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Niederlassungserlaubnis wegen Persönlichkeitsstörung (Gelesen: 1.073 mal)
jamika1
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Beiträge: 4
Geschlecht: male
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niederlassungserlaubnis wegen Persönlichkeitsstörung
17.05.2010 um 23:55:18
 
Hallo
ich hoffe ihr könnt mir/ihr weiter helfen

Fakten
Sie 26 nicht Eu-Bürger Aufenthaltstitel §34 (hatte §32 bis sie volljährig war..Eltern würden beide kurz bevor sie voll jährig würde Eingebürgert ).
Es gab Probleme in der Familie.Sie zog aus bekam eine eigene Wohnung und Sie hatte auch eine Gesetzliche Betreuerin die Sie aber jetzt nicht mehr hat.
Seit sie 16 ist hat Sie physische/seelische Probleme Diagnose Persönlichkeitsstörung 75%.

Zu meiner frage
Sie hatte knapp 7 Jahre eine Gesetzliche Betreuerin gehabt, die aber leider nicht in der Lage war Ihr (wegen Ihrer Persönlichkeitsstörung) bei der Bemühung um einen Deutschen Pass bzw eine Unbefristeten Aufenthalt zu helfen.

Meine frage
Wie kann man jetzt vorgehen?
Laut § 35 Abs. 4 hat Sie sogar seit 8 Jahren das recht auf eine Niederlassungserlaubnis.

Was ist dabei zu beachten?
Liegt es an Ihr oder an der Ausländerbehörde...ich meine Sie hat eine Persönlichkeitsstörung, da kann man jetzt wirklich nicht davon ausgehen das, Sie wirklich dazu in der Lage ist für sich selbst zu kämpfen.

ich danke für hilfreiche Info


ohh und bevor ich vergesse, echt klasse diese Seite danke an all die Hilfe leisten.
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
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Mecklenburg-Vorpommern
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis wegen Persönlichkeitsstörung
Antwort #1 - 18.05.2010 um 08:10:09
 
Hallo Jamika,

ja natürlich kann man versuchen, eine NE, oder einen Daueraufenthalt-EG zu beantragen oder auch den Antrag auf Einbürgerung (Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG) zu stellen.

In allen Fällen wäre durch die zuständigen Behörden (entsprechender Vortrag bzw. Vorlage entsprechender Belege vorausgesetzt) angemessen und einzelfallbezogen zu berücksichtigen und zu würdigen, ob bzw. dass eine körperliche, geistige oder seelische Krankheit oder Behinderung vorliegt. - Entsprechend könnten und müssten dann hinsichtlich der grundsätzlich notwendig zu erbringenden Voraussetzungen für die NE-Erteilung/Einbürgerung Abstriche gemacht werden.

Aber, ich betone es noch einmal - es wird entsprechender, nachgewiesener medizinischer Indikationen bedürfen.

Je nach konkreter Indikation wird dann bezogen auf den konkreten fall zu entscheiden sein, was im Kontext der Beantragungen gefordert werden kann und was nicht.

Da das Ganze eine letztlich ganz und gar einzelfallbezogene Angelegenheit ist, wir hier aber nie und nimmer alle relevanten Einzelheiten kennen, geschweige denn beurteilen können (wir sind keine Mediziner, keine Juristen ...), ist eine Prognose letztlich seriös nicht möglich.

Ich empfehle Euch sehr, Euch an eine gute Migrationsberatungsstelle (wo sich solche in Eurerer Nähe befinden, erfahrt Ihr bei den Wohlfahrtsverbänden  und ggf. beim Flüchtlingsrat Eures Bundeslandes) zu wenden - sondiert mit den Kolleginnen und Kollegen dort die Situation, bereitet ggf. Antragstellungen vor, lasst Euch bei Vorabsprachen unterstützen, begleiten usw.

=schweitzer=

Änderung:
Hab den thread hierher verschoben, unmittelbar um Fragen des Familiennachzugs geht es ja nicht (mehr)  - Ach ja, und dann noch ein Dankeschön für Dein Lob für unser Forum!
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« Zuletzt geändert: 18.05.2010 um 08:26:14 von schweitzer » 
Grund: Tippfehlerkorrektur 

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