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Nachzug eingetragene Lebenspartnerschaft - Türkei (Gelesen: 2.924 mal)
Ar
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nachzug eingetragene Lebenspartnerschaft - Türkei
16.06.2011 um 14:47:37
 
Hallo an Alle,

ich habe mir paar threads durchgelesen und wusste immer noch nicht welches dann für mich richtig wäre. Ich habe auch ein ähnliches problem. ich möchte meine Freundin, die in der Türkei ist, nach Deutschland holen und heiraten (eingetragene Lebenspartnerschaft). Ich bin freuberuflerin und verdiene genug Geld. Könnte mir bitte Jemand sagen, was die ersten Schritte sind? Übrigens, ich weiss, dass die türkei  für gleichgeschlechtliche Ehen keine EFZ erstellt, aber deutschland auch türkische Geburtsurkunde auf der der Ehestatus steht, als solches akzeptiert.

Über jede Info würde ich mich sehr freuen.
Danke im voraus,
A
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reinhard
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Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 16.06.2011 um 15:13:10
 
Im Grundsatz funktioniert es so wie bei der Ehe.

Also:

Du erkundigst Dich beim Standesamt (oder macht es in deinem Bundesland die Notarin?), welche Papiere Du brauchst, welche sie braucht.

Ihr besorgt diese, dazu muss sie vermutlich eine Beitrittserklärung unterschreiben.

Sobald Standesamt / Notar bestätigen, dass alles beieinander ist, beantragt sie das FZF-Visum. Dazu muss sie ein A1-Zertifikat vorlegen und eine VE, dass Ihr Aufenthalt von der Einreise bis zur Verpartnerung finanziell abgesichert ist (VE von Dir oder jemand anderem).

Sie kommt, ihr schließt die Partnerschaft ab, sie meldet sich an, sie beantragt eine AE...
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #2 - 16.06.2011 um 15:19:49
 
Willkommen bei uns, und gleich ein Geschenk:

Einen eigenen thread mit eigenem Betreff. Das ist hier usus und jedem, der sein Thema, im Zweifel auch Detailfragen betreffend, behandelt wissen will, unbedingt gegönnt und anzuraten.

Zu Deiner Frage:

Im Grunde muss deine Freundin ein ganz normales Visaverfahren "zum Zwecke der Eheschließung (hier: Verpartnerung) und anschließender Führung der ehelichen/partnerschaftlichen Lebensgemeinschaft in Deutschland" durchlaufen. Dafür ist der Nachweis von Kenntnissen der Stufe A1 - deutsch erforderlich. - Außerdem muss durch Dich, die Du (noch) Türkin bist (richtig?) ausreichender Wohnraum und die hinreichende Sicherung des Lebensunterhalts für Dich und Deine Freundin/Partnerin nachgewiesen werden. Solltest Du Deutsche sein entfällt in jedem Fall das mit dem Wohnraum und grundsätzlich auch das mit dem Lebensunterhalt. Letzteres betreffend wäre anderes nur dann möglich, wenn für Dich eine Regelausnahme zutreffend wäre (Bitte das markierte Wort anklicken!)

Solltest Du die türkische Staatsangehörigkeit besitzen und das mit dem LU-Sicherungsnachweis daher relevant sein, empfehle ich Dir, mal einen Termin bei Deiner ABH zu machen - man wird Dir dort sagen, was Du als Freiberuflerin konkret für Nachweise vorlegen musst.

Was im Rahmen des Visaverfahrens durch Deine Freundin vorzulegen ist, erfährt sie am besten bei der deutschen Botschaft in Ankara bzw. einem der Generalkonsulate in der Türkei.

Zur Orientierung hilft auch ein Blick
hierher
und, schon etwas konkreter,
nach hier
. (Blaues bitte jeweils anklicken!)

So weit vielleicht fürs Erste.


=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Ar
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 16.06.2011 um 16:56:12
 
Ich danke für die Antworten. Das war sehr hilfreich. Ich besitze übrigens deutsche Staatsbürgerschaft und muss dann die oben genannten Voraussetzungen mit Wohnraum und Lebensunterhalt wahrscheinlich nicht nachweisen..
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 16.06.2011 um 18:08:14
 
Ar schrieb am 16.06.2011 um 16:56:12:
Ich danke für die Antworten. Das war sehr hilfreich. Ich besitze übrigens deutsche Staatsbürgerschaft und muss dann die oben genannten Voraussetzungen mit Wohnraum und Lebensunterhalt wahrscheinlich nicht nachweisen..


Nein, musst Du dann nicht.

Bei gesichertem Einkommen geben viele ABHs eine AE für etws länger. Nachgewiesen werden muss nur, dass es überhaupt eine Adresse gibt (auch wegen der Zuständigkeit der ABH) – aber es reicht, wenn klar wird, dass die Nachziehende nicht im Zelt auf der Wiese wohnen will.
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sailor
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 16.06.2011 um 18:43:57
 
Ar schrieb am 16.06.2011 um 14:47:37:
Hallo an Alle,

ich habe mir paar threads durchgelesen und wusste immer noch nicht welches dann für mich richtig wäre. Ich habe auch ein ähnliches problem. ich möchte meine Freundin, die in der Türkei ist, nach Deutschland holen und heiraten (eingetragene Lebenspartnerschaft). Ich bin freuberuflerin und verdiene genug Geld. Könnte mir bitte Jemand sagen, was die ersten Schritte sind? Übrigens, ich weiss, dass die türkei  für gleichgeschlechtliche Ehen keine EFZ erstellt, aber deutschland auch türkische Geburtsurkunde auf der der Ehestatus steht, als solches akzeptiert.

Über jede Info würde ich mich sehr freuen.
Danke im voraus,
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Hallo Ar,

ein EFZ brauchst du für die Lebenspartnerschaft im Unterschied zur Ehe nicht, eine Ledigkeitsbescheinigung reicht, zumindest in NRW, kann dir aber dein Standesamt ganz genau sagen. Das sollte sowieso dein erster Anlaufpunkt sein.
Für die Zeit von der Einreise bis zur Verpartnerung muß aber eine Verpflichtungserklärung abgegeben werden, von dir oder auch von Dritten. Da wird dann schon das ausreichende Einkommen desjenigen geprüft, der die Verpflichtungserklärung abgibt.
Wenn ihr alle Papiere zusammen und übersetzt habt und das Deutsch A1 Zertifikat vorliegt, könnt ihr durchaus gleichzeitig die Legalisierung der Papiere, und das Visum gleichzeitig beantragen, ging bei uns vor 2 Jahren ziemlich problemlos.

Viel Glück
sailor
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