Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Einbürgerung Leipzig...Merkblatt-Fragen (Gelesen: 946 mal)
Lemon
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 91
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung Leipzig...Merkblatt-Fragen
25.07.2010 um 17:02:45
 
Hallo,

ich habe mir gerade das Merkblatt durchgelesen...zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft...

Ein Punkt...Arbeitsverträge der letzten 8 Jahre...
Meine frage ist...was vorlegen wenn wir nur noch den aktuellen Arbeitsvertrag haben???
Mein Mann hat vorher in 2 anderen Unternehmen gearbeitet, die aber in Insolvenz gegangen sind.

Zweiter Punkt...die Eheurkunde...
Reicht da die übersetzte und beglaubigte/legalisierte HU?

Dritter Punkt...Nachweiß der Sozial- und Rentenversicherung, sowie Nachweiß der Kranken- und Pflegeversicherung...
Was muss man da genau abgeben?

LG
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 25.07.2010 um 17:14:10 von Lemon »  
 
IP gespeichert
 
Stefan-TR
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.229

London, United Kingdom
London
United Kingdom
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung Leipzig...Merkblatt-Fragen
Antwort #1 - 25.07.2010 um 18:14:43
 
Hallo,

Lemon schrieb am 25.07.2010 um 17:02:45:
Ein Punkt...Arbeitsverträge der letzten 8 Jahre...

wenn ihr die nicht mehr habt, dann koennt ihr sie auch nicht vorlegen. Schreibt einfach auf einem Blatt eine geordnete Liste, wann er wo in welchem Beruf gearbeitet hat und vielleicht noch das Einkommen falls ihr euch erinnern koennt. Oder alternativ legt die Steuererklaerungen der Jahre vor.

Lemon schrieb am 25.07.2010 um 17:02:45:
Reicht da die übersetzte und beglaubigte/legalisierte HU?

Besser gehts ja normal nicht. Wenn die Urkunde legalisiert ist, dann wird sie auch anerkannt.

Lemon schrieb am 25.07.2010 um 17:02:45:
Dritter Punkt...Nachweiß der Sozial- und Rentenversicherung, sowie Nachweiß der Kranken- und Pflegeversicherung...

Eure KV stellt euch auf Anfrage eine Versichertenbescheinigung aus. Das gilt normal fuer KV und PV zusammen. Von der Deutschen Rentenversicherung koennt ihr einen Versichertenverlauf beantragen.

Gruesse,
Stefan
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema