Hallo,
- auch wenn es schon eine Weile her ist... - vielen Dank für Deine Antwort Reinhard
Meine Verwandte ist dem Rat gefolgt. Sie hat auch einen potentiellen Vermieter gefunden
Die Wohnung an sich ist gepflegt und liegt strukturell sehr günstig (Schulen, Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Bahn etc. sind fußläufig erreichbar). Auch ist der potentielle Vermieter bereit die Miete den Sätzen, die für 2 Personen durch die ABH/den Landkreis (?) gezahlt werden anzupassen.
Bevor meine Verwandte aber einen Mietvertrag abschließt, ist sie nochmals bei der
ABH vorstellig geworden, um nähere Informationen zum weiteren Vorgehen zu bekommen.
Bei der
ABH eröffnete man ihr daraufhin, dass sie nur in bestimmte Städte umziehen dürfe. Ich möchte dazu erwähnen, dass dies alles sehr teure Städte sind, wenn man sich die Mietpreise betrachtet. Auch wurde ihr gesagt, dass, wenn sie in die Stadt umziehen würde, in der die Wohnung liegt, die Miete
nicht von der
ABH (?) übernommen werden würde. Mich hat dies verwundert, da die Wohnung, die sie anmieten möchte, in demselben Landkreis liegt. Und das war eine frühere Auskunft, die ich einmal erhalten hatte, dass die Wohnung lediglich nicht außerhalb des zugewiesenen LKs liegen darf....
Ich möchte also wieder einmal um Rat bitten. Was kann meine Verwandte tun, wie kann ich ihr helfen bzw. was soll ich ihr raten ?
Vielen Dank im voraus.