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Hinnahme von Mehrstaatigkeit bei Irakern? (Gelesen: 727 mal)
ddff
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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14.06.2012 um 09:30:01
 
Odysseus schrieb am 14.06.2012 um 08:16:04:
Aber das geschilderte Verfahren ist seit einigen Jahren hier in Berlin Gang und Gäbe. Thailänder werden hier unter HvM eingebürgert, Auflagenbescheide aus früheren Jahren wurden auch außer Kraft gesetzt. 



Hallo Odysseus,

Wissen Sie ob die dauerhafter Hinnahme von Mehrstaatigkeit für iraker in Berlin sind auch erlaubt? Da jetzt gibt es schwierigkeiten bei der Entlassung von irakischer bürgerschaft.

Vielen Dank


Änderung:
Anders Thema, eigener Thread!
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« Zuletzt geändert: 14.06.2012 um 11:32:33 von Ralf »  
 
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