Schönen Guten Tag. Ich weiss, es gehört sich nicht, gleich im ersten Forumbeitrag eine Frage zu stellen - und dazu noch eine vielleicht komplexe. Aber ich versuche es mal trotzdem in der Hoffnung Hilfe zu bekommen. Ähnliche Themen habe ich hier im Forum schon gefunden, die gleiche Konstellation allerdings leider noch nicht. Meine Frage zielt auf ein befreundetes Pärchen aus Thailand, die sich zur Zeit in Deutschland befinden. Er studiert/promoviert hier, sie ist Hausfrau. Leider sind alle Freunde und Bekannte inklusive mir blutige Anfänger was Ausländerrecht betrifft, daher entschuldigt bitte eventuelle laienhafte Formulierungen. In den Pässen der beiden steht folgender Text:
Er:
"Rechtsgrundlage: §16 Abs.1
AufenthG Student: Fachrichtung: **********, Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Beschäftigung, die insgesamt 90 Tage oder 180 halbe Tage (nicht mehr als 4 Std. täglich) im Jahr nicht übersteigen darf, zur Ausübung studentischer Nebentätigkeiten sowie zur Absolvierung von Praktika, die vorgeschriebene Bestandteile des Studiums oder zur Erreichung des Studienabschlusses erforderlich sind, Selbständige Tätigkeit ist nicht gestattet. Erlischt mit Beendigung des Studiums."
Sie:
"Rechtsgrundlage: §30
AufenthGErwerbstätigkeit nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde.
Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis und der Erwerb eines eigenständigen Aufenthaltsrechts ist ausgeschlossen."
Lebensgrundlage für beide ist ein thailändisches Stipendium mit festem monatlichen Betrag. Jetzt ist sie "plötzlich" Schwanger geworden und dadurch entstehen gleich zwei große Probleme:
Problem1: Krankenversicherung
Beide besitzen eine studentische Krankenversicherung, die leider Kosten durch Schwangerschaften in den ersten 8 Monaten ausschließt. Die Versicherung besteht aber erst seit etwa 2 Monaten und die Geburt ist planmäßig in 5 Monaten.
- Sicher scheint mir, dass die
KV wohl nicht zahlen wird. Auf Kulanz braucht man vermutlich nicht zu hoffen, nachfragen werden wir trotzdem.
- Falls die
KV nicht zahlt, möchten beide in Deutschland keine Sozialleistungen für die Geburt in Anspruch nehmen, zum einen weil sie es unmoralisch finden, zum anderen weil sie befürchten, damit auf lange Zeit Probleme zu bekommen, hier leben zu dürfen, wenn sie als unerwünscht gelten. Ich diese Sorge begründet?
- Vermutlich wird sie also zur Geburt das Land verlassen und das Kind in Thailand bekommen. Dann wird sie aber wieder nach einigen Monaten nach D zu ihrem Mann zurückkommen wollen. Wird die Wiedereinreise mit dem o. g. Titel problematisch? Für die Mutter? Für das Kind? Gibt es hier Fristen zu beachten (Gerücht von 6 Monaten steht im Raum)? Wie kommt das Kind am besten an die Aufenthaltserlaubnis?
- Wenn sie aus irgendeinem Grund das Land doch nicht rechtzeitig verlassen könnte und die Versicherung wirklich nicht zahlt, könnten sie dann auf staatliche Unterstützung hoffen? Auch wenn beide dies nicht wollen, wäre es bei der aktuellen Panik etwas beruhigender zu wissen, dass dem so ist.
Problem 2: Aufenthaltstitel
Dadurch dass die Familie bald 2 statt 3 Personen groß sein wird, steigen anscheinend auch die behördlichen Anforderungen an den Lebensunterhalt. Das Stipendium deckt von der Höhe her diese Anforderungen für 2 Personen ab, nicht aber für 3. Ergeben sich daraus Konsequenzen, wenn die Familie trotzdem finanziell klar kommt und keine staatlichen Leistungen in Anspruch nimmt? Oder kann sie den Aufenthaltstitel verlieren?
Falls dieser Fall ggf. zu komplex sein sollte, um hier im Forum behandelt zu werden, wäre die Frage, wer der richtige Ansprechpartner wäre. Die Auslängerbehörde? Oder eher Beratungsstellen? Freue mich über jede Antwort. Versuche als Amateur auch nur den beiden zu helfen.
Daddys' Änderung: Da es nicht um den studentischen Aufenthalt an und für sich geht, sondern um ein paar sonstige (ausländerrechtliche) Fragen darum herum... verschoben.
Ach ja... den Link unter dem Wörtchen "Krankenversicherung" habe ich gelöscht... bitte keine weitere kommerzielle Werbung. Danke