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Frage zum Antrag zur FZF (Gelesen: 2.746 mal)
itaipu
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21.06.2011 um 20:34:33
 
hey leute.
wieder mal brauchen mein mann und  ich eure hilfe.

bei uns herrscht eine unklarheit zum formular "antrag auf erteilung einer aufenthaltserlaubis"

kurze infos: mein mann ist nigerianischer staatsbürger, lebt derzeit in nigeria, hat bis vor kurzem in south africa gelebt u. dort auch noch eine residence permit. ich bin deutsche staatsbürgerin.

punkt 12: Rückkehrberechtigung (falls im Paß vermerkt) nach...

muß er hier die permit für south africa eintragen?

punkt 26: Sind sie aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen oder abgeschoben oder ist ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis abgelehnt oder eine Einreise in die Bundesrepublik Deutschland verweigert worden?

wir wollen hier eintragen das er mal eine ablehnung für ein touristen visum bekommen hat. ist das korrekt so?
er wurde nie ausgewiesen, abgeschoben, etc.

wir danke für eure hilfe.

ciao, mathy & line
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Antwort #1 - 22.06.2011 um 07:27:23
 
itaipu schrieb am 21.06.2011 um 20:34:33:
punkt 26: Sind sie aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen oder abgeschoben 


Da könnt Ihr getrost ein "Nein" eintragen - die Ablehnung eines Visaantrages in der Vergangenheit hat damit gar nichts zu tun.

itaipu schrieb am 21.06.2011 um 20:34:33:
muß er hier die permit für south africa eintragen?


Hmmm. Ich denke schon, zumindest, wenn bzw. solange er mit dieser Erlaubnis tatsächlich wieder in die RSA einreisen und dort einen Daueraufenthalt fortsetzen könnte. -

In Deutschland ist es so, dass eine AE nach mehr als sechsmonatigem Auslandsaufenthalt erlischt - dann wäre keine Rückkehrberechtigung nach Deutschland mehr gegeben. Wie das bei der südafrikanischen Erlaubnis ist, weiß ich natürlich nicht.

Vielleicht meldet sich aber noch einer unserer Experten hier, der dazu Exakteres weiß.


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itaipu
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Antwort #2 - 23.06.2011 um 09:59:24
 
vielen dank schon mal Smiley

hoffe jmd weiß bzgl. der anderen frage noch bescheid.
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schweitzer
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Antwort #3 - 23.06.2011 um 10:05:08
 
Fall sich niemand mehr hier meldet, dann schreibt er unter 12 eben rein:

"residence permit" (bzw. genaue Bezeichnung des Titels) für Republik Südafrika, noch gültig bis ....

Damit macht er im Zweifel nichts falsch.


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Antwort #4 - 30.06.2011 um 18:49:17
 
mein mann war heute beim deutsche konsulat in nigeria.

offenbar bereitet es dem konsulat "kopfschmerzen" das mein man noch eine permit für south africa hat.
studenten aufenthaltsgenehmigung bis 31.12.2012.

man sagte ihm das er damit kein visa für deutschland erhalten könne?

kann mir einer mal sagen wieso nicht?

da er eh nicht alle dokumente vollständig hatte... muß er eh nochmal hin.
man hat ihm aber geraten diese aufenthaltsgenehmigung nicht mehr zu erwähnen.

man geht offenbar davon aus das er noch immer dort studiert.
er ist fertig mit seinem studium, was aber aus der aufenthaltserlaubnis nicht hervorgeht.

wäre supi wenn mir jemand das erklären könnte.

danke.
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Antwort #5 - 04.07.2011 um 22:14:49
 
keiner ne ahnung wo das problem der deutschen mit der permit ist?  Griesgrämig
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Antwort #6 - 04.07.2011 um 22:20:00
 
Klar doch - so auf den ersten Blick: Die Zuständigkeit könnte es sein.

Mit Wohnsitz Südafrika ist Botschaft Lagos nicht zuständig.

Bei so etwas hilft z.B. ein Begleitschreiben mit einer Erläuterung und womöglich irgendeinem Schriftstück, das das Studienende belegt.
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itaipu
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Antwort #7 - 04.07.2011 um 22:29:51
 
er wohnt doch aber gar nicht mehr in South Africa.
er wohnt wieder in Nigeria seit Ende April.

Er macht da ja auch seinen Deutschkurs.
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Antwort #8 - 05.07.2011 um 08:44:07
 
Wenn er wieder voll und ganz in Nigeria lebt ist mit Rückkehrerlaubnis auch nicht sein Aufenthalt in der RSA gemeint. Da er aber (vowon ich ausgehe) nigerianischer Staatsbüger ist, und somit lebenslang rückkehrberechtigt ist (und hier auch keine Einschränkung in den Pässen steht) wäre das Feld leer zu lassen.

Wir sind damals so vorgegangen, dass wir Felder in denen wir nicht wussten was eingetragen werden soll (weil merkwürdige Fragen oder merkwürdig formuliert), einfach leer gelassen haben. Bei 1 - 2 hat die Konsularangestellte dann meinen Mann direkt bei Antragsstellung gefragt und es selbst eingetragen. So umgeht man etwaige falsche Aussagen weil das Verständnis fehlt.

Viel Erfolg.

*

Ach, und noch etwas, wenn euch die Kollegen des Konsulares schon den Tipp geben die Permit für die RSA nicht mehr zu erwähnen würde ich es auch lassen. Es ist ja für den Visumantrag nach DE nicht relevant.
Ich gehe davon aus, dass das Problem der Botschaft ein doppeltes Permit für zwei Staaten ist, vielleicht könnte ein ABH oder Botschaftsangestellter auf die Idee kommen es bestehe keine Absicht die Ehe in Deutschland auch wirklich zu leben etc... Das sind aber nur Vermutungen, eine definitive Antwort kann dir wahrscheinlich keiner geben.


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« Zuletzt geändert: 05.07.2011 um 09:08:53 von schweitzer »  
 
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