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Brauche dringend Hilfe (Gelesen: 5.857 mal)
Themen Beschreibung: Huminitäre Aufenthaltserlaubnis § 25 Abs.5
Wassim
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Brauche dringend Hilfe
22.09.2010 um 22:21:39
 
Hallo,

brauche dringend euer Mithilfe.

Ich bin ein Staatenloser Palästinenser hier in Deutschland geboren, mit deutscher Staatsangehörige Verheiratet.

Ich habe die Humanitäre AE §25 Abs.5 beantragt, ich warte seit Ca. 2 Jahre, leider steht mir eine Ausweisung im weg daher kann ich eine normale AE nicht bekommen, daher blieb mir nichts übrig als die humanitäre AE zu beantragen, eine Sicherheitsbefragung wurde gemacht alles verlief Positiv, gegen mich gibt es kein Sicherheitsbedenken, also alles lief glatt, jedoch habe ich vorgestern mein Briefkasten aufgemacht und dann der schock ich habe eine Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft erhalten ich werde verdächtig Diebstahl begangen zu haben was jedoch nicht wahr ist. Auf jedenfall läuft gegen mich ein Strafverfahren.

Meine Fragen an euch sind:

Kann mir immer noch eine Humanitäre AE erteilt werden auch wenn gegen mich ein Strafverfahren am laufen ist?

Hat eine Humanitäre AE mit Straftaten was zutun?

Den ich habe mit der Behörde Kontakt aufgenommen und die Sachbearbeiterin meinte zu mir das die spätestens bis Mitte nächste Monat entscheiden wird, sie war jedoch sehr Höfflich und man konnte mit ihr gut reden, könnte die Sachbearbeiterin ablehnen da gegen mich jetzt Strafverfahren laufen?

Was könnte jetzt demnächst passieren, normalerweise sind die Voraussetzungen für die Erteilung eines humanitären AE bei mir erfüllt.

Ich bitte um euere Hilfe und bedanke mich jetzt schon im Voraus für euer Tipps bzw. Empfehlungen.

Mit freundlichen grüßen


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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 23.09.2010 um 08:01:46
 
Wassim schrieb am 22.09.2010 um 22:21:39:
ich habe eine Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft erhalten ich werde verdächtig Diebstahl begangen zu haben was jedoch nicht wahr ist.


Wenn so ist, wirst Du freigesprochen, bzw. das Verfahren eingestellt. Dann hast Du nichts zu befürchten.

Ob die ABH allerdings nun angesichs des laufenden Strafverfahrens die AE nun sogleich erteilt, ist schwer zu beantworten. - Wenn bei Dir ein aus der Vergangenheit resultierender Ausweisungstatbestand vorliegt (wie Du ja schreibst), dann wäre es auch nicht ausgeschlossen, dass die ABH nun erstmal sehen will, wie das neuerliche Strafverfahren ausgeht.

Allerdings wird insgesamt weiterhin angemessen zu berücksichtigen sein, dass Du aufgrund von § 56 (1) Nr. 4 AufenthG besonderen Ausweisungsschutz genießt.

=schweitzer=
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Wassim
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Antwort #2 - 23.09.2010 um 18:25:00
 
Vielen Dank für deine Antwort (Schweitzer),

ich habe ja die Ausweisung vor 5 Jahren bekommen da ich mehr als 2 Jahre BTMG verurteilt wurde damals wahr ich noch nicht verheiratet, normalerweise ist die Ausweisung Rechtswiedrig da ich Staatenlos bin und nicht nach Palästina Reisen kann, wegen der Ausweisung bekomme ich ja keine normale AE, daher als alternative habe ich die Humaniäre Aufenthaltserlaubnis beantragt die mir normalerweise sicher zusteht.

Was können sie mir als tipp geben? Hat eine Humanitäre AE etwas mit Straftaten zutun?

Könnte es sein dass die ABH mir zumbeispiel als Probe die humanitäre AE erteilt?

Was sagen sie einfach dazu, wie könnten sie mir weiterhelfen, ich bin wirklich sehr verzweifelt und verstehe die Welt nicht mehr.

Warte auf Antwort.

Mit freundlichen grüßen
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #3 - 24.09.2010 um 08:08:50
 
Viel mehr kann ich leider dazu nicht sagen. -

Richtig stellen muss ich, dass Deine Ausweisung nicht rechtswidrig war, weil Du staatenlos bist.  (beachte ggf. den Unterschied zwischen Ausweisung und Abschiebung!)

Die AE nach § 25 (5) AufenthG ist aus meiner Sicht die einzige Option, Deinen Aufenthalt "rechtmäßig" zu machen. Einen Anspruch auf Erteilung dieser AE hast Du aber nicht. Dieser erwächst auch nicht einfach daraus, dass Du staatenlos bist und deshalb grundsätzlich nicht abgeschoben werden kannst. - Und: Straftaten, vor allem solche, die, wie Deine, wirklich keine Bagatellen darstellen, stehen einer AE- Erteilung immer entgegen, auch der Erteilung einer AE aus humanitären Gründen.

Auch eine AE aus humanitären Gründen ist keine "Auffangvorschrift" für ausgewiesene Personen, die nicht abgeschoben werden können.

Die gegen Dich erhobene Anklage (bzw. das Ermittlungsverfahren) stellen nun aber einen aktuellen neuen Fakt da, der das Ganze noch mal schwieriger macht. - Und aus der Praxis weiß ich, dass sich ABH bei so einer Konstellation regelmäßig sehr schwer tun einen Aufenthaltstitel zu erteilen, vor allem dann, wenn der Betreffende, wie Du schon eine "erhebliche Vorgeschichte" hat.

Insoweit bleibt für Dich tatsächlich nur zu hoffen, dass die neuen Vorwürfe gegen Dich entkräftet werden können.

Einen seriösen "Tipp" gibt es, wenigstens in und für Deine jetzige Lage, nicht.


=schweitzer=

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Eduard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #4 - 24.09.2010 um 09:38:05
 
schweitzer schrieb am 23.09.2010 um 08:01:46:
Wenn so ist, wirst Du freigesprochen, bzw. das Verfahren eingestellt. Dann hast Du nichts zu befürchten.


Das ist sehr optimistisch gedacht. Es soll schon vorgekommen sein, dass Unschuldige verurteilt wurden. Noch größer ist die Grauzone bei Verfahrenseinstellungen nach §153 oder §153a StPO. In vielen Fällen wird ein Betroffener, um ein langwieriges Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang zu vermeiden, eine Einstellung nach §153a auch dann akzeptieren, wenn er tatsächlich unschuldig ist. Bei §153 stellt sich die Frage gar nicht, weil hier sowieso keine Rechtsmittel möglich sind.

Das Problem ist aber, wenn ich die Verwaltungsvorschrift richtig lese, dass auch ein Ermittlungsverfahren, das nach §153ff eingestellt wird, ein neuer Ausweisungsgrund sein kann. Also Vorsicht!

Hier kann man m. E. nur empfehlen, sich frühzeitig einen Anwalt zu nehmen, der Akteneinsicht nimmt und das Ermittlungsverfahren durch entsprechende Beweisanträge in die richtigen Bahnen lenkt, so dass am Ende eine Einstellung wegen §170 Abs. 2 StPO erfolgt (wegen Mangels an Beweisen oder noch besser, erwiesener Unschuld).
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Muleta
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Antwort #5 - 24.09.2010 um 10:11:04
 
Eduard schrieb am 24.09.2010 um 09:38:05:
Das Problem ist aber, wenn ich die Verwaltungsvorschrift richtig lese, dass auch ein Ermittlungsverfahren, das nach §153ff eingestellt wird, ein neuer Ausweisungsgrund sein kann. Also Vorsicht!


mit 153a ist keine Verurteilung erfolgt, sondern die Tatfrage offen gelassen. Es obliegt dann der ABH zu prüfen, ob hier wirklich ein Ausweisungsgrund vorliegt, was mit den begrenzten Ermittlungsmöglichkeiten der ABH meist schwierig wird. Mit einer Einstellung nach 153a ist aber ein Strafklageverbrauch verbunden - die Akte ist damit endgültig zu und eine Verurteilung ausgeschlossen.

Zitat:
so dass am Ende eine Einstellung wegen §170 Abs. 2 StPO erfolgt


ein nach 170 II eingestelltes Ermittlungsverfahren kann jederzeit wieder neu aufgenommen werden.

Muleta
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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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Wassim
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 24.09.2010 um 18:12:28
 
Hallo an Alle nochmal,

ehrlich muss ich sagen das Sie (Schweizer) keine Ahnung vom gestz haben, den wenn ich hier in deutschland geborener und mit deutsche Staatsangehörige verheiratet bin und staatenloser palästinenser bin kein Anspruch auf Huminitäre Aufenthaltserlaubnis habe wie sie behaupten dann kann ich wirklich nur noch den kopf schütteln, den eine huminitäre aufenthaltserlaubnis ist eigentlich als ein Menschenrecht gesetz geeignet, hiermit meine ich das die Huminitäre AE für Personen wie meinen Fall geignet ist, sie machen ein mensch seine hoffnungen runter so wie ähnlich wie erniedrigend, so was ist nicht fair, vielmehr sollten sie hier im formum die Leute Motevieren und nicht die Hoffnungen runter ziehen, ich wusste das so eine Antwort kommen wird, daher sage ich das man die sache so lassen soll wie es kommen wird, den in die Forume im Internet wird man nur noch mehr wahnsinniger.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 24.09.2010 um 18:17:54
 
So ne Aussage . . .

Wassim schrieb am 24.09.2010 um 18:12:28:
ehrlich muss ich sagen das Sie (Schweizer) keine Ahnung vom gestz haben


... kann hier nicht unwidersprochen stehen bleiben!

Aber Hallo! Ich halte das für eine unverschämte Aussage
gegenüber einem der aktivsten und hilfbereitesten User
die das Board hier überhaupt hat. Zudem ist er Global Mo-
derator; und so einen Status verleihen wir nicht gerade
jedem der meint sich etwas auszukennen.

Er setzt sich mit deinem Fall auseinander und weißt auf
wichtige Aspekte hin.

Wassim schrieb am 24.09.2010 um 18:12:28:
vielmehr sollten sie hier im formum die Leute Motevieren und nicht die Hoffnungen runter ziehen, 

Hoffnung machen sollte man nur, wenn dazu ausreichend
Gründe da sind. Umgekehrt gehört es auch zu unserer
Intention hier auf einzelne Punkte hinzuweisen, die dem
Wunsch zum Ziel entgegenstehen könnten. Genau in diese
Richtung geht auch schweitzers Art und Weise der Hilfestel-
lung hier!

Etwas mehr Niveau und Sachlichkeit wäre angesagt!  Ärgerlich
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #8 - 24.09.2010 um 18:23:38
 
Wassim schrieb am 24.09.2010 um 18:12:28:
denn wenn ich hier in deutschland geborener und mit deutsche Staatsangehörige verheiratet bin und staatenloser palästinenser bin kein Anspruch auf Huminitäre Aufenthaltserlaubnis habe wie sie behaupten dann kann ich wirklich nur noch den kopf schütteln, den eine huminitäre aufenthaltserlaubnis ist eigentlich als ein Menschenrecht gesetz geeignet, hiermit meine ich das die Huminitäre AE für Personen wie meinen Fall geignet ist


Das ist grundsätzlich richtig.

Das Problem ist eben die Ausweisung und das neue Ermittlungsverfahren – damit hast Du selbst ja dafür gesorgt, dass die Ausländerbehörde jetzt warten muss.


Zitat:
sie machen ein mensch seine hoffnungen runter so wie ähnlich wie erniedrigend, so was ist nicht fair, vielmehr sollten sie hier im formum die Leute Motevieren und nicht die Hoffnungen runter ziehen, ich wusste das so eine Antwort kommen wird, daher sage ich das man die sache so lassen soll wie es kommen wird, den in die Forume im Internet wird man nur noch mehr wahnsinniger.


Nein, es geht nicht darum, Dir Hoffnungen zu machen – besonders wenn klar ist, dass die Gesetze hier das gar nicht erlauben.

Es geht darum, Deine Fragen realistisch zu beantworten. Und das Problem ist eben, dass bei einer vorliegenden Ausweisung und einem neuen Ermittlungsverfahren die Ausländerbehörde leider gar keine Wahl hat.

Wichtig ist, dass Du das aktuelle Ermittlungsverfahren zu einem guten Ende bringst, soweit Du das beeinflussen kannst. Auf jeden Fall solltest Du darauf achten, dass es von Deiner Seite keine neuen negativen Vorfälle gibt.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 24.09.2010 um 18:29:21
 
Wassim schrieb am 24.09.2010 um 18:12:28:
ehrlich muss ich sagen das Sie (Schweizer) keine Ahnung vom gestz haben, den wenn ich hier in deutschland geborener und mit deutsche Staatsangehörige verheiratet bin und staatenloser palästinenser bin kein Anspruch auf Huminitäre Aufenthaltserlaubnis habe wie sie behaupten dann kann ich wirklich nur noch den kopf schütteln

Wenn du alles besser weißt, dann stellt sich unweigerlich die Frage, warum du dich an Forum wendest.

... dann hat sich deine Frage
Wassim schrieb am 22.09.2010 um 22:21:39:
Kann mir immer noch eine Humanitäre AE erteilt werden auch wenn gegen mich ein Strafverfahren am laufen ist?

... doch für dich schon beantwortet, oder nicht?

Wassim schrieb am 24.09.2010 um 18:12:28:
sie machen ein mensch seine hoffnungen runter so wie ähnlich wie erniedrigend,

Das Forum ist kein Wunschkonzert was man gerne hören möchte, sondern die Antwortgeber stellen ihre Meinung, Erfahrung und die Rechtslage klar, auch wenn der Fragesteller damit nicht ganz zufrieden ist.

Wassim schrieb am 24.09.2010 um 18:12:28:
so was ist nicht fair

... noch weniger wie du hier auftrittst und jemanden beurteilst, der seine Freizeit dazu wendet, dir möglichst gut zu helfen.

Wassim schrieb am 24.09.2010 um 18:12:28:
vielmehr sollten sie hier im formum die Leute Motevieren 

... das ist sicherlich der falsche Weg, wenn erkennbar ist, dass der Wunschweg nicht gegangen werden kann.

Wassim schrieb am 24.09.2010 um 18:12:28:
daher sage ich das man die sache so lassen soll wie es kommen wird, den in die Forume im Internet wird man nur noch mehr wahnsinniger.

Keiner zwingt dich, mit deiner Fragen und Anliegen an ein Fachforum für Ausländerrecht höchster Qualität zu gehen, deren Hilfestellung schon vielen User zuteil geworden ist, die sich ohne die Hilfe des Forums nicht in der - guten - Position und Perspektive befinden, wie sie sich jetzt befinden.

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Mick
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Antwort #10 - 24.09.2010 um 18:45:03
 
Wassim schrieb am 24.09.2010 um 18:12:28:
kein Anspruch auf Huminitäre Aufenthaltserlaubnis habe wie sie behaupten dann kann ich wirklich nur noch den kopf schütteln

Um das noch näher zu erläutern/klarzustellen:

schweitzer hat das Wort "Anspruch" sicherlich nicht umsonst
fett geschrieben. Damit stellt er klar, dass Du nicht ohne
wenn und aber eine AE nach § 25 Abs. 5 AufenthG bekommen
kannst, sondern dass diese im Wege des Ermessens erteilt wird
(wenn überhaupt).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #11 - 25.09.2010 um 17:30:06
 
@ Wassim

für deine mehr als unverschämte PN an den GloMod
gibts ...

Einer gewünschten Löschung deines Accounts steht
natürlich nichts entgegen, PN ans Team genügt.

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