Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4
Thema versenden Drucken
Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass (Gelesen: 17.570 mal)
bostanci89
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 153
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
10.07.2008 um 17:55:26
 
hallo wie ihr wisst habe ich meinen kind hier in deutschland auf die welt gebracht...

ich habe erfahren das mein kind keinen deutschen pass bekommt mit der bedründung das ich im jahr 2005 11 tage ohne aufhenthalt wäre  Traurig

ich hätte angeblich was spät beantragt ich war damals minderjährig..ist doch eigentlich nicht mein schuld  Traurig

bin seid geburt hier habe auch die niederlassungserlaubnis

und mein kind wird keine deutsche weinend

könnt ihr mir vllt tipps geben was ich machen kann???

ich zb werde am dienstag die unterlagen für mich abgeben kann aber sein das sie es bei mir auch nicht akzeptieren weil ich alg2 empfängerin bin...

ich kann ja nix anderes machen..kann ja jetzt nicht arbeiten gehen wegen mein baby..

könnt hr mir vllt tipss geben was ich für sie machen kann?

miteinbürgern wenn es geht???

lg bostanci
Zum Seitenanfang
  

liebe grüsse bostanci89&&
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Antwort #1 - 10.07.2008 um 18:44:24
 
bostanci89 schrieb am 10.07.2008 um 17:55:26:
..ist doch eigentlich nicht mein schuld

... aber auch nicht die der ABH. Da kannst du deinen Eltern den A.... aufreißen.

bostanci89 schrieb am 10.07.2008 um 17:55:26:
ich zb werde am dienstag die unterlagen für mich abgeben kann aber sein das sie es bei mir auch nicht akzeptieren weil ich alg2 empfängerin bin...

Da sehe große Probleme. Bevor du den Antrag stellst, wende dich lieber nochmals an eine Migrantenberatungsstelle. Wenn der Antrag abgelehnt oder auch später zurückgenommen wird, sind bereits Kosten zu zahlen.

Solange weder dein Kind deutsch ist, noch du, gibt es auch kaum eine Möglichkeit für eine FZF von deinem Mann zu dir.

Ob die kurze Unterbrechung wirklich zum Schaden gereichen können, mögen die Experten beurteilen.
Ich bin hier nur auf die Anwendungshinweise des BMI zum Staatsangehörigkeitsgesetz gestoßen.

Zitat:
12b.3 Zu Absatz 3 (Unterbrechungen der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts)

Kurzfristige Unterbrechungen des rechtmäßigen Aufenthalts infolge einer nicht rechtzeitigen Beantragung des Aufenthaltstitels oder der Verlängerung desselben bleiben außer Betracht, wenn sie bereits bei der Entscheidung über den Aufenthaltstitel außer Betracht geblieben sind


trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.044

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Antwort #2 - 10.07.2008 um 20:01:35
 
bostanci89 schrieb am 10.07.2008 um 17:55:26:
ist doch eigentlich nicht mein schuld

Doch, ab dem 16. Geburtstag ist ein Ausländer für seine
ausländerrechtlichen Belange selbst verantwortlich. Die
Frage ist nur, was das für Auswirkungen hat.

trixie schrieb am 10.07.2008 um 18:44:24:
Ich bin hier nur auf die Anwendungshinweise des BMI zum Staatsangehörigkeitsgesetz gestoßen.

Zitat:
12b.3 Zu Absatz 3 (Unterbrechungen der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts)

Kurzfristige Unterbrechungen des rechtmäßigen Aufenthalts infolge einer nicht rechtzeitigen Beantragung des Aufenthaltstitels oder der Verlängerung desselben bleiben außer Betracht, wenn sie bereits bei der Entscheidung über den Aufenthaltstitel außer Betracht geblieben sind


Schon mal der richtige Ansatz. Da dort nirgends steht, dass
das nur für Einbürgerungen gilt, ist das selbstverständlich
auch auf den Geburtserwerb nach § 4 (3) anzuwenden.

Ansonsten müsste man natürlich wissen, woran es denn nun
genau hapert.

Wenn es wirklich nur so war, dass bostanci89 ihre eigene AE
erst ein paar Tage nach dem 16. Geburtstag beantragt hat,
dann hat das Kind die deutsche StA nach § 4 (3) erworben.

bostanci89 schrieb am 10.07.2008 um 17:55:26:
ich habe erfahren das mein kind keinen deutschen pass bekommt

Wie und woher hast du das erfahren? Gibt es eine schriftliche
Entscheidung?

bostanci89 schrieb am 10.07.2008 um 17:55:26:
ich zb werde am dienstag die unterlagen für mich abgeben kann aber sein das sie es bei mir auch nicht akzeptieren weil ich alg2 empfängerin bin...

ich kann ja nix anderes machen..kann ja jetzt nicht arbeiten gehen wegen mein baby..

Doch, genau aus diesem Grund wird man es akzeptieren
müssen, denn Voraussetzung ist, dass der Bewerber "den
Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten
Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen
nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
bestreiten kann oder deren Inanspruchnahme nicht
zu vertreten hat
"

Letzteres ist üblicherweise der Fall, wenn ein Kleinkind zu
versorgen ist. Ich gehe dabei davon aus, dass sich die
Angelegenheit nach § 10 richtet.

bostanci89 schrieb am 10.07.2008 um 17:55:26:
miteinbürgern wenn es geht???

Miteinbürgerung kann vorsichtshalber mitbeantragt werden,
wenn sich dann heraus stellt, dass das Kind schon deutsch ist,
hat sich das eh erledigt.

Für's Kind sollte ein Staatsangehörigkeitsausweis beantragt
werden, dann muss sich die StA-Behörde jedenfalls genauer
mit dem Fall befassen.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
chij
Techniker
****
Offline




Beiträge: 289

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Antwort #3 - 10.07.2008 um 21:37:30
 
Hi Ralf,

Ralf schrieb am 10.07.2008 um 20:01:35:
Schon mal der richtige Ansatz. Da dort nirgends steht, dass
das nur für Einbürgerungen gilt, ist das selbstverständlich
auch auf den Geburtserwerb nach § 4 (3) anzuwenden.


damals, bei meinem EB-Verfahren, hab ich mir auch Sorgen wg. einer kleinen Unterbrechung gemacht - hatte mal geschlampt und die Verlängerung des Aufenthaltstitels zu spät beantragt. Bei meiner Einbürgerung ist diese Unterbrechung der Rechtmäßigkeit ohne Folgen geblieben, mir fällt aber ein, dass ich damals bei meinen Recherchen immer wieder über ein Urteil stolperte, wo es um einen ähnlichen Fall ging wie bei bostanci89. Das Gericht befand damals, dass die Nicht-Einbürgerung des Kindes aufgrund der selbstverschuldeten (kurzen!) Unterbrechung der Rechtmäßigkeit bei der Mutter rechtens war.
Mal schauen, vielleicht finde ich das Urteil wieder.

Viele Grüße
chij
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
chij
Techniker
****
Offline




Beiträge: 289

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Antwort #4 - 10.07.2008 um 21:56:13
 
chij schrieb am 10.07.2008 um 21:37:30:

Mal schauen, vielleicht finde ich das Urteil wieder.


das Urteil, welches ich damals las, hab ich noch nicht gefunden, dafür aber das hier. Das BVerwG hat am 18.11.2004 Folgendes entschieden:

Zitat:
Das Kind ausländischer Eltern erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland nach § 4 Abs. 3 Satz 1 StAG auch dann, wenn der rechtmäßige gewöhnliche Aufenthalt eines Elternteils in Deutschland seit acht Jahren nur deshalb kurzfristig unterbrochen war, weil er den Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung (hier: Antrag auf unbefristete Aufenthaltserlaubnis) um wenige Tage verspätet gestellt hat.


sieht also doch ganz gut aus, würde ich sagen

http://lexetius.com/2004,3621
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.044

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Antwort #5 - 10.07.2008 um 22:19:13
 
chij schrieb am 10.07.2008 um 21:56:13:
das Urteil, welches ich damals las


"Damals" hört sich nach "länger her" an. Zwinkernd
Es war tatsächlich einmal anders. Als nämlich zum
1.1.2000 der § 4 (3) ganz neu geschaffen wurde,
gab es im StAG noch keine Regelung über die
Unterbrechung des Aufenthaltes, diese befand
sich im damaligen AuslG bei den dortigen Regeln
über die Anspruchseinbürgerung und konnte daher
im StAG nicht angewendet werden.
Zum 1.1.2005 wurde das ja bekanntlich geändert,
seidem sind auch die Vorschriften zur Anspruchs-
einbürgerung da, wo sie hingehören, im StAG.

Das BVerwG hat seinerzeit eine Regelungslücke
gestopft, die es aber seit dem 1.1.2005 ohnehin
nicht mehr gibt.

Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Antwort #6 - 10.07.2008 um 22:38:59
 
Ralf schrieb am 10.07.2008 um 20:01:35:
Schon mal der richtige Ansatz. Da dort nirgends steht, dass
das nur für Einbürgerungen gilt, ist das selbstverständlich
auch auf den Geburtserwerb nach § 4 (3) anzuwenden.

Danke für deine Ergänzung. Meinen Hinweis hatte ich eigentlich auf die deutsche Staatsbürgerschaft für das Kind abgestellt - kam vielleicht nicht so heraus - da ich mir nicht sicher war, ob die Einbürgerung von bostanci89 problemlos verlaufen wird. Deshalb hatte ich ja geschrieben, dass es mit ALG II Bezug etwas schwieriger sein könnte.

Wenn sich für die Einbürgerung der TS die Unterbrechung nicht negativ auswirkt, wäre das ja umso besser.

Damit ihr Mann bald nach Deutschland kommen kann, wäre doch sicherlich die Klärung der Staatsangehörigkeit des Kindes sinnvoller; dürfte wohl auch schneller über die Bühne gehen, als die Einbürgerung der TS.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
oki
Junior Top-Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 183
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Antwort #7 - 10.07.2008 um 23:12:48
 
trixie schrieb am 10.07.2008 um 22:38:59:
Damit ihr Mann bald nach Deutschland kommen kann, wäre doch sicherlich die Klärung der Staatsangehörigkeit des Kindes sinnvoller; dürfte wohl auch schneller über die Bühne gehen


Das waere hinsichtlich seines,in wenigen Monaten,bevorstehenden Militaerdienstes auch dringend zu empfehlen.Ansonsten würde eine FZF erst nach seinem Wehrdienst stattfinden.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.044

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Antwort #8 - 10.07.2008 um 23:19:35
 
oki schrieb am 10.07.2008 um 23:12:48:
Das waere hinsichtlich seines,in wenigen Monaten,bevorstehenden Militaerdienstes auch dringend zu empfehlen.Ansonsten würde eine FZF erst nach seinem Wehrdienst stattfinden.


back 2 topic !

Hier geht es um Staatsangehörigkeitsrecht!
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
bostanci89
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 153
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Antwort #9 - 11.07.2008 um 10:35:38
 
also ich antworte jetzt weil ich es est jetzt gelesen habe..

erstmal danke das ihr geantwortet habt..

ich habe keine schriftlich entscheidung mein beraterin hat die ASB angerufen und sie meinten das ich im jahr 2005   11 tage ohne aufhenthalt wäre was ich nicht verstehe..

ich weiss nur das ich in 2005 mein aufhenthalt unbefristet gemacht habe und nun ist da ein niederlassungserlaubnis...

ich will auch nicht aufgeben ich will das sie den deutschen pass bekommt Traurig:-[
Zum Seitenanfang
  

liebe grüsse bostanci89&&
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.044

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Antwort #10 - 11.07.2008 um 13:36:21
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.044

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Antwort #11 - 11.07.2008 um 14:09:56
 
bostanci89 schrieb am 11.07.2008 um 10:35:38:
ich habe keine schriftlich entscheidung mein beraterin hat die ASB angerufen

Mit einer mündliche Auskunft sollte man sich hier keines-
falls zufrieden geben, also Staatsangehörigkeitsausweis
für das Kind beantragen. Die Gebühr dafür beträgt 25 Euro.

bostanci89 schrieb am 11.07.2008 um 10:35:38:
und sie meinten das ich im jahr 2005 11 tage ohne aufhenthalt wäre was ich nicht verstehe..

Ich vermute mal folgendes (was ja ziemlich häufig vor-
kommt): Die ursprüngliche AE war gültig bis zum 16.
Geburtstag, bzw. bis zum Tag davor, und die Verläng-
erung wurde erst 11 Tage nach Ablauf der alten AE
beantragt.

In diesem Fall ist keine schädliche Unterbrechung
eingetreten, das Kind ist deutsch.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
bostanci89
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 153
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Antwort #12 - 11.07.2008 um 18:29:44
 
ich freu mich immer wieder wenn ich von euch positives höre..

aber was soll ich sagen bzw wohin soll ich gehen und sagen das mein kind doch deutsche wird..

könnt ihr mir vllt wenn ihr so lieb seid irgendein gesetz oder irgendwas schreiben damit ich mir es kopieren kann und damit zum anwalt oder sonst irgendwohin gehen kann

würd mich sooooo sehr freuen

lg bostanci
Zum Seitenanfang
  

liebe grüsse bostanci89&&
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Antwort #13 - 11.07.2008 um 18:43:30
 
bostanci89 schrieb am 11.07.2008 um 18:29:44:
ich freu mich immer wieder wenn ich von euch positives höre..

aber was soll ich sagen bzw wohin soll ich gehen und sagen das mein kind doch deutsche wird..

könnt ihr mir vllt wenn ihr so lieb seid irgendein gesetz oder irgendwas schreiben damit ich mir es kopieren kann und damit zum anwalt


Bei wirklich guten Ideen will ich gerne helfen:

*************

Sehr geehrte/r Frau/Herr Rechtsanwältin/Rechtsanwalt,

mein gerade geborenes Kind hat möglicherweise die deutsche Staatsangehörigkeit erworben (§ 4 Abs. 3 StAG). Leider ist die zuständige Behörde aber der Ansicht, dass es mir (der Mutter) am ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt in den vergangen 8 Jahren fehlte. Nach meinem 16. Geburtstag wurde nämlich ein Verlängerungsantrag einige Tage zu spät gestellt, so dass ich Deutschland verlassen und mit einem Familiennachzugsvisum wiederkommen musste.

Bitte tun Sie folgendes:

1.) sorgen Sie dafür, dass die zuständige Behörde feststellt, dass mein Kind die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hat und beantragen Sie in diesem Zusammenhang einen Staatsangehörigkeitsausweis für mein Kind.

2.) Weisen Sie in diesem Zusammenhang bitte darauf hin, dass mir als türkische Staatsangehörige ununterbrochen ein Aufenthaltsrecht aus Art. 7 ARB 1/80 zustand und mein Aufenthalt daher zu keinem Zeitpunkt unrechtmäßig war.

3.) Im Falle der Ablehnung legen Sie bitte Rechtsmittel für mich ein. Ich beziehe Leistungen nach dem SGB II und bitte Sie daher, Prozesskostenhilfe für mich bzw. mein Kind zu beantragen. Ich werde Ihnen einen aktuellen Bescheid über die Leistungen kurzfristig zukommen lassen.

Vielen Dank!


*************

Das ganze an einen RA, der sich damit auskennt (ggf. bei Deiner örtlichen Rechtsanwaltskammer oder eine Migrationsberatungsstelle fragen).

Zitat:
oder sonst irgendwohin gehen kann


so schlimm ist es jetzt auch wieder nicht.

Muleta
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Antwort #14 - 11.07.2008 um 19:00:26
 
Muleta schrieb am 11.07.2008 um 18:43:30:
... so dass ich Deutschland verlassen und mit einem Familiennachzugsvisum wiederkommen musste.  

Hier hast du versehentlich das Problem einer anderen Userin ins Spiel gebracht. Bostanci war die ganze Zeit in Deutschland. Sie mußte nicht ausreisen und wieder mit einem Visum einreisen. Zwinkernd

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema