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FZF - Visaantrag (Gelesen: 8.244 mal)
Neurenor
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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27.03.2011 um 16:24:12
 
Hallo, ich bin auch neu in diesem Forum und ich habe auch schon viel gelesen hier. Die Tips sind wirklich immer sehr hilfreich.

Ich hätte da aber auch nochmal eine Frage, es geht um das Ausfüllen des Visaantrags.

Zur Lage, ich deutscher (Mann) habe im Februar 2011 in Manila geheiratet, meine Frau (Filipina) muss ja nun bald den Visaantrag ausfüllen, nun habe ich gesehen das sie auch eintragen muss wie der LU in D bestritten wird, hat jemand eine Idee was sie dort reinschreiben muss/kann/sollte? Bei mir ist es im moment auch so, das ich Bezüge vom Amt bekomme, habe aber noch eine Nebentätigkeit.

Unsere Ehe muss noch hier in D registriert werden, aber dazu brauch ich noch ein paar Papiere, meine Frau muss erstmal ihren Pass ändern lassen, also den neuen Namen eintragen lassen.

Grüsse aus MV
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 27.03.2011 um 17:09:50
 
Hallo,

getreu dem bei uns geltenden Prinzip: "Neuer User - Neues Thema - Neuer Thread" habe ich Dir hier eine eigene Spielwiese eingerichtet und ihr acu gleich noch einen passenden Namen gegeben.

Zu Deiner Frage:

Deine Partnerin schreibt das in den Visantrag, was Sache ist also:

LU- Sicherung vorerst durch Nebentätigkeit des Ehemanns + ergänzende Sozialleistungen, perspektivisch angestrebt durch eigene Erwerbstätigkeit

Das ist die Wahrheit und die kann und sollte man auch dort reinschreiben.

Wenn Du nicht zu denjenigen Deutschen gehörst, für die eine Regelausnahme gelten könnte (markiertes Wort bitte anklicken), dann ist auch nichts zu befürchten.


=schweitzer=
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Neurenor
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Antwort #2 - 27.03.2011 um 18:43:55
 
Hallo und danke für deine Hilfe,

Natürlich möchte ich/wir die Warheit in den Antrag schreiben. Wir wollen ja schließlich bald zusammen sein und keine Probleme bekommen, wegen Falschaussagen o.ä. Ich bin ja auch bestrebt einen festen Job zu bekommen, so das ich für uns sorgen kann.

Die Regelausnahme kommt denke ich, für mich nicht in betracht, da ich deutscher bin und ein Leben und Arbeiten dort für mich nicht zumutbar ist, außerdem habe ich noch ein minderjähriges Kind in meinem Haushalt, naja sie wird dieses Jahr 15. Also ich bin alleinerziehend. Ich denke mal das ist so richtig formuliert.

Viele Grüsse Neurenor
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hge2001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 27.03.2011 um 20:28:09
 
schweitzer schrieb am 27.03.2011 um 17:09:50:
LU- Sicherung vorerst durch Nebentätigkeit des Ehemanns + ergänzende Sozialleistungen, perspektivisch angestrebt durch eigene Erwerbstätigkeit



Sorry, ich würde solches  überhaupt nicht auf den Antrag schreiben. Höchstens ganz allgemein "Unterstützung durch den Ehemann".
Wenn nötig wird die finanzielle Situation des Ehemanns im Antragsverfahren durch die ABH durchleuchtet; dort kann dieser dann exakte Angaben machen.

Nicht vergessen: dieser Antrag wird unter Umständen bei Urkundenprüfung dem Vertrauensanwalt mitgegeben. Und die  Agenten, die die Prüfung vornehmen, nehmen's mit dem Datenschutz nicht so genau . Und es ist ja nicht unbedingt nötig, dass die Nachbarschaft des "Prüflings" erfährt, dass der zukünftige Ehemann ein H4-Empfänger ist. (da kann man auch nicht damit argumentieren, dass dies dort höchstwahrscheinlich keiner versteht)

hge
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 29.03.2011 um 07:58:29
 
Neuroner von welchem Amt bekommst du Unterstüzung?

ALG I + Nebentätigkeit würde ggf. ausreichen.

Warum machst du keinen Strich rein und schreibst Familienzusammenführung zum Deutschen.

Wieso brauchst du ihren Pass um die Ehe registrieren zu lassen? mit Heiratsurkunde (übersetzt) zur Kommune und deine Meldebestätigung entsprechend ändern lassen. Wenn sie eine Urkundenprüfung wünschen, dann veranlasst dies die Meldestelle.
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Neurenor
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Antwort #5 - 30.03.2011 um 21:51:04
 
Hi, ich bekomme ALG II und es ist ja auch keine Schande und kann sich von heut auf morgen ändern, naja Arbeit muss sich schon lohnen;)

Also die Dame im Standesamt hat gesagt, es sei sinnvoller den Reisepass meiner Frau erneuern zu lassen, also wegen dem Namen. Von Urkundenprüfung hat sie nichts gesagt, sie will nur eine:

Geburtsurkunde meiner Frau, Heiratsurkunde, Kopie vom Reisepass...und die Urkunden übersetzt.

Wegen dem LU denke ich auch, das sie "Unterstützung durch den Ehemann"  eintragen wird, alles andere wird sicher noch bei der ALB nachgefragt.
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Petersburger
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Antwort #6 - 31.03.2011 um 04:19:17
 
Neurenor schrieb am 27.03.2011 um 18:43:55:
außerdem habe ich noch ein minderjähriges Kind in meinem Haushalt, naja sie wird dieses Jahr 15. Also ich bin alleinerziehend. Ich denke mal das ist so richtig formuliert.

Das könnte noch zum Problem werden, muß aber nicht:
AufenthG § 27 (3)
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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schweitzer
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Antwort #7 - 31.03.2011 um 07:28:31
 
Petersburger schrieb am 31.03.2011 um 04:19:17:
Das könnte noch zum Problem werden, muß aber nicht:


Eher nicht, zumindest nicht, wenn das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit hat - siehe:
hier
(Blaues bitte anklicken!).


=schweitzer=
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Neurenor
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Antwort #8 - 31.03.2011 um 10:48:36
 
Hallo,
also das Kind und ich haben die deutsche Staatsangehörigkeit
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Neurenor
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Antwort #9 - 21.10.2011 um 00:23:04
 
Hallo nochmal,
nach etwas längerer zeit habe ich mal wieder etwas zu berichten. Also den FZF Antrag haben wir erfolgreich ausgefüllt und anfang September 2011 zusammen in der Botschaft Manila eingereicht. 2 Wochen nachdem ich wieder in D war bekam ich auch schon Post von der hier zuständigen AB, ich möchte doch mal vorbeischauen und auch gleich meine Verdienstbescheinigung mitbringen. Naja vor meinem Urlaub war ich in Arbeit, aber mein neuer Arbeitgeber hatte irgendwie etwas dagegen mir 3 Wochen zusammenhängend Urlaub zu geben, so bekam ich prompt meine Kündigung. Ich fuhr dann auch zur AB und sagte dem Herrn das ich im Moment Arbeitsuchend bin, er nahm es dann auch so hin und sagte das die Botschaft es in Erwägung zieht eine Ehegattenbefragung zu machen, der Termin war heute am 20.10.11. Nun ja, es hat etwa 90 Minuten gedauert und es waren sehr viele Fragen. Gleich nach der Befragung habe ich mit meiner Frau (im Messenger) eine Auswertung gemacht, da sie genau die selben Fragen hatte war es einfach und es war fast alles richtig beantwortet, eben so wie es wirklich war. Sicher gibt es hier und da ein paar Unterschiede, aber bei dem ganzen Stress und Papierkram kann schon mal was durcheinander kommen.
Hmm...nun heißt es noch mal etwa 10 Tage warten und ich hoffe sehr das meine Frau das Visa bekommt. Drückt mir die Daumen

Bis dahin..und Grüße aus MV
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Antwort #10 - 21.10.2011 um 00:30:46
 
Das sieht doch eher gut aus. Und wegen dem Jobverlust
solltest du dir keine P machen, da das ja bei dt. Ehegatten
keine Rolle spielt und wohl kein Fall einer Regelausnahme
vorliegt.

Wörd scho - meine Daums haste mal schon  Laut lachend
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Antwort #11 - 21.10.2011 um 00:34:16
 
Neurenor schrieb am 21.10.2011 um 00:23:04:
im Moment Arbeitsuchend bin, er nahm es dann auch so hin und sagte das die Botschaft es in Erwägung zieht eine Ehegattenbefragung zu machen, der Termin war heute am 20.10.11. Nun ja, es hat etwa 90 Minuten gedauert und es waren sehr viele Fragen. Gleich nach der Befragung habe ich mit meiner Frau (im Messenger) eine Auswertung gemacht, da sie genau die selben Fragen hatte war es einfach und es war fast alles richtig beantwortet, eben so wie es wirklich war. Sicher gibt es hier und da ein paar Unterschiede, aber bei dem ganzen Stress und Papierkram kann schon mal was durcheinander kommen. 


Es wurde eine gleichzeitige Befragung durchgeführt. Damit scheint die AV einen Scheineheverdacht zu haben. Du solltest am besten schon mal alle Belege wie gemeinsamen Urlaub, Besuche, Anzahl Telefongespräche zusammensuchen und ggf. nach Rücksprache bei der ABH abgeben.
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Antwort #12 - 21.10.2011 um 00:39:26
 
Mal mal nicht so schwarz denn:

Neurenor schrieb am 21.10.2011 um 00:23:04:
eine Auswertung gemacht, da sie genau die selben Fragen hatte war es einfach und es war fast alles richtig beantwortet

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Antwort #13 - 21.10.2011 um 19:45:15
 
Naja, der Mitarbeiter der ABH war irgendwie komisch bei einigen Fragen, oder deren antworten.
z.B. bei unserer Hochzeitfeier waren keine Angehörigen von meiner Frau dabei. Ich habe zu ihm gesagt das die Entfernung viel zu groß ist und es auch eine Kostenfrage ist, zudem habe ich leider noch keinen von ihren Angehörigen persönlich kennenlernen können, weil es aus Zeitgründen einfach nicht möglich war.
Und er sagte noch die Kennelernzeit bis zur hochzeit erscheint ihm zu kurz...naja ich weiß nicht, von April 2010 kennengelernt bis Februar 2011 geheiratet, naja da hat jeder so seine Meinung, mir war es genug und ich bin immer noch sicher das alles richtig war was wir gemacht haben.
Dann kommt noch dazu, das meine Frau schon mal einen Visaantrag laufen hatte 2009, diesem Antrag wurde zugestimmt (heiratsvisum für D) Diesen Antrag stornierte sie dann aber weil wir uns kennengelernt haben. Sie war vorher mit einem etwa 30 Jahre älteren Herrn zusammen, naja er wollte keine Familie mehr, also Kinder...aber meine Frau wollte es und will es immer noch und sicher gibts da noch andere Faktoren die zur Stornierung geführt haben.
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Antwort #14 - 10.11.2011 um 17:44:01
 
Hallo nochmal,

also ich habe heute bei der ABH angerufen und gefragt wie der Stand der Dinge ist, der nette Herr hat gesagt das die Zustimmung bereits abgeschickt wurde und in der Botschaft Manila vorliegt. Hmm...ich weiß hört sich jetzt bissel blöde an, aber heißt Zustimmung nun das die ABH Positiv für unsere FZF entschieden hat, oder wie kann man das verstehen?
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