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Einreise-Erlaubnis nach > halbem Jahr im Ausland geführter Ehe (Gelesen: 2.917 mal)
Themen Beschreibung: Meine Frau braucht keine FZF oder so, sondern nur unkomplizierte gelegentliche Einreise zu Besuch
Alexander Illi
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06.06.2012 um 13:22:17
 
Hallo,


und Danke für dieses schöne Forum und die hilfsbereiten Menschen, die es ermöglichen
  Smiley


Ich möchte meine ghanaische Frau gelegentlich zu befristeten Besuchsaufenthalten bei meiner Mutter in Deutschland mitnehmen.

Ein Daueraufenthalt ist nicht geplant und auch nicht möglich, da wir hier in Ghana Verpflichtungen haben -


zwei Jungs vom verstorbenen ersten Ehemann meiner Frau, und ein Junge, der ihr von ihrer Mutter übergeben worden ist (eigentlich ihr Halbbruder, der aber glaubt, ihr Sohn zu sein), die alle schon zu alt (12, 16 & 18) sind, um noch gut Deutsch zu lernen, und die ich nicht als lebenslänglich Niedrig-Qualifizierte nach Deutschland bringen möchte, sondern die ihre gesellschaftlichen Pflichten in Ghana wahrnehmen sollen. Meine Frau ist da derselben Meinung.
Außerdem haben wir hier einen kleinen Laden und Lebensmittelproduktion aufgebaut.


Nur leider ist es sehr beschwerlich, jedesmal ein Visum zu beantragen.
Insbesondere sind die Forderungen der Deutschen Botschaft in Accra äußerst hart. Vor allem verlangten sie eine Buchungsbestätigung im Vorab!
Das heißt meines Wissens, falls sie das Visum ablehnen würden, müßte dennoch der gesamte Preis für Hin- und Rückflug bezahlt werden - es gibt, so weit ich weiß, keine normalen Flug-Buchungen, die man kurzfristig ohne Totalverlust stornieren kann.
Denn die Entscheidung über die Bewilligung oder Ablehnung fällt die Deutsche Botschaft Accra überdies nach einem Interview einen Tag vor dem geplanten Abflug.

Das ist das übliche Verfahren, auch nach Einreichung aller Unterlagen beim "Visa Reception Center" Monate im Voraus. Der Interview-Termin wird dennoch unmittelbar vor den Abflug gelegt.
Es grenzt an Psycho-Folter.


Von der gefährlichen mehrfachen Anreise nach Accra mit Bus über Nacht  zur Einreichung der Unterlagen und zum Interview weiters zu schweigen
  Lippen versiegelt...


Immerhin haben wir diesesmal schon Geburtsurkunden, Pass, Bankkonto usw. für meine Frau parat und kennen das Prozedere.

Auch muß meine Mutter diesesmal nicht mit frischem Hüftbruch + einer mißlungenenen Operation daran + mit folgender Notoperation + im Winter + von ihrer ebenfalls an einer schweren Erkrankung leidenden Freundin  mehrfach zu Ausländerbehörden und  Reisebüros chauffiert werden.
(Sie hatte mir das alles bis zu unserer Ankunft bei Ihr verschwiegen, sonst hätte ch die ganze Sache abgeblasen.)

Ich möchte nicht zu sehr auf die Tränendrüse drücken  weinend,
aber sowas ist zuviel...


Deshalb möchte ich einen Weg finden, meiner Frau eine gelegentliche Einreise ohne all dies zu ermöglichen,
denn einerseits möchte ich ihr einfach ab und zu Deutschland zeigen, und dass sie meine Mutter besser kennen lernt, andere Kultur und Zivilisation usw.. Andererseits könnte es vorkommen, dass meine Mutter, eine Seniorin, sich manchmal über Hilfe und Gesellschaft freuen würde.


Hier im i4A-Forum habe ich Hinweise gefunden, dass bei Ehen, die über ein halbes Jahr im Ausland geführt wurden, zur Einreisebewilligung bzw. Aufenthaltserlaubnis einige Hürden entfallen.
Meine Frau wird auf absehbare Zeit nicht ausreichend Deutsch für "A1" lernen können; Englisch ist schon schwer genug, denn wir sind von morgens bis abends am Schaffen, und das Goethe-Institut ist sowieso von hier aus nicht praktikabel regelmäßig erreichbar.



Bitte, helfen Sie uns - stimmt das mit der über einem halben Jahr im Ausland geführten Ehe?




Mit freundlichen Grüßen
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Antwort #1 - 06.06.2012 um 14:07:24
 
Alexander Illi schrieb am 06.06.2012 um 13:22:17:
Bitte, helfen Sie uns - stimmt das mit der über einem halben Jahr im Ausland geführten Ehe?

da wüsste ich nichts .... es ist eher so, dass man da, um Missbrauch zur Umgehenung von FZF Visum, größeren Wert auf Rückkehrbereitschaft legen mag.


Theoretisch gibt es für solche Fälle die Möglichkeit eines unechten Mehrjahresvisums. Ob das nach dem, was du schreibst, auch in Ghana zu bekommen ist, kann ich nicht sagen.
Die Hürden für ein Mehrjahresvisum sind generell schon recht hoch.

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Alexander Illi
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Antwort #2 - 06.06.2012 um 14:46:11
 

O.k. Smiley vielen Dank für Ihre Antwort.



Dann also vielleicht eine Aufenthaltserlaubnis ohne A1 nach (weit) über einem Jahr im Ausland geführter Ehe?


Gilt das mit dem halbes-Jahr-im-Ausland-geführter-Ehe nur, wenn man den gemeinsamen Lebenmittelpunkt nach Deutschland verlegen will für die A1-Sprachkenntnisse oder ist das sogar nur eine nicht mehr gültige Regelung?



Danke und mit freundlichen Grüßen


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Alexander Illi
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Antwort #3 - 06.06.2012 um 15:07:16
 
P.S.:

Über ihren Tip zum unechten Visum habe ich hier im Forum einige interessante Threads gefunden und werde mich da mal einlesen.

Wäre es Ihrer Einschätzung nach leichter und aussichtsreich, gleich eine Aufenthaltserlaubnis o.ä. zu beantragen, statt jedes Jahr wieder den Aufwand mit der Botschaft betreiben zu müssen?

Dann würde ich mich doch damit eingehender beschäftigen.
Nur für A1-Kenntnisse für meine Frau gibt es vorläufig wirklich keine Chance.

Ich habe übrigens meinen Wohnsitz in Deutschland, bekomme bald eine Aufenthaltsgenehmigung in Ghana und kann mich bis dahin wegen der Kulanz der ghanaischen Behörden ausnahmsweise langfristig in Ghana aufhalten.

Mit lieben Grüßen
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Antwort #4 - 06.06.2012 um 15:09:52
 
Eine AE ohne A1 gibt es nicht und sie ist nur zur Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet gedacht.

Diese Idee ist also nicht sinnvoll.

Grundsätzlich ist - nach dem hier Geschilderten - einer der Fälle, in denen ich eine ausführliche und rechtzeitige Vorbereitung des Visumantrages per Email empfehle.

Sprich:
Die Leitung der Visastelle vorab mit allen Fakten versorgen und um Meinung bitten.

Welche Belege für die genannten Fakten vorgelegt werden können, kann ruhig erwähnt werden. Erwähnt - nicht ohne Aufforderung geschickt!

Schlußendlich kann man diese Belege auch eingescannt per Email schicken. Das schlage ich in komplizierteren Fällen Anrufern immer wieder mal vor.
Vorteil: Man kennt in der Visastelle die Sachlage vorab ziemlich genau; werden dann bei der eigentlichen Visumbeantragung die Originale vorgelegt, sind alle denkbaren Formerfordernisse erfüllt.

Grundsätzlich sollte in einem Fall wie Eurem zunächst ein Jahresvisum möglich sein, ob mehr - oder eben später auch Mehrjahresvisa, zeigt die Zukunft.


Wenn das Ergebnis des Schriftwechsels Dich nicht zufriedenstellt, kann man das Ganze immer noch auch dem Bürgerservice zur Kenntnis geben. Es gab auch schon Fälle, in denen das sehr geholfen hat.
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Antwort #5 - 06.06.2012 um 15:16:37
 

Vielen herzlichen Dank

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Antwort #6 - 06.06.2012 um 17:03:27
 
Alexander Illi schrieb am 06.06.2012 um 14:46:11:
Gilt das mit dem halbes-Jahr-im-Ausland-geführter-Ehe nur, wenn man den gemeinsamen Lebenmittelpunkt nach Deutschland verlegen will für die A1-Sprachkenntnisse oder ist das sogar nur eine nicht mehr gültige Regelung?

ich kenne keine derartige Regelung
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Antwort #7 - 06.06.2012 um 17:27:59
 
gemeint ist wohl die Regelung von Rückkehrer-Fällen, in denen auf A1 verzichtet werden sollte. Sowas fand sich mal in einer Weisung des AA. Ggf mal googeln.
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Antwort #8 - 06.06.2012 um 17:34:38
 

Dahingehende Aussagen habe ich hier immer wieder gelesen, z.B.:

"Wenn ihr nachweisen könnt dass ihr eure Ehe schon im Ausland geführt habt, sollten eigentlich keine Deutschkenntnisse verlangt werden für die FZF. "
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?action=print;num=1247751421

"Du muss mehr als ein halbes Jahr bereits verheiratet sein, um den Lebensmittelpunkt in Ausland begründen zu können. Dann wären die Sprachkenntnisse Deines zukünftigen Ehemann hinfällig."
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?action=print;num=1233866898

sogar noch klarer an anderen Stellen, jedoch finde ich die gerade nicht mehr...

Heute wieder Stromausfall - Akku gleich alle.

Durch Ihre Antworten kann ich die Optionen schon viel klarer überblicken - Vielen Dank
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Antwort #9 - 06.06.2012 um 20:28:03
 
Was Du da zitiert hast ist alles überholt.

Seit Ende 2009 gibt es die AVwV zum AufenthG, die das klar formuliert hat.


Rückkehrer-Fälle sind solche, wo der Deutsche mit seinem Ehepartner im EU-Ausland in ehelicher Lebensgemeinschaft gelebt hat und nun nach Deutschland zurückkehrt.

Ein solcher Deutscher soll nicht schlechter gestellt werden als ein EU-Bürger aus dem bisherigen Wohnsitz-Land, der mit seinem Drittstaats-Ehepartner auch ohne A1 in Deutschland Wohnsitz nehmen könnte.

Also nicht Dein Fall.
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Antwort #10 - 07.06.2012 um 10:31:25
 
Wie ist denn Eure Visa-Historie?
Wie oft war deine Frau/deine Familie mit einen Schengen-Visum zu Besuch in Deutschland?
Wurde immer rechtzeitig mit Ablauf des Visums zuückgereist?

Davon hängt es ab, ob ein Antrag auf ein unechtes Jahresvisum eine Chance hat.

Zitat:
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Das fettgedruckte widerspricht den Richtlinien der Schengenstaaten für die Visavergabe.
Normalerweise wird eine unverbindliche Flugreservierung, keine verbindliche Buchung verlangt. Die Terminvergabe für das Interview sollte innerhalb von 14 Tagen möglich dein, frühestens 3 Monate vor Abreise.
Ggf. beim Auswärtigen Amt, Bürgerservice, beschweren.
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Antwort #11 - 07.06.2012 um 11:54:42
 


Meine Frau war bisher nur einmal in Deutschland zu Besuch, "natürlich" Abreisefrist korrekt eingehalten.

Insbesondere freut mich auch Ihre Antwort wegen der vorab verlangten Buchung und der Terminvergabe. Ich hatte schon vermutet, dass das nicht ganz den gebräuchlichen Regelungen entsprechen kann, nach allem, was ich hierzu in diesem Forum bisher gelesen hatte.
Es ist wirklich so, nachweisbar auch in den aktuellen Visa-Bestimmungen der Dt. Botschaft Accra:
http://www.accra.diplo.de/contentblob/3500554/Daten/2206526/Visabestimmungen_Apr...

Ich hatte gleich das Hin- und Rückflugticket gekauft, weil das bei einer erfolgten Buchung auf's Gleiche 'rauskommt ("Tickets" sind ja eh nicht mehr gebräuchlich).
Genauer gesagt hat meine Mutter in Deutschland das Ticket gekauft und uns unterschrieben zugeschickt, weil wir erfahren hatten, dass die Botschaft ghanaischen Schriftstücken nicht vertrauen könnte.

Wieder vielen herzlichen Dank Ihnen für allen für Ihre fundierten und hilfreichen Antworten.
Ich erachte das nicht als selbstverständlich, dass Sie hierfür einen Teil Ihrer Freizeit aufwenden.


Das hier ist wirklich DAS Forum zum Themenbereich Ausländerrecht.

Alle Achtung!

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Antwort #12 - 07.06.2012 um 12:08:11
 

P.S.: Diesesmal haben wir, glaube ich, neben den Geburtsurkunden der Kinder, die aus Geldmangel in Ghana bei der Schwester bleiben, und dem Bankkonto meiner Frau, noch einen Trumpf, um die Rückreisewilligkeit zu beweisen, da meine Frau für den Laden alle Registrierungs- und Steuerbescheinigungs-Papiere vorlegen kann, wie schon Petersburger angeregt hat.

Das mit dem Bürgerservice usw. werde ich ernsthaft in Erwägung ziehen, sogar weitgehend ungeachtet persönlicher Konsequenzen für unsere zukünftigen Anträge.
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