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Asylverfahren läuft in UK, wir (deutsch + türk.) wollen nach Deustchland (Gelesen: 1.682 mal)
robuk
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Asylverfahren läuft in UK, wir (deutsch + türk.) wollen nach Deustchland
19.04.2014 um 06:45:25
 
Hi! Vielleicht kann uns hier bereits jemand einen ersten Rat geben. Ich habe mit dem Anliegen auch schon die deutsche Botschaft in London um einen Termin gebeten. Allein den Termin zu bekommen dauert schon ewig.

Die Situation:
Meine Lebenspartnerin und ich kennen uns seit 2010. Sie war eine Erasmus-Studentin in Deustchland. Seit mehr als zwei Jahren wohnen und leben wir zusammen in London. Meine Familie mag sie sehr, ich sie ebenfalls - wir wollen nun so langsam eine Familie gründen, heiraten und planen auch bereits Nachwuchs. Smiley

London ist eine tolle Stadt, vor allem für Singles und kinderlose Paare. Für die anstehende Familienplanung jedoch - naja, um es kurz zu sagen: lieber in Deutschland! Alles ist geregelter und weniger Moloch als hier (und für das Geld, mit dem ich hier eine kleine 2-Raum-Wohnung kaufen kann, bekomme ich in Frankfurt ein schönes Haus). Wir wollen gerne wieder zurück, auch habe ich bereits ein Jobangebot in Deutschland bekommen für Beginn Q4 diesen Jahres (leitende Position im Marketing, wäre cool).

Die Situation wird jedoch durch folgenden Fakt erschwert, weshalb ich mich an euch wende: Meine Partnerin ist türkische Staatsbürgerin kurdischer Abstammung (keine Verwandtschaft in Deutschland) und hat Beginn Oktober 2012 hier in UK Asyl beantragt, nachdem klar war, dass keine weitere Berufungsverhandlung mehr möglich ist. Sie wurde hauptsächlich aufgrund von einer Unterschriftensammlung, die sie als Studentin durchgeführt hat, zu einer langen Haftstrafe verurteilt. Dokumente zu all dem liegen detailliert vor. Die  Verurteilung geschah in ihrer Abwesenheit (Ende August 2012), als sie bereits über ein Jahr in London lebte (self-employed über Ankara Agreement). Das Asylverfahren ist noch nicht abgeschlossen, was an der hohen Antragsanzahl im Home Office liegt (diese Auskunft erreichte uns durch offizielles Nachfragen des Minister of Parliament unseres Councils). Sie hat also noch keinen Flüchtlingsstatus, ist Asylsuchende mit beschränkter Arbeitserlaubnis.

Was machen wir am besten? Können wir das Verfahren abbrechen (damit sie ihren Pass zurück bekommt), heiraten und einfach nach Deutschland kommen? Wenn ja, wie sicher ist das? Es liegt kein Interpol-Haftbefehl vor, auch ist es recht unwahrscheinlich, dass einer ausgestellt wird. Ließe sich ggf. in Deutschland ein neues Asylverfahren eröffnen? Oder müsste meine Partnerin dann - trotz Heirat - zurück nach Großbritannien (Einreiseland)?

Fragen über Fragen. Weiß jemand was? Oder kann in eine Richtung weisen? Das wäre spitze.

LG

PS: Bei Heirat muss sie ja wohl auch Sprachkenntnisse (mind. A1) nachweisen, habe ich gelesen. Sprachzertifikate hat sie noch aus den Jahren 2009 / 2010 von den Anrägen für's Erasmusstudium. Sind die noch gültig? Oder verfallen die irgendwann (wie bspw. IELTS)?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Asylverfahren läuft in UK, wir (deutsch + türk.) wollen nach Deustchland
Antwort #1 - 19.04.2014 um 08:12:51
 
robuk schrieb am 19.04.2014 um 06:45:25:
Seit mehr als zwei Jahren wohnen und leben wir zusammen in London. 

UK erkennt unverheiratete Partner als Familienangehörige im Sinne der Freizügigkeitsrichtlinie an, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/264951...). Ihr könntet wohl eine Aufenthaltskarte für sie beantragen mit der sie auch ohne Einschränkungen arbeiten kann. Das selbe gilt, wenn ihr heiraten würdet.

Da Du zweifellos Deinen Lebensmittelpunkt im UK hattest, wäre bei der Rückkehr nach Eheschließung die "analoge" Anwendung der Personenfreizügigkeit möglich (vgl. EuGH EuGH - Rs. C-502-10 "Singh" und Rs. C‑456/12 "O/B"). Damit wäre z.B. kein A1 notwendig.

robuk schrieb am 19.04.2014 um 06:45:25:
Ließe sich ggf. in Deutschland ein neues Asylverfahren eröffnen? Oder müsste meine Partnerin dann - trotz Heirat - zurück nach Großbritannien (Einreiseland)?

Möglich dass Deutschland von seinem Selbsteintrittsrecht Gebrauch macht, allerdings kann das eine schwierige Kiste werden.
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