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Heirat mit Indonesierin (Gelesen: 8.209 mal)
Themen Beschreibung: Heiratsvisum
TaoZar
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i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat mit Indonesierin
08.01.2010 um 10:40:52
 
            

Hallo!

Ich plane meine Verlobte (Indonesin) nach 5 Jahren endlich zuheiraten. Heute wurde leider Ihr Touristenvisum abgelehnt, daher bin ich etwas sauer  Vor knapp 2 Jahren war das noch kein Problem.

Nach dem was ich gelesen habe, wird das leider nicht ganz einfach mit dem Heiraten. Ursprünglich wollten wir im Juli in Indonesien heiraten.

Jetzt habe ich aber gelesen, dass Ihre Eltern dabei sein müssen (Sie ist Moslem, und ich würde auch konvertieren). Das blöde ist aber, dass sie keinen Kontakt mehr zu Ihren Eltern hat. Sie sollte verheiratet werden und das wollte sie natürlich nicht (war ja schon mit mir zusammen). Das war es dann mit ihren Eltern.

Könnte man das irgendwie umgehen?

Alternativ wäre eine Heirat in Deutschland evtl. möglich. Das Problem dabei ist, dass meine Wohnun zur Zeit sehr klein ist (23 m², wollten eine neue suchen wenn sie hier ist) und ich ca. 1100 euro netto im Monat verdiene (wie hoch ist denn das Mindesteinkommen?)

Hättet Ihr noch eine Idee wie wir endlich zusammen leben / heiraten können?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Sven 

schweitzer Änderung:
Getreu dem bewährten Forummotto: "Neues Problem = Neuer thread" habe ich Deinem Problem einen eigenen Platz eingeräumt und dem Thema auch gleich einen eigenen Namen gegeben.
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« Zuletzt geändert: 08.01.2010 um 11:04:01 von schweitzer »  
 
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 08.01.2010 um 12:15:24
 
TaoZar schrieb am 08.01.2010 um 10:40:52:
Alternativ wäre eine Heirat in Deutschland evtl. möglich. Das Problem dabei ist, dass meine Wohnun zur Zeit sehr klein ist (23 m², wollten eine neue suchen wenn sie hier ist) und ich ca. 1100 euro netto im Monat verdiene (wie hoch ist denn das Mindesteinkommen?)


Das mit dem Wohnraum ist insoweit ganz unerheblich, als das für ein Visum zum Zwecke der Eheschließung mit einem Deutschen die Wohnungsgröße keine Rolle spielt.

Grundsätzlichn ist es so, dass auch kein Mindesteinkommen erforderlich ist, wenn die Ehe zwischen einem Deutschen und seiner ausländischen Partnerin in Deutschland geführt werden soll. Es sei denn, es läge ein Regelausnahmegrund vor.

Gib mal in die Suchfunktion dieses Forums die Worte "Regelausnahme" und "FZF" bzw. "Ehegattennachzug" ein, dann wirst Du finden, was damit gemeint ist.

Bei einer beabsichtigten Heirat in Deutschland wäre zu beachten, dass unabhängig von der für die Zeit nach der Hochzeit grundsätzlich nicht erforderliche Sicherung des Lebensunterhalts für die Zeit zwischen der Einreise Deiner Partnerin und der Hochzeit eine VE (Verpflichtungserklärung) bei der ABH abgegeben werrden müsste. - Dazu ist der Nachweis ausreichender Bonität erforderlich. Die VE muss aber nicht durch Dich sondern könnte auch durch eine entsprechend solvente dritte Person abgegeben werden.

Im Falle einer Heirat in Deutschland solltest Du Dich zunächst beim Standesamt informieren, welche Papiere in welcher Form im Vorfeld der Eheschließung beizubringen sind.

Deine Partnerin muss im Kontext mit der Visabeantragung im Übrigen deutsche Sprachkenntnisse der Stufe A1 des Europäischen Referenzrahmens nachweisen - grundsätzlich durch Zertifikat des Goetheinstituts. - Weitere Informationen zur Visabeantragung findest Du
hier
. (Blaues bitte klicken!)

TaoZar schrieb am 08.01.2010 um 10:40:52:
etzt habe ich aber gelesen, dass Ihre Eltern dabei sein müssen (Sie ist Moslem, und ich würde auch konvertieren). Das blöde ist aber, dass sie keinen Kontakt mehr zu Ihren Eltern hat. Sie sollte verheiratet werden und das wollte sie natürlich nicht (war ja schon mit mir zusammen). Das war es dann mit ihren Eltern.

Könnte man das irgendwie umgehen?


Das weiß ich nicht.

Ich hoffe, ich konnte trotzdem ein wenig weiterhelfen.


=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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steini007
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 08.01.2010 um 12:17:32
 
TaoZar schrieb am 08.01.2010 um 10:40:52:
Hättet Ihr noch eine Idee wie wir endlich zusammen leben / heiraten können?

Welche Idee sollte man haben, wenn du deine Freundin heiraten möchtest?

Du schreibst selber, dass eine Heirat in Indonesien schwierig sein wird.

Also bleibt dir nur noch die Heirat in Deutschland.
Welche Dokumente deine Freundin benötigt, findest du zum einen auf der HP der Deutschen Botschaft, die notwendigen Heiratsunterlagen nennt dir das Standesamt deines Vertrauens und die von dir benötigten Unterlagen für das Visum zur Eheschließung nennt dir deine freundliche ABH.

Es ist kein Mindesteinkommen erforderlich. Auch dürfte an der kleinen Wohnung keiner Anstoß dran nehmen.

Einfach positiv denken. Zwinkernd
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TaoZar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 08.01.2010 um 12:33:37
 
Vielen Dank für eure Antworten. Da geht es einem gleich viel besser.

Mit dem A1 sollte nicht so das Problem werden, ist ja nicht wirklich schwierig.

Wenn man die Bedingung mit dem Vormund nicht finanziell lösen kann, ist es zumindest in Deutschland noch möglich zu heiraten.  Smiley

Ich danke euch!
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jaki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 09.01.2010 um 14:11:40
 
TaoZar schrieb am 08.01.2010 um 12:33:37:
Wenn man die Bedingung mit dem Vormund nicht finanziell lösen kann, ist es zumindest in Deutschland noch möglich zu heiraten.  Smiley


Ich wünsche auch viel Glück, aber es wird voraussichtlich ein anderes Problem geben, wenn ihr in Deutschland heiraten wollt: Sie wird eine Ledigkeitsbescheinigung benötigen. Eine Muslimin bekommt eine Ledigkeitsbescheinigung in Indonesien beim KUA (eine Art Religionsamt) nur, wenn ein männlicher Verwandter (Vater, erwachsener Bruder, Onkel, Opa etc.) mitkommt und die Ledigkeit bestätigt. Da der Prozess sehr kompliziert ist, sende am besten eine Privatmessage an "Manis manja" hier im Forum, sie kann deiner Freundin dann genauer erklären, was alles nötig ist.
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Schmuse Katze
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 09.01.2010 um 14:50:35
 
Hallo TaoZar,
ich habe dir eine PM mit meiner E-Mail Adresse gesendet.
Ich kann hier nicht viel erklären, weil das Prozess sehr lang und kompliziert ist.
Es ist besser, wenn ich mit deiner Freundin reden kann. Sie wird besser verstehen, was ich sage, und was sie machen soll.
Hoffentlich wird alles bei dir auch klappen.

Viel Glück

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TaoZar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #6 - 10.01.2010 um 16:34:02
 
Vielen Dank für eure Antworten. Ihre Eltern haben es wohl doch eingesehen und geben Ihren Segen für die Hochszeit  Smiley

Jetzt steht also nur noch der Papierkram an.
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reinhard
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Antwort #7 - 10.01.2010 um 17:46:16
 
... und wenn Ihr heiraten wollt, ist es logisch, dass ein Besuchsvisum (C-Visum) abgelehnt wird. Das ist genau so vorgesehen, die Botschaft muss das ablehnen.

Wenn Ihr heiraten wollt, muss sie (zum Heiraten hier oder nach der Heirat) ein D-Visum (FZF-Visum, Visum zum Einwandern) beantragen und bekommen.
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Schmuse Katze
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 10.01.2010 um 19:01:39
 
TaoZar schrieb am 10.01.2010 um 16:34:02:
Vielen Dank für eure Antworten. Ihre Eltern haben es wohl doch eingesehen und geben Ihren Segen für die Hochszeit  Smiley

Jetzt steht also nur noch der Papierkram an.



Indonesien ist nicht extreem fanatisch.
Die Eltern wollte nur versuchen, die Entscheidung verändern. Aber wenn das nicht geht, werden sie auch endlich aufgeben. Im happy for you.
Auch wenn die Eltern die Hochzeit noch nicht akzeptieren könnten, würde ich dir vorschlagen, in Indonesien zu heiraten.
Der grund ist, weil es noch 'Wali Hakim' gibt. Sie können den Vater ersetzen ( deine Freundin versteht was ich meine).
Und dann musst du nur die Heiratsurkunde in einem Religionministerium beglaubigen lassen.
Es wäre komplizierter, wenn ihr in D heiraten wollte, weil der Religion Amt keine Ledigkeitsbescheinigung ohne bestätigung von dem Wali ( der Vater, Brüder usw..)ausgeben kann. Das ist einfach ein Regeln.

grüß
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TaoZar
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #9 - 20.01.2010 um 09:15:51
 
Kleines Update:

Wir werden im Juli eine traditionelle Heirat in Indonesien machen und anschliessend wird nocheinmal (mit Heiratsvisum) in Deutschland geheiratet damit das auch mit den Papieren klappt.

Im Ausland zu heiraten ist zur Zeit doch etwas komplizierter und langwieriger als in Deutschland.

Wünscht uns Glück
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botak
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #10 - 20.01.2010 um 17:32:48
 
Hallo TaoZar,

meiner Meinung nach solltest du den A1 Test nicht unterschätzen da es sehr drauf ankommt wo deine Verlobte lebt und wie sie lernt es sei denn sie kann schon deutsch. Der Test besteht aus Lesen, Schreiben, Sprechen und Hören.

Wenn du schon eine traditionelle Hochzeit in Indonesien machst könntet ihr das auch beim KUA machen und erhaltet direkt eure Buku Nikah die du bzw. deine Verlobte legalisieren musst und mit dem A1 ein FZF Visum beantragen kannst.

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 28.05.2010 um 13:22:49
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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