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Jobangebot nach Studium - wie läuft das Verfahren? (Gelesen: 3.095 mal)
alex2011
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i4a rocks!


Beiträge: 35

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: nicht EU-Land
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04.07.2012 um 13:30:34
 
hallo zusammen!

vielleicht könnt ihr mir helfen, denn meine Ausländerbehörde (AB), sowie Arbeitsagentur in Duisburg scheinen nicht informiert zu sein. Und zwar, nach meinem BWL-Abschluss (Aufenthalt nach §16) habe ich ein Jobangebot bekommen. Dieses entspricht meiner Ausbildung und beinhaltet eine angemessene Entlohnung. Der Arbeitsbeginn wird voraussichtlich 1.09.2012 sein.

Wie läuft das jetzt ab? Muss die AB meine Unterlagen nach Duisburg zur Prüfung schicken? Oder entfällt diese Prüfung ganz. Dabei meine ich nicht die Vorrangsprüfung , die wurde ja an sich schon vor ein Paar jahren abgeschafft. Sondern die Prüfung, wo es darum geht, ob die Bezahlung usw angemessen sind. Ich muss einfach wissen, wie lange das Prozedere dauert bzw welche Behörden eingeschaltet sind.

Ich danke euch im Voraus!

Merci!
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reinhard
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Beiträge: 15.179

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 04.07.2012 um 14:23:55
 
Eine Vorrangprüfung gibt es nicht, wohl aber eine Prüfung der Arbeitsbedingungen. Also: Wenn alle Deutschen 20 Euro pro Stunde kriegen, Du aber nur 10 Euro pro Stunde, wird abgelehnt.

Das Verfahren dauert (je nach Urlaub im Sommer...) vier bis sechs Wochen.
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Stella Diver
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i4a rocks!


Beiträge: 32

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Brasilianisch
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Antwort #2 - 04.07.2012 um 14:29:19
 
Genau so ist es. Aber bis zum 01.09 sollte es möglich sein. Am besten schnell alles abgeben. Bei mir hat es auch geholfen, dass der Arbeitgeber nach ein paar Wochen bei der ZAV und dem Arbeitgeberservice meiner Stadt angerufen hat, um Stress zu machen. Da ging das Ganze etwas schneller. Smiley

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gc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #3 - 04.07.2012 um 23:23:45
 
Zum 1.8.2012 tritt das Bluecardgesetz in Kraft.

Danach entfällt ab 1.8.2012 bei Absolventen einer deutschen Hochschule die Prüfung der Arbeitsbedingungen durch die Arbeitsagentur ganz.

Die ABH muss vorliegend ab 1.8.2012 alleine über Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis entscheiden.

Was die ZAV in Duisburg dazu meint, interessiert ab 1.8. nicht mehr.

In anderen Fällen, wo die die Arbeitsagentur ggf noch beteiligt ist, darf deren Prüfung idR maximal 14 Tagen dauern. Prüft die Agentur länger, gilt deren Zustimmung als erteilt.
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alex2011
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i4a rocks!


Beiträge: 35

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: nicht EU-Land
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Antwort #4 - 05.07.2012 um 22:51:15
 
merci! danke!
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mriron
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i4a rocks!


Beiträge: 48

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 13.07.2012 um 13:56:18
 
alex2011 schrieb am 04.07.2012 um 13:30:34:
hallo zusammen!

vielleicht könnt ihr mir helfen, denn meine Ausländerbehörde (AB), sowie Arbeitsagentur in Duisburg scheinen nicht informiert zu sein. Und zwar, nach meinem BWL-Abschluss (Aufenthalt nach §16) habe ich ein Jobangebot bekommen. Dieses entspricht meiner Ausbildung und beinhaltet eine angemessene Entlohnung. Der Arbeitsbeginn wird voraussichtlich 1.09.2012 sein.

Wie läuft das jetzt ab? Muss die AB meine Unterlagen nach Duisburg zur Prüfung schicken? Oder entfällt diese Prüfung ganz. Dabei meine ich nicht die Vorrangsprüfung , die wurde ja an sich schon vor ein Paar jahren abgeschafft. Sondern die Prüfung, wo es darum geht, ob die Bezahlung usw angemessen sind. Ich muss einfach wissen, wie lange das Prozedere dauert bzw welche Behörden eingeschaltet sind.

Ich danke euch im Voraus!

Merci!

Wenn du mehr als 2500€/Monat verdienen würdest dann sollst du die keine Gedanken machen, die werden es direkt genehmigen, alles was dadrunter ist, wird schwierig sein
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