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Umzug in Wohnung fuer Asylbewerber moeglich? (Gelesen: 2.841 mal)
advantage007
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19.10.2013 um 08:16:59
 
Hallo,

Ich haette da mal eine Frage...

Eine Verwandte und ihre minderjaehrige Tochter sind vor einigen Monaten nach Deutschland gekommen... hat dann Asylantrag gestellt. Sie wurden erst in einem Heim untergebracht... danach wurden sie einem anderen Bundesland und einer Kreisverwaltung zugewiesen. Soweit ich weiss ist das ja das normale Vorgehen. Seitens der Kreisverwaltung bzw. der zustaendigen Stadtverwaltung wurden Sie in ein Gebaeude zur Unterbringung eingewiesen, in dem sonst auch sozial extrem Schwache, d.h. Obdachlose, untergebracht werden. Kakerlaken div. Groessen etc. sind dort ebenfalls unterwegs und wer weiss was sonst noch... Meine Verwandte ist zwar sehr sauber und sie konnten den Bestand der "Mitbewohner" auch sehr stark reduzieren, aber nicht vollstaendig....

Meine Frage lautet nun:
Inwieweit besteht die Moeglichkeit meine Verwandte anderweitig unterzubringen? Ich moechte ihr sehr gern helfen, moechte aber auch nicht auf allen Kosten, die entstehen wuerden, sitzen bleiben. Ich hoffe, dass das nachvollziehbar ist... Smiley

Kann mir jemand einen Hinweis geben, wie ich meiner Verwandten helfen kann?

Vielen Dank im voraus.

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Advantage007

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reinhard
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Antwort #1 - 19.10.2013 um 12:26:51
 
Sie selbst müssen den Antrag stellen, in eine Wohnung umziehen zu dürfen (und die Kosten nach Asylbewerberleistungsgesetz erstattet zu bekommen). Wird der Antrag genehmigt, das handhaben die Kreise völlig unterschiedlich, müssen sie auch eine Wohnung / einen Vermieter finden.

Sinnvoll ist es nach meiner Erfahrung immer, wenn sie parallel fleißig Deutsch lernen (Fernsehen, Gesprächsgruppe, CDs), weil Vermieter mit ihren Mietern sprechen wollen.
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advantage007
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Antwort #2 - 25.01.2014 um 08:21:52
 
Hallo,

- auch wenn es schon eine Weile her ist... - vielen Dank für Deine Antwort Reinhard  Smiley

Meine Verwandte ist dem Rat gefolgt. Sie hat auch einen potentiellen Vermieter gefunden Smiley Die Wohnung an sich ist gepflegt und liegt strukturell sehr günstig (Schulen, Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Bahn etc. sind fußläufig erreichbar). Auch ist der potentielle Vermieter bereit die Miete den Sätzen, die für 2 Personen durch die ABH/den Landkreis (?) gezahlt werden anzupassen.
Bevor meine Verwandte aber einen Mietvertrag abschließt, ist sie nochmals bei der ABH vorstellig geworden, um nähere Informationen zum weiteren Vorgehen zu bekommen.

Bei der ABH eröffnete man ihr daraufhin, dass sie nur in bestimmte Städte umziehen dürfe. Ich möchte dazu erwähnen, dass dies alles sehr teure Städte sind, wenn man sich die Mietpreise betrachtet. Auch wurde ihr gesagt, dass, wenn sie in die Stadt umziehen würde, in der die Wohnung liegt, die Miete nicht von der ABH (?) übernommen werden würde. Mich hat dies verwundert, da die Wohnung, die sie anmieten möchte, in demselben Landkreis liegt. Und das war eine frühere Auskunft, die ich einmal erhalten hatte, dass die Wohnung lediglich nicht außerhalb des zugewiesenen LKs liegen darf....

Ich möchte also wieder einmal um Rat bitten. Was kann meine Verwandte tun, wie kann ich ihr helfen bzw. was soll ich ihr raten ?

Vielen Dank im voraus.
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reinhard
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Antwort #3 - 25.01.2014 um 13:44:27
 
Ja, ich hatte ja einen ganz anderen Rat gegeben.

Ob es sorum bei Euch klappt, weiß ich natürlich nicht. Bei uns z.B. hat die Ausländerbehörde überhaupt nichts mit Wohnungen zu tun, bei uns macht das das Wohnungsamt. Aber das könnte bei Euch natürlich anders sein.

Am besten sucht Deine Bekannte eine Migrationsberatung (MBE) in ihrer Stadt und fragt dort, ob man sich mit Asyl / Sozialrecht für Flüchtlinge auskennt. Oder sie sucht über "pro Asyl" den Flüchtlingsrat ihres Bundeslandes und fragt dort nach einer Beratungsstelle vor Ort.

Was Deine Bekannte mit der Ausländerbehörde besprochen hat, verstehe ich überhaupt nicht. Vermutlich ist die Ausländerbehörde nur für Umzüge aus anderen Kreisen in den eigenen Kreis zuständig und hat über etwas völlig anderes gesprochen als das Problem Deiner Bekannten. Aber, es kann bei Euch eben auch anders sein, deshalb ist Deine Bekannte bei einer Beratungsstelle vor Ort besser aufgehoben.
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