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Einbürgerung: graue Zeit der Staatenlosigkeit (Gelesen: 2.479 mal)
Themen Beschreibung: dieses Thema dürfte eine logische Fortsetzung vom Thema "Reisepass für Staatenlose" darstellen
Puh der Bär
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: russisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung: graue Zeit der Staatenlosigkeit
25.03.2011 um 19:29:52
 
Liebe Forumsmitglieder,

mittlerweile habe ich den Austritt aus meiner Staatsbürgerschaft beantragt (russisch) und warte auf eine Antwort.

Zur Antragstellung selbst: es verlief glimpflich (wurde in GK Bonn gemacht). Wenn man alle Merkblätter zur Antragstellung vorsichtig liest (z.B. von der GK seite herunterladbar) und alles so macht, wie es empfohlen wird, gibt es keine Schwierigkeiten.

Nun zu meinen heutigen Fragen.
1. Fristen: wie lange bleibt man staatenlos bzw. wie schnell bekommt man eine Einbürgerungsurkunde und danach den Personalausweis und einen Reisepass, wenn man mit dem Nachweis der Verlust der russischen Staatsbürgerschaft bei der zuständigen Ausländerbehörde antanzt?

2. Ist es möglich das Einbürgerungsverfahren im Ausland an einer deutschen Botschaft bzw. an einem deutschen Generalkonsulat zu vollenden?

Viele Grüße,
Puh der Bär
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Ralf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 26.03.2011 um 10:45:48
 
Puh der Bär schrieb am 25.03.2011 um 19:29:52:
1. Fristen: wie lange bleibt man staatenlos bzw. wie schnell bekommt man eine Einbürgerungsurkunde und danach den Personalausweis und einen Reisepass, wenn man mit dem Nachweis der Verlust der russischen Staatsbürgerschaft bei der zuständigen Ausländerbehörde antanzt?

Diese Frage kann nur der zuständige Sachbearbeiter beantworten,
da da von vielen Faktoren abhängt. Von 2 Wochen bis zu mehreren
Monaten ist da alles möglich

Puh der Bär schrieb am 25.03.2011 um 19:29:52:
2. Ist es möglich das Einbürgerungsverfahren im Ausland an einer deutschen Botschaft bzw. an einem deutschen Generalkonsulat zu vollenden?

Nein.
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jammie
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i4a rocks!


Beiträge: 142

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 27.03.2011 um 17:09:41
 
1. 1. Bevor man seinen Pass gegen die Bescheinigung austauscht, ist man nicht staatenlos.
1.2. Es ist empfehlenswert, die Situation immer im Griff zu haben (Kontakte mit dem Konsulat, Auswärtiges Amt u s.w. ; immer nachfragen) und alle notwendige Unterlagen rechtzeitig vorzubereiten - das reduziert "die graue Zeit". Um die Sache zu beschleunigen, kann man nur so schnell wie möglich alee nptige Unterlagen zu EBH bringen. Auf alle weitere Überprüfungen hat man keine Wirkung. Bei uns in Dortmund,  NRW läuft es etwa 2,5 Monate, mal etwas schneller, mal etwas länger.
1.3. Vorläufige Dokumente kann man ab sofort kriegen, als man Einbürgerungsurkunde bekommt. Mit den "endgültigen" Personalausweis und Reisepass dauert es etwa 4 Wochen (offiziell), erfahrungsgemäß - schneller, etwa 3 Wochen (natürlich keine Garantie, dass es immer so ist).
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