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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> kann eine FZF auch in DE beantragt werden?
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Beitrag begonnen von Abhi am 16.07.2009 um 15:37:01

Titel: kann eine FZF auch in DE beantragt werden?
Beitrag von Abhi am 16.07.2009 um 15:37:01
Hallo,
ich bin deutsche und lebe seit einem halben Jahr in Ägypten. Seit April 2009 bin ich nun auch mit einem Ägypter verheiratet.
Da ich aus erster Ehe Kinder habe, die Jüngste ist grad 9, und es meinen Eltern gesundheitlich sehr schlecht geht wollen wir nun nach Deutschland ziehen.
Nun meine Frage:
ist es Möglich auch mit einem Besuchs- oder Touristenvisa einzureisen und dann in DE den Antrag auf Ehegattennachzug zu stellen? Natürlich wird dann auch ein Integrationskurs gemacht, da seine Deutschkenntnisse noch nicht so weit fortgeschritten sind.
Ich hätte in DE eine Unterkunft und einen Job, allerdings habe ich auch folgende Artikel gefunden:

"Sensation: Europagericht: keine Deutschkenntnisse von Ehepartnern erforderlich, Aufenthaltserlaubnis auch bei illegaler Einreise

09.09.2008 * In einem sensationellen Urteil hat der Europäische Gerichtshof am 25.07.2008 entschieden, daß Familienangehörige von Unionsbürgern viel freizügiger einreisen dürfen als es bisher nach der Rechtsprechung und Verwaltungspraxis in Deutschland der Fall ist. In dem konkreten Fall ging es zwar um irische Staatsbürger, das Urteil hat aber Wirkung auch für den deutschen Rechtskreis. Nach dem Urteil muss Ehepartnern von Unionsbürgern eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, auch wenn sie illegal eingereist sind; die Anforderung, vor Einreise genügend Deutschkenntnisse vorzuweisen, ist europarechtswidrig; die Familienangehörigen müssen vorher nicht in einem EU-Land zusammengelebt haben; wo und wann sie geheiratet haben, ist nicht relevant. Dieses Urteil ist auch in Deutschland zu beachten."

Was ist davon zu halten?
Ich hoffe das es eine Möglichkeit für uns gibt gemeinsam in DE eine Zukunft aufzubauen.
Herzlichen Dank im Voraus für eine Antwort.
LG
Abhi

Titel: Re: kann eine FZF auch in DE beantragt werden?
Beitrag von maki am 16.07.2009 um 15:42:29
Das Urteil ist für dich nicht relevant, da du als deutsche Staatsbürgerin in Deutschland normalerweise kein freizügigkeitsberechtigter EU Bürger bist, und damit gilt für dich deutsches Recht, nicht EU Recht.

Die FZF muss von deinem Mann bei der Botschaft in Kairo beantragt werden, ein Touristen-/Besuchsvisum zu beantragen obwohl ein dauerhafter Aufenthalt geplant ist wären Falschangaben, dafür wirst du hier auf i4a keine Unterstützung bekommen.

Wenn ihr nachweisen könnt dass ihr eure Ehe schon im Ausland geführt habt, sollten eigentlich keine Deutschkenntnisse verlangt werden für die FZF.

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