis ist das unter Umständen dann trotzdem alles nicht so einfach.
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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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Antwort #20 - 18.11.2014 um 09:39:34
 
Muleta schrieb am 18.11.2014 um 07:22:49:
sie kann Dir eine Vollmacht erteilen und dann kannst Du auch direkt mit der ABH kommunizieren. Im Prinzip jedenfalls, in der Praxis ist das unter Umständen dann trotzdem alles nicht so einfach

Ich war bei der ABH, Die Sachbearbeiterin gab mir auch so Auskunft, war heute sehr freundlich. Sie sagte, lt. Vertrauensanwalt der Botschaft, und der Botschaft in Yaounde sind die Vorgelegten Dokumente ok. Sie möchte nur abschließend das Standesamt kontaktieren, weil in keinen Dokumenten kein Vater aufgeführt wird. Danach ruft sie mich an, sie meinte sie braucht 7 - 10 Tage.
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Antwort #21 - 18.11.2014 um 13:24:22
 
Update  Laut lachend

Die ABH hat gerade angerufen bei mir, Die Stellungnahme ist heute Morgen verschickt worden.
Die Botschaft wurde angewiesen das Visum auszustellen. Man sagte mir, die Botschaft braucht jetzt 2 - 3 Tage. Alles liegt vor, alle Dokumente sind ok.
Der Nervenkrieg ist somit beendet.
Danke an alle die mich mit ihren Beiträgen ermutigt haben. Und für alle die, die noch warten wünsche ich das alles so wird wie sie sich wünschen.


Laut lachend Laut lachend Laut lachend Laut lachend Laut lachend Laut lachend Laut lachend Laut lachend Laut lachend Laut lachend
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Antwort #22 - 18.11.2014 um 13:49:11
 
ollip53 schrieb am 18.11.2014 um 13:24:22:
Die Botschaft wurde angewiesen das Visum auszustellen.

Es wäre mir neu, daß eine ABH einer AV Anweisungen erteilen kann.

Aber das ist nur eine Anmerkung zur Wortwahl, laß Dir Deine Freude sonst nicht nehmen.  Zwinkernd
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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ollip53
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Antwort #23 - 18.11.2014 um 14:54:04
 
Petersburger schrieb am 18.11.2014 um 13:49:11:
Es wäre mir neu, daß eine ABH einer AV Anweisungen erteilen kann.

Aber das ist nur eine Anmerkung zur Wortwahl, laß Dir Deine Freude sonst nicht nehmen

So hat man es mir gesagt, ich nehme mal an, die Botschaft wollte ja das Visum ausstellen, wartetete nur auf die Stellungsnahme von der ABH.
Egal wie, hauptsache glücklich

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Antwort #24 - 26.11.2014 um 18:11:08
 
Das Visum für meine Frau und die beiden Kinder ist nun heute endlich ausgestellt worden. Es gab da per Email noch ein paar Auseinandersetzung wegen einer Reisekrankenversicherung, weil meine Krankenversicherung ja erst in Deutschland eintrit ?
Die zwei Versicherungsagenturen schüttelten nur den Kopf und sagten mit, das geht nicht , nur für eine Person die hier in D gemeldet ist.
Also, sie möchte eine Versicherung ab Yaounde nach Hamburg ????
Visum wurde aber trotzdem ausgestellt obwohl mich die Mitarbeiterin aus der Botschaft gerade eben noch geschrieben hat das sowas gefordert wird, sie macht es ja auch immer. ( Sie ist eine Deutsche und hat einen Deutschen Pass )
------------------------------------------------------------
Sehr geehrter Herr xxxxxxx

Es wird in jedem Fall auch mit der vorliegenden Zusage der Krankenversicherung, die ja nur nach Einreise in Deutschland gilt, wenigstens eine 1 monatige Reisekrankenversicherung von Ihrer Familie  verlangt, damit die Herrschaften auch während der Reise versichert sind.

Mit freundlichen Grüßen / salutations distingués / kind greetings

i.A. / p.o.

XXXXX XXXX

Deutsche Botschaft Jaunde / Ambassade d’Allemagne/ German Embassy
------------------------
Sehr geehrter Herr xxxxxxxx

Mindestens seit Einführung der Schengen Visa wird von Auslandsreisenden in den EU Raum eine Reise Krankenversicherung verlangt.  Ich schließe auch jedes Mal wenn ich nach Deutschland Einreise eine REISE Krankenversicherung in Deutschland über meinen Sohn ab.

Ich darf leider keine Reklame für Versicherungen machen.



Mit freundlichen Grüßen / salutations distingués / kind greetings



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Antwort #25 - 26.11.2014 um 21:41:30
 
Hallo,

die Dame hat schon Recht, dass die deutsche KV erst nach Einreise in DEU Wirksamkeit entfaltet und es sinnvoll ist, für die Reise selbst eine Reise- (keine Incoming-) Versicherung abzuschließen, unabhängig davon, ob und inwieweit die Forderung unrechtmäßig sein könnte.
Wie sprechen über ein paar EUR, die noch dazu sinnvoll angelegt sind...
Just my 2 Cents...

Gruß

PS: Gratuliere, dass alles soweit in trockenen Tüchern ist.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Antwort #26 - 27.11.2014 um 07:49:43
 
T.P.2013 schrieb am 26.11.2014 um 21:41:30:
Hallo,

die Dame hat schon Recht, dass die deutsche KV erst nach Einreise in DEU Wirksamkeit entfaltet und es sinnvoll ist, für die Reise selbst eine Reise- (keine Incoming-) Versicherung abzuschließen, unabhängig davon, ob und inwieweit die Forderung unrechtmäßig sein könnte.
Wie sprechen über ein paar EUR, die noch dazu sinnvoll angelegt sind...
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Gruß

PS: Gratuliere, dass alles soweit in trockenen Tüchern ist.


Ja schon, das weiss ich das es nicht teuer ist, ich habe es auch versucht bei zwei Versicherungsagenturen, die lehnten aber beide ab mit der Begründung, das der ständige Wohnsitz nicht in D ist. Hier in D kann ich das nicht machen, es sei denn meine Frau macht es selber in Kamerun, dann wird es wohl gehen. Ich glaube die Angestellte wollte sich nur wichtig machen weil ja das Visum schon 7 Stunden vorher an meine Frau ausgehändigt wurde, wahrscheinlich schreibt die Frau von der AV mir heute wieder das sie das fordern obwohl das Visum schon ausgestellt wurde.
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Antwort #27 - 27.11.2014 um 14:57:14
 
ollip53 schrieb am 27.11.2014 um 07:49:43:
die lehnten aber beide ab mit der Begründung, das der ständige Wohnsitz nicht in D ist.

ja, dann hast du eben nicht nach einer REISE KV oder Incomingversicherung (je nach Bedingungen würde sie einspringen doer eben auch nicht, daher genau die Versicherungsbedingungen lesen) gefragt, sondern nach einer Vollversicherung (zu der ja alle, die in D leben verpflichtet sind)

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Antwort #28 - 27.11.2014 um 20:20:29
 
T.P.2013 schrieb am 26.11.2014 um 21:41:30:
unabhängig davon, ob und inwieweit die Forderung unrechtmäßig sein könnte.
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Mein 2 cents, die ABH und AV sollen aufhören etwas zu fordern, was sie nicht fordern dürfen, kein gesicherter LU notwendig heißt ebenfalls keine KV notwendig. Am Besten schriftlich oder per E-Mail die Auskunft verlangen, dass die Reise/Incomingversicherung Voraussetzung für die Visaerteilung ist.
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Antwort #29 - 27.11.2014 um 20:52:08
 
grisu1000 schrieb am 27.11.2014 um 20:20:29:
kein gesicherter LU notwendig


es ziehen auch ihre Kinder mit, die nicht seine Kinder sind (es sei denn, er hat die Vaterschaft anerkannt und das ging glatt, aber darüber gibt es keine infos)
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