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Visabestimmungen für Brasilien (Gelesen: 3.213 mal)
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i4a rocks!


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D, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: de
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visabestimmungen für Brasilien
31.07.2009 um 10:56:58
 
Hallo zusammen,

da ich neu bin darf ich noch keine PN schreiben, des halb auf diesem Weg. Es passt aber auch indirekt zum Thema.

@CHAP
von meiner ABH habe ich erfahren, dass in der 8. Fassung der Aufenthaltsverordnung sich Neuerungen ergeben haben.
Insbesondere §41 Absatz 1 und 2.
Leider finde ich auf http://bundesrecht.juris.de/aufenthv/index.html meiner Meinung nach nicht die aktuelle Fassung.
Es geht darum, dass ich mit der ABH telefoniert habe und diese mir bestätigt hat, dass eine Einreise auch für einen längeren Zeitraum eines Brasilianers ohne Visum möglich ist. auf dem Link ob steht Brasilien aber noch nicht drin. Kannst du evtl. den Link zur 8. Fassung zur Verfügung  stellen?

DANKE
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 31.07.2009 um 12:01:40
 
Soweit mir bekannt ist, ist die letzte Änderung der AufenthV im Rahmen der Vierten Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung (4. AufenthVÄndV) vom 15.06.2009 vorgenommen worden. Der § 41 AufenthV war dabei aber nach meinem Wissen nicht betroffen.

Eine aktuellere Änderung der AufenthV ist zumindest mir nicht bekannt.

Das, was die Ausländerbehörde Dir mitgeteilt hat bezieht sich m.E. auf eine so genannte
Verbalnote
. (Blaues bitte anklicken!)

Dazu gab es vor nicht allzu langer Zeit auch einen recht "spannenden" thread hier im Board - Du kannst ihn bei Bedarf
hier
nachlesen.

=schweitzer=


Änderung:
Habe das Thema hierher verschoben, weil es ja letztlich doch eine eigenständige Fragestellung zu konkreten Visabestimmungen enthält
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 08.08.2009 um 13:49:36
 
Vielen Dank für das pdf. Den Thread hatte ich bereitsgelesen.

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