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Heiraten in Dänemark (Gelesen: 2.502 mal)
Themen Beschreibung: Heiraten in Dänemark
katharina4u
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i4a rocks!


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Eichstätt, Bayern, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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29.06.2009 um 09:45:48
 
Hallo ihr lieben!
Ihr habt mir schon so oft geholfen und meine Fragen ausführlich beantwortet. Nun habe in wieder eine Frage und zwar:
Meine Mutter, die in Moldawien lebt und arbeitet und seit ca. 12 Jahren geschieden ist, hat einen Mann aus Deutschland (Schwerin) kennengelernt und sie wollen beide heiraten. Der Mann kam aber erst vor 5 Jahren nach D . Als judische Aussiedler aus Russland und  hat nach §2 hat eine NE bekommen. Er bezieht zur Zeit soziale Leistungen und hat 1 Euro Job. Kann er dann mit diesen finanziellen Mitteln meine Mutter einladen oder Heiratsvisum beantragen? Sie plannen aber wenn es nicht gehen sollte die Heirat in Dänemark, wird das in D anerkannt und muss sie dann nach der Heirat wieder zurück oder wie läuft das ganze ab und welche Möglichkeiten hätten die beiden, um hier in D beide zu leben.
Ich danke euch für eure Hilfe!
katharina4u
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steini007
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 29.06.2009 um 09:57:46
 
katharina4u schrieb am 29.06.2009 um 09:45:48:
Kann er dann mit diesen finanziellen Mitteln meine Mutter einladen oder Heiratsvisum beantragen?

Wenn du mit "einladen" das Abgeben einer VE meinst, dann dürfte dies von seiner Seite nicht möglich sein.

Das Heiratsvisum kann nicht der Mann, sondern müßte deine Mutter bei der Deutschen Botschaft beantragen. Aber auch hier ist für die Reise nach Deutschland eine VE notwendig.

katharina4u schrieb am 29.06.2009 um 09:45:48:
Sie plannen aber wenn es nicht gehen sollte die Heirat in Dänemark,

... und auch hier ist ein Schengen Visum notwendig.

Die Dänen erteilen für eine Heirat kein Schengen Visum.

Die in Dänemark geschlossene Ehe ist grundsätzlich rechtsgültig. Trotzdem könnte das deutsche Standesamt die Scheidung deiner Mutter prüfen lassen.

Aber die Erteilung der AE nach der Eheschließung in Dänemark dürfte äußerst schwierig werden. U. U. muß deine Mutter wieder ausreisen und das Visum zu FZF beantragen, incl. des Sprachnachweises der A1 Kenntnisse.

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maki
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laie!


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Antwort #2 - 29.06.2009 um 10:03:07
 
steini007 schrieb am 29.06.2009 um 09:57:46:
Die in Dänemark geschlossene Ehe ist grundsätzlich rechtsgültig. Trotzdem könnte das deutsche Standesamt die Scheidung deiner Mutter prüfen lassen.

.. und natürlich auch ob es sich nicht um eine Scheinehe bzw. Beistandsgemeinschaft handelt, für diese gibt es keine AE für D.
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katharina4u
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Eichstätt, Bayern, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 29.06.2009 um 10:10:01
 
Nein, das wäre keine Scheinehe aber trotzdem habe ich erfahren, dass meine Mutter kein Heiratsvisum erteilt bekommt, weil der Mann sie in D nicht finanziell unterstützen kann und der Bezug von Sozialleistungen wäre Ablehnungsgrund für die D Botschaft in Chisinau.


Kann das Visum für die FZF bei der deutschen Botschaft in Chisinau auch abgelehnt werden?


Änderung:
Folgepost angefügt... man kann ein abgegebenes Post innerhalb von 15 Minuten editieren.
Daddy
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« Zuletzt geändert: 29.06.2009 um 12:35:22 von Daddy »  
 
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 29.06.2009 um 10:28:02
 
katharina4u schrieb am 29.06.2009 um 10:10:01:
aber trotzdem habe ich erfahren, dass meine Mutter kein Heiratsvisum erteilt bekommt,  

... weil auf Visum zur Eheschließung ohnedies kein Rechtsanspruch besteht. Und wenn die Interessen des deutschen Staates tagiert werden (hier: Zahlung von Sozialleistungen) wird man eher zu einer Ablehung kommen als bei anderen Bürgern.

Der künftige Ehemann kann die VE nicht abgeben, aber evtl. ein anderer Bürger der die entsprechende Bonität hat.

Zitat:
Kann das Visum für die FZF bei der deutschen Botschaft in Chisinau auch abgelehnt werden?

Grundsätzlich kann jedes Visum abgelehnt werden. Wäre dem nicht so, dann bräuchte man kein Visumsverfahren. Ob eine Ablehung rechtmäßig ist oder nicht, steht wieder auf einem anderen Stück Papier.

Sollte die Botschaft Zweifel an der Führung der ehelichen LG haben, wird sie eine Scheinehenbefragung durchführen.
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reinhard
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Antwort #5 - 29.06.2009 um 12:12:52
 
Deine Mutter beantrag nach einer Heirat (egal wo) ein Visum zur Familienzusammenführung. Das wird zur Ausländerbehörde geschickt, wo der Mann wohnt. Dieser muss nachweisen, dass er den Lebensunterhalt für beide auf Dauer sichern kann. Sonst wird das Visum von der ABH abgelehnt, und das deutsche Konsulat darf es dann nicht geben.

Ich weiß nicht, ob der Status des Verlobten hier als Kontingentflüchtlinge eine Ausnahme bei der LU-Sicherung ermöglicht.

Aber das Kernproblem bei Deiner Mutter ist nicht die Heirat, die ließe sich sicherlich auch in Moldavien organisieren, sondern das Visum für die Einwanderung (FZF-Visum).
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steini007
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Antwort #6 - 29.06.2009 um 12:41:24
 
reinhard schrieb am 29.06.2009 um 12:12:52:
Das wird zur Ausländerbehörde geschickt, wo der Mann wohnt. Dieser muss nachweisen, dass er den Lebensunterhalt für beide auf Dauer sichern kann.

... oder eine andere Person gibt eine VE ab (natürlich nur bei entsprechender Bonität), damit der LU gesichert ist.

Die VE eines "Anderen" würde auch bedeuten, dass der Betrag, den der Mann vom Staat erhält, gekürzt wird.
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