djsmurf schrieb am 03.01.2012 um 15:24:26:1. Was geschieht mit dem Aufenthaltstitel nach § 18 Abs.4 S.1
AufenthG eines ausländischen ANs der gekündigt wird?2. Gilt dieser über das Kündigungsdatum hinaus?
das kommt drauf an, ob der
AT eine Nebenbestimmung enthält mit dem (ungefähren) Wortlaut "erlischt mit Beendigung der Tätigkeit bei...".
Wenn eine solche Nebenbestimmung drinsteht, muss vorher ein Verlängerungsantrag gestellt werden. Ansonsten gilt der
AT bis zum Ende der Gültigkeitsdauer weiter.
djsmurf schrieb am 03.01.2012 um 15:24:26:3. Wird der Titel verändert oder bleibt er bestehen wenn er noch lange nach Kündigung gilt, aber nach so erteilt und bestimmt wurde, dass 1. nur in dem Unternehmen gearbeitet werden darf in dem AN jetzt angestellt ist UND 2. selbstständige Arbeit erlaubt ist? Der Titel erlischt beim Bezug von Sozialleistungen. Was ist unter diesen Sozialleistungen zu verstehen?
Die Geltungsdauer des
AT kann verkürzt werden, wenn die
ABH vom Ende der Beschäftigung Kenntnis erlangt.
Das Erlöschen bei Bezug von "Sozialleistungen" ist unklar formuliert und dürfte sich daher nur auf beitragsfreie Leistungen beziehen (ALG 2/SGB XII).
djsmurf schrieb am 03.01.2012 um 15:24:26:4.Muss man die Kündigung melden? Wenn ja, wo?
für ALG 1 ist die rechtzeitige Meldung beim Arbeitsamt erforderlich. Aufenthaltsrechtlich ist keine Meldung erforderlich.
djsmurf schrieb am 03.01.2012 um 15:24:26:5. Muss sich der AN, wenn er sich selbstständig machen will einen Titel nach § 21
AufenthG beantragen oder kann der AN schon mit dem § 18 Abs.4 S.1 AufenthG-Titel selbstständig arbeiten?
Wenn ihm die selbstständige Tätigkeit tatsächlich schon erlaubt ist (was ich stark bezweifel), dann kann er sich mit seinem derzeitigen
AT schon selbstständig machen. Aber das wäre riskant, weil der eigentliche Zweck des
AT 18 weggefallen ist und auf dieser Basis wohl auch keine Verlängerung mehr in Betracht kommt.
Also bräuchte er faktisch eine
AE 21 - mit den entsprechenden, dort genannten Anforderungen!
djsmurf schrieb am 03.01.2012 um 15:24:26:6. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um sich selbstständig zu machen? Muss man z.B. zur IHK gehen?
das kommt drauf an, als was man sich selbstständig machen will. Ggf. reicht schon eine formlose Meldung beim Finanzamt aus, ggf. sind besondere Erlaubnisse erforderlich.
djsmurf schrieb am 03.01.2012 um 15:24:26:7. Sind für die Titel Daueraufenthalt-EG tatsächlich 60 Monate Rentenbeiträge erforderlich?
das ist umstritten.