Hallo Jamika,
ja natürlich kann man versuchen, eine
NE, oder einen Daueraufenthalt-EG zu beantragen oder auch den Antrag auf Einbürgerung (Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG) zu stellen.
In allen Fällen wäre durch die zuständigen Behörden (entsprechender Vortrag bzw. Vorlage entsprechender Belege vorausgesetzt) angemessen und einzelfallbezogen zu berücksichtigen und zu würdigen, ob bzw. dass eine körperliche, geistige oder seelische Krankheit oder Behinderung vorliegt. - Entsprechend könnten und müssten dann hinsichtlich der grundsätzlich notwendig zu erbringenden Voraussetzungen für die NE-Erteilung/Einbürgerung Abstriche gemacht werden.
Aber, ich betone es noch einmal - es wird entsprechender, nachgewiesener medizinischer Indikationen bedürfen.
Je nach konkreter Indikation wird dann bezogen auf den konkreten fall zu entscheiden sein, was im Kontext der Beantragungen gefordert werden kann und was nicht.
Da das Ganze eine letztlich ganz und gar einzelfallbezogene Angelegenheit ist, wir hier aber nie und nimmer alle relevanten Einzelheiten kennen, geschweige denn beurteilen können (wir sind keine Mediziner, keine Juristen ...), ist eine Prognose letztlich seriös nicht möglich.
Ich empfehle Euch sehr, Euch an eine gute Migrationsberatungsstelle (wo sich solche in Eurerer Nähe befinden, erfahrt Ihr bei den Wohlfahrtsverbänden und ggf. beim Flüchtlingsrat Eures Bundeslandes) zu wenden - sondiert mit den Kolleginnen und Kollegen dort die Situation, bereitet ggf. Antragstellungen vor, lasst Euch bei Vorabsprachen unterstützen, begleiten usw.
=schweitzer=
Änderung: Hab den thread hierher verschoben, unmittelbar um Fragen des Familiennachzugs geht es ja nicht (mehr) - Ach ja, und dann noch ein Dankeschön für Dein Lob für unser Forum!