Hallo liebe Board-User,
ich hoffe doch sehr, dass man mir ein bisschen weiter helfen kann, da ich schonmal hier vor ca. 3,5 Jahren sehr gut geholfen worden bin.
Meine Frau ist 29 Jahre alt und ich 36 Deutscher Staatsbürger und leben seit 03.2009 ununterbrochen zusammen.
von Anfang an: - 2007 habe ich meine Frau geheiratet.
- 03.2009 ist meine Frau nach DE (Familienzusammenführung) gekommen.
- 04.2009 Aufenthaltstitel erhalten nach § 28 Abs.1 für 1 Jahr
- 04.2010 Aufenthaltstitel erhalten nach § 28 Abs.1 für 2 Jahr
- seit 11.2011 ist meine Frau Selbstständig im Bereich Import/Export und wir erhalten
keine Leistungen (Hartz4 etc.)
- Der Syrische Reisepass meiner Ehefrau war gültig bis nur 26.07.2012
- am 26.07.2012 vom Ordnungsamt Hannover eine Ausländerbehördliche Bescheinigung + Fiktionsbescheinigung erhalten gültig bis 25.01.2013
Grund war, dass uns nicht möglich war das Syrische Reisepass zu verlängern, da die Gründe eigentlich bekannt sind was momentan in Syrien los ist
Mit dieser Bescheinigung wurde uns seitens Ausländerbehörte (Ordnungsamt) mitgeteilt, dass meine Ehefrau DE nicht verlassen darf, da Sie keinen gültigen Reisepass hat und da liegt nun unser Problem. Wir teilten denen mit, dass meine Frau wegen der Selbstständigkeit reisen muss und wenn Sie das nicht kann, den Betrieb gleich wieder schliessen muss und wir Hartz4 beantragen müssten. Antwort kam: Ist nicht zu ändern.
Welche Möglichkeiten hätte wir jetzt ???
vorab danke für evtl. viele Ratschläge.